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Verfasst am: 11.02.09, 12:55 Titel: Beförderungspflicht für Schulkinder
Guten Morgen.
Ich habe eine Frage. Gibt es eine Beförderungspflicht für Schulbussfahrer?
Meine Tochter (7 Jahre alt, und geht zur Grundschule, 2.Klasse) wurde vor kurzem aus dem Bus geschickt mit der Begründung:" Deine Hose ist dreckig, ich nehm dich so nicht mit". Sie hat eine Schlaghose angehabt. Die ist ein bisschen länger und wenn es regnet wird die Hose nun einmal nass. Wenn ich jetzt keinen Urlaub gehabt hätte und das Auto nicht zu hause gewesen wäre, dann müsste sie den Weg laufen.
Es sind zwar nur 4 km bis nach Hause, aber den will ich meiner Tochter nicht zumuten.
Auf meine Beschwerde bei der Schulleitung kam nur ein: " Ja, ist in Ordnung. Ich werde es weiterleiten".
Ich wollte eigendlich mit meiner Frage auf Nummer Sicher gehen bevor ich das persöhnliche Gespräch mit dem Bussfahrer suche.
MFG Jens
ich würde das Busunternehmen anschreiben und auf diese Problematik hinweisen. Zum einen ist auf die erhöhte Verkehrsgefahr hinzuweisen, wenn das Kind 4 km laufen muss. Zum anderen kann man ein Taxi beauftragen, dass das Unternehmen dann bezahlen muss.
Es besteht eine Beförderungspflicht für den ÖPNV.
§ 22 PBefG
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1.die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2.die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3.die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann. _________________ mfg
Klaus
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