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kann ich vom Schuldner Zinsen für die Gerichtsvollzieherkosten verlangen? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt (Überweisung, Gebürhrenbescheid) und in welcher Höhe?
Nein, Kosten des Verfahrens sind, erst einmal, nicht verzinslich. Man kann die Kosten jedoch gegen den Schuldner festsetzen lassen (§ 788 ZPO) und gleichzeitig eine entsprechende Verzinsung beantragen. Frühester Zinsbeginn ist die Antragstellung. _________________ Karma statt Punkte!
Laut Mahnbescheid sind die Kosten des Verfahrens mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Sind damit auch die Gerichtsvollzieherkosten gemeint, die nach Erlass des Vollstreckungsbescheides angefallen sind?
Nein, damit sind die Verfahrenskosten gemeint, also Kosten des Mahn- und des Vollstreckungsbescheides. Nach Erlaß des VB ist das Verfahren abgeschlossen. _________________ Karma statt Punkte!
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