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FAtih85 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 70
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Verfasst am: 11.02.09, 14:36 Titel: Wohin mit der Lohnssteuerkarte wenn man AL ist |
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Hallo
wo schickt man die Lohnsteuerkarte hin wenn man Arbeitslos ist ?
danke |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 11.02.09, 15:32 Titel: |
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Ganz schnell um eine Arbeitsstelle bemühen und dem künftigen AG die Karte aushändigen
Wenn Sie keinen Arbeistlohn beziehen brauch auch niemand Ihre LSt-Karte. _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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FAtih85 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 70
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Verfasst am: 11.02.09, 15:39 Titel: |
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Raiden hat folgendes geschrieben:: | Ganz schnell um eine Arbeitsstelle bemühen und dem künftigen AG die Karte aushändigen
Wenn Sie keinen Arbeistlohn beziehen brauch auch niemand Ihre LSt-Karte. |
bedanke mich für die schnelle Antwort |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 11.02.09, 15:43 Titel: |
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So lange das Jahr noch nicht um ist, müssen sie die Karte sowieso behalten, weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.
Am Ende des Jahres wenn sie dort noch keine Arbeit haben sollten, können sie die Karte ja beim Finanzamt in den Briefkasten schmeißen, was weg ist ist weg und setzt kein Staub mehr an. |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 11.02.09, 20:40 Titel: |
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DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | So lange das Jahr noch nicht um ist, müssen sie die Karte sowieso behalten, weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.
Am Ende des Jahres wenn sie dort noch keine Arbeit haben sollten, können sie die Karte ja beim Finanzamt in den Briefkasten schmeißen, was weg ist ist weg und setzt kein Staub mehr an. |
Besser ist es, die Karte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abzugeben. Die können mehr damit anfangen (Steueranteile für die Gemeinde usw.).
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 11.02.09, 20:51 Titel: |
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Ronald hat folgendes geschrieben:: | DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | So lange das Jahr noch nicht um ist, müssen sie die Karte sowieso behalten, weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.
Am Ende des Jahres wenn sie dort noch keine Arbeit haben sollten, können sie die Karte ja beim Finanzamt in den Briefkasten schmeißen, was weg ist ist weg und setzt kein Staub mehr an. |
Besser ist es, die Karte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abzugeben. Die können mehr damit anfangen (Steueranteile für die Gemeinde usw.).
Ronald |
Das Finanzamt wird die schon richtig zuordnen, wir in unserer Familie haben das schon immer so gemacht. |
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Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 11.02.09, 22:05 Titel: |
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DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | Ronald hat folgendes geschrieben:: | DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | So lange das Jahr noch nicht um ist, müssen sie die Karte sowieso behalten, weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.
Am Ende des Jahres wenn sie dort noch keine Arbeit haben sollten, können sie die Karte ja beim Finanzamt in den Briefkasten schmeißen, was weg ist ist weg und setzt kein Staub mehr an. |
Besser ist es, die Karte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abzugeben. Die können mehr damit anfangen (Steueranteile für die Gemeinde usw.).
Ronald |
Das Finanzamt wird die schon richtig zuordnen, wir in unserer Familie haben das schon immer so gemacht. |
Ist es für Sie und Ihre Familie ein Problem, die alten Lohnsteuerkarten statt ans Finanzamt künftig an Ihre Stadtverwaltung zu schicken?
Fragen Sie doch mal in Ihrer Stadtverwaltung nach (spez. Einwohnermeldeamt), ob sie die Karten zurücknehmen würden.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 11.02.09, 22:32 Titel: |
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DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | ... weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden. | Manche Leute wissen das, weil sie grundsätzlich / vorsätzlich besoffen und mit Knoblauchfahne zum Vorstellungsgespräch gehen ...
hws |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 11.02.09, 22:40 Titel: |
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Hallo hws,
hws hat folgendes geschrieben:: | DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | ... weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden. | Manche Leute wissen das, weil sie grundsätzlich / vorsätzlich besoffen und mit Knoblauchfahne zum Vorstellungsgespräch gehen ... |
ich hoffe, dass Sie das dem Fragesteller nicht unterstellen. Ansonsten würde ich einen wertschätzenden Umgangston anmahnen und Ihren Beitrag entsorgen. |
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hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 12.02.09, 13:24 Titel: |
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jurico hat folgendes geschrieben:: | ich hoffe, dass Sie das dem Fragesteller nicht unterstellen. Ansonsten würde ich einen wertschätzenden Umgangston anmahnen und Ihren Beitrag entsorgen. | Nicht dem Fragesteller - bzw einer bestimmten fiktiven Person, denn wir diskutieren ja keine persönlichen Fälle Auch das sollte das klarstellen.
