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recht.de :: Thema anzeigen - 18-Jähriger soll Miete der Eltern mit Unterhalt mitbezahlen
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18-Jähriger soll Miete der Eltern mit Unterhalt mitbezahlen

 
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Jan_O
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 16:32    Titel: 18-Jähriger soll Miete der Eltern mit Unterhalt mitbezahlen Antworten mit Zitat

Hallo,

Die Eltern des 18-Jährigen A sind seit seiner Geburt getrennt. Nun wird die Unterhaltszahlung nicht mehr über ein Gerichtskonto laufen, sondern direkt auf das Konto von Schüler A überwiesen werden. Die Mutter von A, bei welcher er lebt, verlang einen Anteil (zB. die Hälfte) von diesem Unterhalt als Anteil für die Mietkosten. Der Vater von A, wecher Unterhalt zahlt, ist damit nicht einverstanden.

Wie ist die Rechtslage: Hat die Mutter von A rechtlich Anspruch auf einen Anteil des Unterhalts, um die Miete zu bezahlen?

MfG,
Jan
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.09, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Unterhalt ist doch dazu da, dass mit dem Geld die Kosten mit gedeckt werden, die das Kind "verursacht", damit der erziehende Elternteil sie nicht allein zu tragen hat. Wieso sollte A also nicht einen Teil zur Miete expressive Strom, Wasser, Lebensmittel, dazu geben?
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suwi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Oh mann, wenn ich sowas lese.....

Ich denke: Ja! Und zwar deshalb: Vater UND Mutter sind entspr. ihres einkommens dem nunmehr erwachsenen Kind gegenüber unterhaltspflichtig. In deinem Fall wird die Mutter nach wie vor ihren Anteil als Naturalunterhalt (Wohnung, Energie, gefüllter Kühlschrank,
Wäsche, Versicherungen.....) leisten. Der (Bar-) Unterhalt vom Vater steht mitnichten dem Kinde zur freien Verfügung zu. Es hat vielmehr davon seinen Unterhalt zu bestreiten. Also wiederum Essen, Wohnen usw. Es dürfte der Mutter nicht schwer fallen, ihrem Kind vorzurechnen, dass des Vaters Unterhaltzahlung zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes notwendig sind. Das war so, bevor das Kind 18 war, daran dürfte sich zunächst auch nichts geändert haben- denn Kind ist ja wohl noch immer Schüler, ohne eigenes Einkommen.

wenn Muttern also nur einen Teil von Vaters Unterhalt fordert und ihrem Kinde einen Teil zur freien Verfügung lässt, ist sie sehr großzügig. Kind sollte dankbar sein.

Unterhalt ist kein Taschengeld!

Mami kann das auch anders machen: sie lässt ihrem Kind großzügig Vaterns gesamten Unterhalt und fordert nunmehr *Kostgeld* vom Kind (das ja nun über Einkommen verfügt)
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mami kann das auch anders machen: sie lässt ihrem Kind großzügig Vaterns gesamten Unterhalt und fordert nunmehr *Kostgeld* vom Kind (das ja nun über Einkommen verfügt)


Sie könnte ihm auch anraten sich eine eigene Unterkunft zu suchen Winken

Gruß roni
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Mami kann das auch anders machen: sie lässt ihrem Kind großzügig Vaterns gesamten Unterhalt und fordert nunmehr *Kostgeld* vom Kind (das ja nun über Einkommen verfügt)


Code:
Sie könnte ihm auch anraten sich eine eigene Unterkunft zu suchen  :wink:


Gruß roni


Die Idee finde ich sogar besser. Dann kann das erwachsene Kind mal sehen was die Welt so kostet. Mit den Augen rollen
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In deinem Fall wird die Mutter nach wie vor ihren Anteil als Naturalunterhalt (Wohnung, Energie, gefüllter Kühlschrank, Wäsche, Versicherungen.....) leisten.

Nein, gerade das tut die Mutter eben nicht. Wie sich schon aus der Bezeichnung "Naturalunterhalt" ergibt, erbringt der Unterhaltspflichtige die Naturalleistungen als Unterhalt, also unentgeltlich für den Unterhaltsberechtigten.

Zitat:
..... fordert nunmehr *Kostgeld* vom Kind (das ja nun über Einkommen verfügt)

Das trifft den Nagel auf den Kopf. Die Mutter leistet keinen Unterhalt, sondern verlangt, dass der Sohn die von ihr erbrachten Leistungen (Wohnung, Energie, gefüllter Kühlschrank, Wäsche, Versicherungen.....) zumindest teilweise bezahlt. Das kann der Sohn akzeptieren, muss es aber nicht. Ob der Vater damit einverstanden ist oder nicht, hat keine Bedeutung.

