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Verfasst am: 11.02.09, 15:12 Titel: Von Hund gebissen
Hallo!
Kann mir jemand sagen, wie sich die Rechtslage verhält, wenn man im Garten eines Hundebesitzers von dessen Hund gebissen wird?
Noch einige Fakten:
Es steht ein hleines Schild auf ENGLISCH nicht sofort erkennbar im Bereich der Hofeinfahrt. Auch eine Klingel ist dort angebracht. Das Einfahrtstor steht jedoch offen. Man betritt also den Grund des Hundehalters, um an der Haustüre zu klingeln. Dabei wird man von zwei Hunden bedrängt, wobei einer davon einen Biss ins Gesäß des Opfers tätigt.
Welche Tipps könnt ihr mir geben, wie man sich als Opfer am besten verhält? (aufsuchen eines Arztes, Rechtsanwaltes,...) Vielleicht weiß auch jemand, wie die Vorgehensweise ist, um an Schmerzensgeld zu kommen?
Vielen Dank im vorraus!
zunächst mal zum Arzt und behandeln lassen. Das dem Hundehalter mitteilen und fragen ob er eine Hundhaftpflichtversicherung hat.
Wenn er sich querstellt, Anzeige beim Ordnungsamt.
auch wichtig ist der § 833 BGB und die Suchergebnisse hier im Forum (auch im Archiv) mit dem Begriff: "Tierhalterhaftung".
Verantwotungsvolle Hundehalter zeichnen sich u.a. dadurch aus, daß sie eine Tierhaftpflichtversicherung haben (auf Grund der Gefährdungshaftung), die für die Schäden ihres Lieblinges aufkommen.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 14.02.09, 19:42 Titel: Re: Von Hund gebissen
Kite-Beginner hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Kann mir jemand sagen, wie sich die Rechtslage verhält, wenn man im Garten eines Hundebesitzers von dessen Hund gebissen wird?
Noch einige Fakten:
Es steht ein hleines Schild auf ENGLISCH nicht sofort erkennbar im Bereich der Hofeinfahrt. Auch eine Klingel ist dort angebracht. Das Einfahrtstor steht jedoch offen. Man betritt also den Grund des Hundehalters, um an der Haustüre zu klingeln. Dabei wird man von zwei Hunden bedrängt, wobei einer davon einen Biss ins Gesäß des Opfers tätigt.
Welche Tipps könnt ihr mir geben, wie man sich als Opfer am besten verhält? (aufsuchen eines Arztes, Rechtsanwaltes,...) Vielleicht weiß auch jemand, wie die Vorgehensweise ist, um an Schmerzensgeld zu kommen?
Vielen Dank im vorraus!
Weshalb betreten Sie den Garten von fremden Personen? _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Verfasst am: 14.02.09, 19:50 Titel: Re: Von Hund gebissen
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Kite-Beginner hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Kann mir jemand sagen, wie sich die Rechtslage verhält, wenn man im Garten eines Hundebesitzers von dessen Hund gebissen wird?
Noch einige Fakten:
Es steht ein hleines Schild auf ENGLISCH nicht sofort erkennbar im Bereich der Hofeinfahrt. Auch eine Klingel ist dort angebracht. Das Einfahrtstor steht jedoch offen. Man betritt also den Grund des Hundehalters, um an der Haustüre zu klingeln. Dabei wird man von zwei Hunden bedrängt, wobei einer davon einen Biss ins Gesäß des Opfers tätigt.
Welche Tipps könnt ihr mir geben, wie man sich als Opfer am besten verhält? (aufsuchen eines Arztes, Rechtsanwaltes,...) Vielleicht weiß auch jemand, wie die Vorgehensweise ist, um an Schmerzensgeld zu kommen?
Vielen Dank im vorraus!
Weshalb betreten Sie den Garten von fremden Personen?
steht doch oben
Zitat:
Auch eine Klingel ist dort angebracht. Das Einfahrtstor steht jedoch offen. Man betritt also den Grund des Hundehalters, um an der Haustüre zu klingeln
Jeder Hundehalter muss seinen Hund so halten, dass er niemanden beisst.
Auch in seinem eingezäunten Garten.
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