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Abtretungswirren - Wieviel Forderungsnehmer denn noch?

 
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NBG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:48    Titel: Abtretungswirren - Wieviel Forderungsnehmer denn noch? Antworten mit Zitat

Angenommen A hätte vor Jahren einen Kredit von einer Bank B in Anspruch genommen, der von A monatlich mit angenommen 50,--€ bedient wird. Weiter angenommen, dass vor einigen Jahren A von einer Gesellschaft C unterrichtet wurde, dass die Forderung der Bank B an C abgetreten wurde, worauf A die Raten jetzt an die Gesellschaft C entrichtet. Weiterer Vorgang mal konstruiert, mit einem Mal meldet sich eine weitere Gesellschaft D, die A nun mitteilt, dass C die Forderung an D abgetreten habe. A stutzt und forderte D , bevor weitere Zahlungen geleistet wurden, auf, mitzuteilen, welche rechtliche Basis die Abtretung habe und wie zur Abstimmung der Forderung, die bisher an B und C gezahlten Raten verrechnet wurden. D geht hierauf überhaupt nicht ein, sondern schickt einen GV, der jetzt bei A das zwanzigfache der an B und C gezahlten Ratenhöhe, jetzt als Teilforderung vollstrecken soll. Was wäre A zu raten? Wäre u.U. eine Privatinsolvenz hilfreich? Welche Quellen gibt es?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn in Deutschland jemand etwas haben will, muss er beweisen, dass es ihm zusteht. D.h. D muss A eine Abtretung von C vorlegen, wenn D etwas haben will.

Abtreten kann ich nur eine Forderung, die ich habe. C kann daher an D nur alle Forderungen abtreten, die C hat. Tilgungen von A mindern die Forderung. Daher ist die Forderung von A berechtigt, dass bei der Ermittlung der Forderung von D alle Leistungen an B und C berücksichtigt werden. Allerdings auch alle berechtigten Kosten- und Zinsfordreungen, die B und C an A haben.

Damit D eine Gerichtsvollzieher schicken kann, braucht er einen Titel. Wo stammt der her?
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