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recht.de :: Thema anzeigen - Wohin mit der Lohnssteuerkarte wenn man AL ist
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Wohin mit der Lohnssteuerkarte wenn man AL ist
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FAtih85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:36    Titel: Wohin mit der Lohnssteuerkarte wenn man AL ist Antworten mit Zitat

Hallo

wo schickt man die Lohnsteuerkarte hin wenn man Arbeitslos ist ?
danke
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Raiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz schnell um eine Arbeitsstelle bemühen und dem künftigen AG die Karte aushändigen Winken

Wenn Sie keinen Arbeistlohn beziehen brauch auch niemand Ihre LSt-Karte.
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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FAtih85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Ganz schnell um eine Arbeitsstelle bemühen und dem künftigen AG die Karte aushändigen Winken

Wenn Sie keinen Arbeistlohn beziehen brauch auch niemand Ihre LSt-Karte.


bedanke mich für die schnelle Antwort
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DessertWolf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

So lange das Jahr noch nicht um ist, müssen sie die Karte sowieso behalten, weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.

Am Ende des Jahres wenn sie dort noch keine Arbeit haben sollten, können sie die Karte ja beim Finanzamt in den Briefkasten schmeißen, was weg ist ist weg und setzt kein Staub mehr an.
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
So lange das Jahr noch nicht um ist, müssen sie die Karte sowieso behalten, weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.

Am Ende des Jahres wenn sie dort noch keine Arbeit haben sollten, können sie die Karte ja beim Finanzamt in den Briefkasten schmeißen, was weg ist ist weg und setzt kein Staub mehr an.


Besser ist es, die Karte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abzugeben. Die können mehr damit anfangen (Steueranteile für die Gemeinde usw.).

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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DessertWolf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::
So lange das Jahr noch nicht um ist, müssen sie die Karte sowieso behalten, weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.

Am Ende des Jahres wenn sie dort noch keine Arbeit haben sollten, können sie die Karte ja beim Finanzamt in den Briefkasten schmeißen, was weg ist ist weg und setzt kein Staub mehr an.


Besser ist es, die Karte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abzugeben. Die können mehr damit anfangen (Steueranteile für die Gemeinde usw.).

Ronald


Das Finanzamt wird die schon richtig zuordnen, wir in unserer Familie haben das schon immer so gemacht.
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Ronald hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::
So lange das Jahr noch nicht um ist, müssen sie die Karte sowieso behalten, weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.

Am Ende des Jahres wenn sie dort noch keine Arbeit haben sollten, können sie die Karte ja beim Finanzamt in den Briefkasten schmeißen, was weg ist ist weg und setzt kein Staub mehr an.


Besser ist es, die Karte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abzugeben. Die können mehr damit anfangen (Steueranteile für die Gemeinde usw.).

Ronald


Das Finanzamt wird die schon richtig zuordnen, wir in unserer Familie haben das schon immer so gemacht.


Ist es für Sie und Ihre Familie ein Problem, die alten Lohnsteuerkarten statt ans Finanzamt künftig an Ihre Stadtverwaltung zu schicken?

Fragen Sie doch mal in Ihrer Stadtverwaltung nach (spez. Einwohnermeldeamt), ob sie die Karten zurücknehmen würden.

Ronald
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
... weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.
Manche Leute wissen das, weil sie grundsätzlich / vorsätzlich besoffen und mit Knoblauchfahne zum Vorstellungsgespräch gehen ... Sehr böse

hws
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hws,

hws hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::
... weil sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden.
Manche Leute wissen das, weil sie grundsätzlich / vorsätzlich besoffen und mit Knoblauchfahne zum Vorstellungsgespräch gehen ... Sehr böse

ich hoffe, dass Sie das dem Fragesteller nicht unterstellen. Ansonsten würde ich einen wertschätzenden Umgangston anmahnen und Ihren Beitrag entsorgen.
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
ich hoffe, dass Sie das dem Fragesteller nicht unterstellen. Ansonsten würde ich einen wertschätzenden Umgangston anmahnen und Ihren Beitrag entsorgen.
Nicht dem Fragesteller - bzw einer bestimmten fiktiven Person, denn wir diskutieren ja keine persönlichen Fälle Cool Auch das
Zitat:
Manche Leute
sollte das klarstellen.
Wenn man sich bestimmte Fernsehbeiträge über Sozialschmaroter und Schwarzharbeiter mit Hartz IV Bezügen ansieht, scheint es tatsächlich Leute zu geben (und die sagen das auch noch im Fernsehen) dass sie auf weiteres nicht arbeiten werden und Vermittlungsversuche durch die "Fahne" torpedieren.

