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Änderung unbefristeter Arbeitsvertrag

 
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titus69
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:09    Titel: Änderung unbefristeter Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bitte um Antworten zu folgendem Fall:
Person A hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wird innerhalb der Firma mit ihrem Einverständnis befristet für die Dauer von 3 Jahren von einer Einrichtung in der Stadt X in eine Einrichtung nach Stadt Y versetzt.
Nach Ablauf der 3 Jahre möchte A nun in der Stadt Y bleiben, der Arbeitgeber hat hierzu sein Einverständnis gegeben.
Allerdings fertig nun der Arbeitgeber 2 Tage vor Ablauf der Versetzung einen neuen Arbeitsvertrag aus, der zwar auch unbefristet ist, jedoch gegenüber dem bestehenden Vertrag ungünstigere Regelungen für A ausweist.
Wenn A diesen neuen Vertrag nicht unterschreibt, bleibt nach meinem Verständnis der bereits bestehende Vertrag weiter gültig, mit der Maßgabe, dass A nach Ablauf der 3 Jahre die Tätigkeit wieder in der Stadt X fortsetzen müsste. Liege ich hierzu richtig?
Was passiert, wenn die bisherige Beschäftigungsstelle in der Stadt Y davon ausgeht, dass A weiterhin dort beschäftigt ist und A von dort weiterhin Arbeitsaufträge erhält und auch im Büro erscheint? Gilt hier eine stillschweigende Verlängerung, so dass der neue Vertrag gar nicht zum tragen kommt?
Ich hoffe, der Sachverhalt ist nicht zu verwirrend und freue mich auf Antworten.
Schöne Grüße
Titus69
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 23:13    Titel: Re: Änderung unbefristeter Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

titus69 hat folgendes geschrieben::

Wenn A diesen neuen Vertrag nicht unterschreibt, bleibt nach meinem Verständnis der bereits bestehende Vertrag weiter gültig, mit der Maßgabe, dass A nach Ablauf der 3 Jahre die Tätigkeit wieder in der Stadt X fortsetzen müsste. Liege ich hierzu richtig?


Würde ich auch so sehen.

Zum Rest kommt es darauf an, in vielen Tarifverträgen oder auch Arbeitsverträgen steht, dass Änderungen der Schriftform bedürfen, es würde dann wenn das korrekt vereinbart ist, keine konkludente Änderung des Arbeitsvertrages zustande kommen, sondern Arbeitsplatz bleibt X, da dies das ist was nun wieder schriftliche vereinbart ist.

Wenn es so ein Klausel nicht gibt, kommt es darauf an ob ein Vorgesetzter der auch Personalverantwortung hat die Arbeitsleistung in Y duldet. Wobei dann aber u.U. nicht Y vereinbart wäre sondenr X und Y und der AG einen versetzen könnte.

MfG
Matthias
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