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Programmieren gegen Entgeld

 
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mistermint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:41    Titel: Programmieren gegen Entgeld Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich bin noch Schüer und bin 18 Jahre alt.
Ich will mir mit meinem Hobby nebenbei etwas geld verdienen mit dem Programmieren von Webseiten!
Nun stellt sich mir die Frage, wenn man dann solche Webseiten oder Skripte gegen Geld bezahlt, muss ich da ein Gewerbe anmelden oder wie sieht es da aus?
Ich jab ja dann monatlich kein gesichertes einkommen, da dieses ja immer variiert!
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt genau schildern!
Wie ist die Rechtslage?

schonmal vielen Dank für jegliche Hinweise!
mfg
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Klick
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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mistermint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

aber aus dem forumsthread werde ich bisher auch nicht schlau, kenn mich in jura und gesetzen was dies betrifft nicht aus Verlegen
aber wie ich dort raußlesen könnte, muss ich mich in jedem falle beim finanzamt melden bzw eintragen?
mfg
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Und m. E. auch ein Gewerbe anmelden. Geschockt
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mistermint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

aber ein gewerbe anzumelden kostet doch nicht wenig oder?
und durch dieses gewerbe habe ich ja dann auch monatlich laufende kosten, obwohl ich keine monatlich gleichen einnahmen habe?
Wie sieht es z.b. aus wenn ich als Freiberufler arbeite, dann muss ich ja kein gewerbe anmelden, oder?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

mistermint hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es z.b. aus wenn ich als Freiberufler arbeite, dann muss ich ja kein gewerbe anmelden, oder?

Unter Umständen muss auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden.
Das steht aber alles in dem oben verlinkten Thread.

Nebenbei: auch als Freiberufler habe ich laufende Kosten, muss Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen machen etc. pp.

Und eine Gewerbeanmeldung kostet m. W. auch nicht die Welt.
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mistermint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

ausgangspunkt für mich ist ja dass ich eigentlich nur mein taschengeld aufbessern will und ich schüler bin der sich eig zu hohe laufende kosten nicht leisten will/kann!
ist es nicht möglich das irgendwie als 400 euro job zu handhaben oder wie einen ferienjob?
mfg
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Steuerrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ulli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

400,-- € - Job geht nur bei einem Arbeitgeber!
Und Freiberufler können Sie nicht sein, da Sie keinen Beruf und daher auch keinen freien Beruf haben. Also Gewerbe - das Anmelden kosten ca. 30,-- bis 50,-- und kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden!
Anmeldung beim Finanzamt kommt dann automatisch per Fragebogen, da Gewerbeamt Meldung an Finanzamt macht!

Ulli
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mistermint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

das sind ja noch erschwingliche preise!
kommen da noch mehr kosten auf mich zu außer diese?
wiehoch sind denn ca die laufenden kosten für mich?
mfg
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Raiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Gewerbe ist nicht immer gleich anzumelden wenn jemand nebenbei tätig wird. Sonst müsste der klassische rasenmähende Schüler immer ein Gewerbe anmelden und seinen Gewinn versteuern.

Ich werfe mal den Härteausgleich in den virtuellen Raum.

Ausserdem heißt das Entgelt Winken
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MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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mistermint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

was soll ich dann nach deiner meinung nach tun?
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ulli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

@Raiden

Was hat denn der Härteausgleich mit diesem Thema zu tun? NICHTS!

Der kommt nur zum Zuge, wenn Haupteinkünfte nichtselbständig und klärt erst Recht nicht die Frage einer Gewerbeanmeldung!!

Ulli
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Raiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, Sie haben natürlich recht ulli
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MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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