Ich wüsste auch nicht, ob sich FAtih85 angesprochen fühlen könne, die zwar den Thread eröffnet hat oder DessertWolf, der das
Zitat:
sie wissen doch nicht ob sie nicht im laufenen Jahr eine neue Stelle finden


Ich kenne beide Personen nicht, aus den Beiträgen hab ich nicht solchen Eindruck.

hws
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bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::

Besser ist es, die Karte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abzugeben. Die können mehr damit anfangen (Steueranteile für die Gemeinde usw.).

Ronald


Ronald hat folgendes geschrieben::

Ist es für Sie und Ihre Familie ein Problem, die alten Lohnsteuerkarten statt ans Finanzamt künftig an Ihre Stadtverwaltung zu schicken?

Fragen Sie doch mal in Ihrer Stadtverwaltung nach (spez. Einwohnermeldeamt), ob sie die Karten zurücknehmen würden.

Ronald



Da herrscht aber ein "gesundes" Mißtrauen gegen das FA! Was meinen Sie eigentlich, was das FA mit den abgegeben LSt-Karten macht? Als Schmierpapier verwenden?

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Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"

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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

bavarian tax collector hat folgendes geschrieben::
Da herrscht aber ein "gesundes" Mißtrauen gegen das FA! Was meinen Sie eigentlich, was das FA mit den abgegeben LSt-Karten macht? Als Schmierpapier verwenden?
Vielleicht will er den Beamten ja nur unnötige Arbeit ersparen? Und dem Arbeitslosen kann es ja eigentlich egal sein, in welchen Briefkasten er die LSt-Karte schmeißt.
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Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Bernd S.
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe Eure Meinungsverschiedenheit nicht. (Vielleicht fehlt mir irgend eine Info?) Ich halte jedenfalls nur Folgendes für sinnvoll:

Die Lohnsteuerkarte 2009 hebt der Arbeitslose (selbst) auf, und zwar für den Fall, dass er wieder Arbeit bekommt.
Lohnsteuerkarten aus dem Jahr 2008 oder früher entsorgt er sebst - oder hängt sie sich an die Wand bzw. in einen Ordner; damit kann er machen was er will.

Weder das Finanzamt noch die Gemeinde wollen oder brauchen das Ding. Für Einkommensteuerveranlagungen werden die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (Datensätze) genutzt. Bescheinigungen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarten gibt es m. E. nicht mehr. Die Lohnsteuerkarte bietet damit auch keine Informationen mehr, die für die Aufteilung der Lohnsteuer hilfreich wären.

Gruß
Bernd
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bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht hier um Verteilung der ESt gem Art. 106 Abs.5 GG!

taxpert
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Bernd S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

bavarian tax collector hat folgendes geschrieben::
Es geht hier um Verteilung der ESt gem Art. 106 Abs.5 GG!taxpert


Genau das meinte ich mit "Aufteilung der Lohnsteuer" auch.

Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Lohnsteuerbescheinigungen auf der Rückseite von Lohnsteuerkarten mehr gäbe, weil alle Meldungen elektronisch zu erstellen seien. Damit könnten (nach meinem Empfinden) die Lohnsteuerkarten von Arbeitslosen im neuen Jahr genauso vernichtet werden, wie die beim Arbeitgeber verbliebenen Lohnsteuerkarten. Offenbar gibt es doch noch ein paar Ausnahmen und damit sogar Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte ans Betriebsstättenfinanzamt schicken muss.
Dann fasse ich das nochmal wie folgt zusammen:

Die Lohnsteuerkarte 2009 hebt der Arbeitslose (selbst) auf, und zwar für den Fall, dass er wieder Arbeit bekommt.
Lohnsteuerkarten aus dem Jahr 2008 oder früher entsorgt er grundsätzlich selbst. Sind Bruttobezüge darauf bescheinigt, dann schickt er sie entweder
- zusammen mit einer Einkommensteuererklärung
- oder im Interesse seines Wohnortes ohne weitere Beilagen
an sein Wohnsitzfinanzamt. (Eine Verpflichtung zur Übersendung ohne Einkommensteuererklärung habe ich aber keine gefunden.)

Wird der Verteilungsschlüssel wirklich jedes Jahr neu ermittelt? Ich meine mich zu erinnern, dass das früher alle vier Jahre notwendig war.

Gruß
Bernd
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