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Von Hund gebissen

 
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Kite-Beginner
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:12    Titel: Von Hund gebissen Antworten mit Zitat

Hallo!
Kann mir jemand sagen, wie sich die Rechtslage verhält, wenn man im Garten eines Hundebesitzers von dessen Hund gebissen wird?
Noch einige Fakten:
Es steht ein hleines Schild auf ENGLISCH nicht sofort erkennbar im Bereich der Hofeinfahrt. Auch eine Klingel ist dort angebracht. Das Einfahrtstor steht jedoch offen. Man betritt also den Grund des Hundehalters, um an der Haustüre zu klingeln. Dabei wird man von zwei Hunden bedrängt, wobei einer davon einen Biss ins Gesäß des Opfers tätigt.
Welche Tipps könnt ihr mir geben, wie man sich als Opfer am besten verhält? (aufsuchen eines Arztes, Rechtsanwaltes,...) Vielleicht weiß auch jemand, wie die Vorgehensweise ist, um an Schmerzensgeld zu kommen?
Vielen Dank im vorraus!
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

zunächst mal zum Arzt und behandeln lassen. Das dem Hundehalter mitteilen und fragen ob er eine Hundhaftpflichtversicherung hat.
Wenn er sich querstellt, Anzeige beim Ordnungsamt.

Gruiß roni
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kite-Beginner,

auch wichtig ist der § 833 BGB und die Suchergebnisse hier im Forum (auch im Archiv) mit dem Begriff: "Tierhalterhaftung". Winken

Verantwotungsvolle Hundehalter zeichnen sich u.a. dadurch aus, daß sie eine Tierhaftpflichtversicherung haben (auf Grund der Gefährdungshaftung), die für die Schäden ihres Lieblinges aufkommen.

Liebe Grüße

Klaus
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 19:42    Titel: Re: Von Hund gebissen Antworten mit Zitat

Kite-Beginner hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Kann mir jemand sagen, wie sich die Rechtslage verhält, wenn man im Garten eines Hundebesitzers von dessen Hund gebissen wird?
Noch einige Fakten:
Es steht ein hleines Schild auf ENGLISCH nicht sofort erkennbar im Bereich der Hofeinfahrt. Auch eine Klingel ist dort angebracht. Das Einfahrtstor steht jedoch offen. Man betritt also den Grund des Hundehalters, um an der Haustüre zu klingeln. Dabei wird man von zwei Hunden bedrängt, wobei einer davon einen Biss ins Gesäß des Opfers tätigt.
Welche Tipps könnt ihr mir geben, wie man sich als Opfer am besten verhält? (aufsuchen eines Arztes, Rechtsanwaltes,...) Vielleicht weiß auch jemand, wie die Vorgehensweise ist, um an Schmerzensgeld zu kommen?
Vielen Dank im vorraus!


Weshalb betreten Sie den Garten von fremden Personen?
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 19:50    Titel: Re: Von Hund gebissen Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Kite-Beginner hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Kann mir jemand sagen, wie sich die Rechtslage verhält, wenn man im Garten eines Hundebesitzers von dessen Hund gebissen wird?
Noch einige Fakten:
Es steht ein hleines Schild auf ENGLISCH nicht sofort erkennbar im Bereich der Hofeinfahrt. Auch eine Klingel ist dort angebracht. Das Einfahrtstor steht jedoch offen. Man betritt also den Grund des Hundehalters, um an der Haustüre zu klingeln. Dabei wird man von zwei Hunden bedrängt, wobei einer davon einen Biss ins Gesäß des Opfers tätigt.
Welche Tipps könnt ihr mir geben, wie man sich als Opfer am besten verhält? (aufsuchen eines Arztes, Rechtsanwaltes,...) Vielleicht weiß auch jemand, wie die Vorgehensweise ist, um an Schmerzensgeld zu kommen?
Vielen Dank im vorraus!


Weshalb betreten Sie den Garten von fremden Personen?




steht doch oben

Zitat:
Auch eine Klingel ist dort angebracht. Das Einfahrtstor steht jedoch offen. Man betritt also den Grund des Hundehalters, um an der Haustüre zu klingeln


Jeder Hundehalter muss seinen Hund so halten, dass er niemanden beisst.
Auch in seinem eingezäunten Garten.

Gruß roni
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