Der Sohn kann auch von seiner Mutter die Zahlung von Barunterhalt verlangen, allerdings nur, soweit die Mutter leistungsfähig ist, kann dann aber keine anderen Leistungen seiner Mutter beanspruchen.
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Eifel65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch kann/soll die Mutter die Kosten für Miete, Strom, Essen ansetzen? Habt Ihr einen Tipp für einen "Verteilerschlüssel"?

Gruß Andrea
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eifel65 hat folgendes geschrieben::
Habt Ihr einen Tipp für einen "Verteilerschlüssel"?

Einen bestimmten Verteilerschlüssel gibt es wohl nicht. Mutter und Sohn müssen sich über die Höhe einer angemessenen Beteiligung des Sohnes an den Aufwendungen der Mutter, die auch dem Sohn zugute kommen, einigen. Maßstab könnte der Anteil des Sohnes an den Vorteilen sein, für die die Aufwendungen der Mutter bestimmt sind. Wenn z.B. der Haushalt nur aus der Mutter und dem Sohn besteht, wären dem Sohn die Hälfte der Aufwendungen zuzurechnen, wenn er dieselben Vorteilen davon hat wie die Mutter.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ein freundliches Hallo Sehr glücklich

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Nein, gerade das tut die Mutter eben nicht. Wie sich schon aus der Bezeichnung "Naturalunterhalt" ergibt, erbringt der Unterhaltspflichtige die Naturalleistungen als Unterhalt, also unentgeltlich für den Unterhaltsberechtigten.
...
Die Mutter leistet keinen Unterhalt, sondern verlangt, dass der Sohn die von ihr erbrachten Leistungen (Wohnung, Energie, gefüllter Kühlschrank, Wäsche, Versicherungen.....) zumindest teilweise bezahlt. Das kann der Sohn akzeptieren, muss es aber nicht.


Irgendwie fehlt mir jetzt grad der Überblick Geschockt

Fakt ist: bis zum 18. Geburtstag hat die Mutter die Unterhaltszahlungen des Vaters erhalten und diese zur Deckung der "Kindeskosten" verwendet.
Wobei wohl niemand glaubt, dass man mit dem Unterhalt der Eltern tatsächlich ein Kind groß bekommt...

Wenn das volljährige Kind nun den väterlichen Unterhalt in bar als Taschengeld bekommt, muss die Mutter doch alle Kosten - die ja unverändert sind - allein tragen, oder?
Möchte er dann auch noch ein "angemessenes Taschengeld" von Mama???

Der Unterhalt dient zur Deckung des Lebenshaltungskosten des Berechtigten.
Mutter zahlt Miete, Strom und Heizung, Versicherungen, Sparverträge usw.
Für Essen und Kleidung bleibt da nix übrig, darüber sollte sich der Jugendliche schon im Klaren sein.

Mein Ergebnis: entweder einen großen Teil des väterlichen Unterhalts weiterhin an die einkaufende Mutter oder freie Unterkunft mit leerem Bauch. Winken

Liebe Grüße,
Michaela
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ein volljähriges Kind kann im Prinzip nicht nur von seinem Vater, sondern auch von seiner Mutter die Leistung von Barunterhalt verlangen. Statt ihrem Sohn Barunterhalt zu zahlen, ist die Mutter, in deren Haushalt der Sohn lebt, auch berechtigt, ihrem Sohn unentgeltlich Naturalunterhalt zur Verfügung zu stellen. Die Mutter braucht aber weder Barunterhalt noch Naturalunterhalt zu erbringen, wenn sie wegen ihrer ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht imstande ist, ihrem Sohn überhaupt Unterhalt zu leisten.

Auf der Grundlage des mitgeteilten Sachverhalts ist bisher davon ausgegangen worden, dass die Mutter zur Leistung von Unterhalt für Ihren Sohn nicht in der Lage ist.

Deshalb kann weiterhin davon ausgegangen werden, dass die Mutter dem Sohn Leistungen zur Verfügung stellt, ohne dazu verpflichtet zu sein, da sie ihrem Sohn keinen Unterhalt schuldet. Sie ist deswegen berechtigt, für die Leistungen, die sie ihrem Sohn erbringt, von diesem eine Gegenleistung zu fordern. Über deren Höhe müssen sich Mutter und Sohn einigen.

Der Sohn könnte auch auf die Leistungen, die seine Mutter ihm erbringt, verzichten, müsste dann aber wohl den Haushalt seiner Mutter verlassen.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Herr Königs Sehr glücklich

Danke für Ihre Geduld. Verlegen

Nehmen wir mal an, der Jan wohnt bei der Mutter und diese hat bisher den Unterhalt des Vaters erhalten.
De Facto zahlt sie die Miete, Nebenkosten und ähnliches (das wäre dann der mütterliche Anteil am Unterhalt) und vom väterlichen Unterhalt wird der Kühlschrank gefüllt, Klamotten gekauft und Taschengeld gezahlt.

Mutter nimmt also ihre und Vaters Taler, damit es Sohnemann an nix mangelt.
Wenn nun Vater der Meinung ist, Sohnemann könne Papas Kohle für sich behalten - dann ist Muttern also für alle Kosten allein zuständig.

