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Zoll hat 3 T-Shirts einbehalten und Anwälte stellen Rechnung
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Das_IngeLein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::

Allerdings steht im ersten Beitrag:

Bartosch hat folgendes geschrieben::
Ich bestellte öfters Textilien ... für den Eingengebrauch ...

Davon muss man hier erstmal ausgehen und darin liegt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr.


OK. Dann stelle ich einfach mal ein paar Fragen an den TE:

Wie häufig ist den "öfters"?
Welche Mengen wurden importiert?
Waren die T-Shirts immer die selbe Größe?
Hatten die T-Shirts verschiedene Aufmachungen (Farbe, Design,...)?

Das KÖNNEN alles Indizien sein, die "Handeln im geschäftlichen Verkehr" begründen würden, obwohl es dem TE gar nicht bewusst ist.

IngeLein
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