Wenn man sich bestimmte Fernsehbeiträge über Sozialschmaroter und Schwarzharbeiter mit Hartz IV Bezügen ansieht, scheint es tatsächlich Leute zu geben (und die sagen das auch noch im Fernsehen) dass sie auf weiteres nicht arbeiten werden und Vermittlungsversuche durch die "Fahne" torpedieren.
Ich wüsste auch nicht, ob sich FAtih85 angesprochen fühlen könne, die zwar den Thread eröffnet hat oder DessertWolf, der das Zitat: | sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden |
Ich kenne beide Personen nicht, aus den Beiträgen hab ich nicht solchen Eindruck.
hws |
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bavarian tax collector FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 655 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 12.02.09, 14:36 Titel: |
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Ronald hat folgendes geschrieben:: |
Besser ist es, die Karte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abzugeben. Die können mehr damit anfangen (Steueranteile für die Gemeinde usw.).
Ronald |
Ronald hat folgendes geschrieben:: |
Ist es für Sie und Ihre Familie ein Problem, die alten Lohnsteuerkarten statt ans Finanzamt künftig an Ihre Stadtverwaltung zu schicken?
Fragen Sie doch mal in Ihrer Stadtverwaltung nach (spez. Einwohnermeldeamt), ob sie die Karten zurücknehmen würden.
Ronald |
Da herrscht aber ein "gesundes" Mißtrauen gegen das FA! Was meinen Sie eigentlich, was das FA mit den abgegeben LSt-Karten macht? Als Schmierpapier verwenden?
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!" |
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towel day FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 12.02.09, 14:50 Titel: |
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bavarian tax collector hat folgendes geschrieben:: | Da herrscht aber ein "gesundes" Mißtrauen gegen das FA! Was meinen Sie eigentlich, was das FA mit den abgegeben LSt-Karten macht? Als Schmierpapier verwenden? | Vielleicht will er den Beamten ja nur unnötige Arbeit ersparen? Und dem Arbeitslosen kann es ja eigentlich egal sein, in welchen Briefkasten er die LSt-Karte schmeißt. _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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Bernd S. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 398
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Verfasst am: 12.02.09, 15:57 Titel: |
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Ich verstehe Eure Meinungsverschiedenheit nicht. (Vielleicht fehlt mir irgend eine Info?) Ich halte jedenfalls nur Folgendes für sinnvoll:
Die Lohnsteuerkarte 2009 hebt der Arbeitslose (selbst) auf, und zwar für den Fall, dass er wieder Arbeit bekommt.
Lohnsteuerkarten aus dem Jahr 2008 oder früher entsorgt er sebst - oder hängt sie sich an die Wand bzw. in einen Ordner; damit kann er machen was er will.
Weder das Finanzamt noch die Gemeinde wollen oder brauchen das Ding. Für Einkommensteuerveranlagungen werden die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (Datensätze) genutzt. Bescheinigungen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarten gibt es m. E. nicht mehr. Die Lohnsteuerkarte bietet damit auch keine Informationen mehr, die für die Aufteilung der Lohnsteuer hilfreich wären.
Gruß
Bernd |
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bavarian tax collector FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 655 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 13.02.09, 12:21 Titel: |
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Es geht hier um Verteilung der ESt gem Art. 106 Abs.5 GG!
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!" |
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Bernd S. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 398
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Verfasst am: 13.02.09, 13:42 Titel: |
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bavarian tax collector hat folgendes geschrieben:: | Es geht hier um Verteilung der ESt gem Art. 106 Abs.5 GG!taxpert |
Genau das meinte ich mit "Aufteilung der Lohnsteuer" auch.
Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Lohnsteuerbescheinigungen auf der Rückseite von Lohnsteuerkarten mehr gäbe, weil alle Meldungen elektronisch zu erstellen seien. Damit könnten (nach meinem Empfinden) die Lohnsteuerkarten von Arbeitslosen im neuen Jahr genauso vernichtet werden, wie die beim Arbeitgeber verbliebenen Lohnsteuerkarten. Offenbar gibt es doch noch ein paar Ausnahmen und damit sogar Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte ans Betriebsstättenfinanzamt schicken muss.
Dann fasse ich das nochmal wie folgt zusammen:
Die Lohnsteuerkarte 2009 hebt der Arbeitslose (selbst) auf, und zwar für den Fall, dass er wieder Arbeit bekommt.
Lohnsteuerkarten aus dem Jahr 2008 oder früher entsorgt er grundsätzlich selbst. Sind Bruttobezüge darauf bescheinigt, dann schickt er sie entweder
- zusammen mit einer Einkommensteuererklärung
- oder im Interesse seines Wohnortes ohne weitere Beilagen
an sein Wohnsitzfinanzamt. (Eine Verpflichtung zur Übersendung ohne Einkommensteuererklärung habe ich aber keine gefunden.)
Wird der Verteilungsschlüssel wirklich jedes Jahr neu ermittelt? Ich meine mich zu erinnern, dass das früher alle vier Jahre notwendig war.
Gruß
Bernd |
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