Denke ich so weit richtig?

Auch wenn der Junior jetzt 18 ist - Unterhalt ist zum Leben und das ist doch keine Kann-Entscheidung des Unterhaltsberechtigten.
Hat denn nun die Mutter das Recht, die Verwendung des väterlichen Mammons zum Lebensunterhalt zu fordern?
Aus meiner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten für die Mutter: entweder freie Unterkunft (ihr Anteil als Naturalunterhalt) oder Junior zieht aus, darf aber zum Essen kommen.
Will Junior beides, muss auch der Unterhalt beider Eltern dafür zu Verfügung gestellt werden.
Oder nicht?

Ich hab schon gegockelt wie dumm, aber im Internet findet man nicht wirklich hieb- und stichfeste Infos zu diesem Thema. Oder ich hab die falschen Suchbegriffe eingegeben. Verlegen

Liebe Grüße,
Michaela
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir mal an, der Jan wohnt bei der Mutter und diese hat bisher den Unterhalt des Vaters erhalten.
De Facto zahlt sie die Miete, Nebenkosten und ähnliches (das wäre dann der mütterliche Anteil am Unterhalt) und vom väterlichen Unterhalt wird der Kühlschrank gefüllt, Klamotten gekauft und Taschengeld gezahlt.
Mutter nimmt also ihre und Vaters Taler, damit es Sohnemann an nix mangelt.
Wenn nun Vater der Meinung ist, Sohnemann könne Papas Kohle für sich behalten - dann ist Muttern also für alle Kosten allein zuständig.
Denke ich so weit richtig?

Jein. Mutter kann auch sagen: "Junge, behalte Papas Taler, von mir kriegste noch hundert Taler obendrauf und am nächsten Ersten ist der Letzte. Zieh Leine."

Im Ernst: Weder muss die Mutter den Sohn in ihrem Haushalt durchfüttern, noch muss der Sohn im Hotel Mama bleiben. Wenn beide, Mutter und Sohn, wollen, dass der Sohn im Haushalt seiner Mutter bleibt, müssen sie sich über den Anteil des Sohnes an den Aufwendungen der Mutter einigen. Wenn er in eine WG zieht, muss die Mutter ihm, soweit sie leistungsfähig ist, Bares zahlen, jedenfalls solange er zur Schule geht, in Berufsausbildung ist oder studiert.

Zitat:
Auch wenn der Junior jetzt 18 ist - Unterhalt ist zum Leben und das ist doch keine Kann-Entscheidung des Unterhaltsberechtigten.
Hat denn nun die Mutter das Recht, die Verwendung des väterlichen Mammons zum Lebensunterhalt zu fordern?

Jein. Die Mutter kann bestimmen, dass sie Naturalunterhalt leisten will. Den muss sie dann aber auch als Unterhalt, also unentgeltlich zur Verfügung stellen, jedenfalls soweit sie leistungsfähig ist. Anderenfalls kann der Junior entscheiden, wie er seinen Lebensbedarf unter Verwendung des Barunterhalts, den ihm beide Elternteile schulden, deckt. Es könnte natürlich sein, dass seine Mittel nur für Hotel Mama reichen. Mutter und Sohn müssen sich über den Beitrag des Sohnes zu den Aufwendungen der Mutter einigen.

Zitat:
Aus meiner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten für die Mutter: entweder freie Unterkunft (ihr Anteil als Naturalunterhalt) oder Junior zieht aus, darf aber zum Essen kommen.
Will Junior beides, muss auch der Unterhalt beider Eltern dafür zu Verfügung gestellt werden. Oder nicht?

Das hängt davon ab, wie leistungsfähig die Mutter ist. Je höher der Barunterhalt ist, den die Mutter zahlen müsste, wenn der Sohn auszöge, desto weniger kann sie für Hotel Mama verlangen. Denn dann müßte sie ja auch in größerem Umfang Naturalunterhalt zur Verfügung stellen.

Zitat:
Ich hab schon gegockelt wie dumm, aber im Internet findet man nicht wirklich hieb- und stichfeste Infos zu diesem Thema. Oder ich hab die falschen Suchbegriffe eingegeben.

Wenn man mit "Unterhalt Volljährige" sucht, findet man häufig die Information: "Wenn das Kind volljährig wird, sind beide Elternteile zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet."

Was man allerdings kaum findet, was aber aus diesem Satz folgt, ist: "Wie das volljährige Kind mit dem Barunterhalt, den ihm beide Eltenteile nun zahlen müssen, seinen Lebensbedarf bestreiten will, kann es selbst entscheiden."

Gruß, Franz
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MichaelaT
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 03:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Franz Sehr glücklich

aha - jetzt ist bei mir der Groschen gefallen Idee

Danke für Ihre detaillierte Antwort und Ihre Geduld. Winken

Liebe Grüße,
Michaela
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