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Muss Vermieter Haustür reparieren?

 
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Athene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:23    Titel: Muss Vermieter Haustür reparieren? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe schon wieder eine Frage zum Thema Mietrecht.
Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und bei uns kann man die Haustür unten von außen nicht mehr schließen. Ich weiß nicht, weshalb dies so ist, ich habe es zumindest nicht verursacht. Jetzt ist meine Frage, ob ich als Mieter ein Recht darauf habe, dass die Tür unten repariert wird. Es ist so, dass ich nicht gerade in der besten Ecke wohne und jetzt jeder unten rein und rausgehen kann, wie es ihm gefällt. Unten sind schon zwei Briefkästen gewaltsam aufgebrochen worden. Ich weiß nicht, ob das jetzt Mieter waren oder jemand von außerhalb, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass jemand seinen eigenen Briefkasten demoliert. Ich sehe es nicht ein, dass ich die Tür reparieren lasse, da ich nicht viel Geld übrig habe, den Schaden nicht verursacht habe und nicht die einzige Mieterin hier bin.
Ich habe den Vermieter einmal nett angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.

Viele Grüße,
Athene
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ganascia528
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht liegt es an der Witterung? Manche Türschließer werde etwas träge, wenn kälter oder feucht ist.
Falls ihr eine Hausverwaltung habt, würde ich diese einmal anrufen. Meistens muß nur eine Schraube angezogen werden.
Grüße Claudia
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:18    Titel: Re: Muss Vermieter Haustür reparieren? Antworten mit Zitat

Athene hat folgendes geschrieben::
Ich habe den Vermieter einmal nett angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.

Viele Grüße,
Athene
Dann würde ich den Vermieter nochmals nett anschreiben und eine Frist setzen. Dann wird dieser wohl antworten.

Zur Not könnte man auch eine Mietkürzung machen, was aber bei vielleicht 5 % die Türe auch nicht schließbar macht.

Auf jeden Fall ist der Mieter nicht verpflichtet auf eigne Kosten die Reparatur der Türe durchzuführen.

Ich denke mal das dies auch kein gravierender Grund ist nach Fristablauf einen Handwerker zu bestellen und die Rechnung mit der Miete zu verrechnen. Da könnte vielleicht der Mieter auf der Rechnung sitzen bleiben.

Eine Mietminderung würde ich aber nicht ohne anwaltlicher Hilfe durchführen damit der Schuss nicht nach hinten losgeht. Auch wird der Anwalt weitere Schritte mit dem Mieter besprechen.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Athene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten Sehr glücklich
Ich habe keine Ahnung, ob es an der Witterung liegt. Es ist jetzt schon seit ungefähr zwei Monaten so. Vor ein paar Monaten war es auch schonmal, aber kurz danach ging es wieder und ich dachte, es hätte sich jemand drum gekümmert. Kann ja mal sehen, ob ich selbst ein paar Schrauben nachziehen kann, das werde ich ja noch hinbekommen. Ansonsten schreibe ich nochmal einen Brief mit Frist und Bitte um Antwort.
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Athene hat folgendes geschrieben::
Kann ja mal sehen, ob ich selbst ein paar Schrauben nachziehen kann, das werde ich ja noch hinbekommen.
Das ist riskant! Falls dabei etwas kaputt geht, könntest Du dafür möglicherweise haftbar gemacht werden.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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