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SMB222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.08.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 10.02.09, 12:16 Titel: Kündigung bei Zeitarbeit |
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Hallo,
die Angestellte A ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, die Kündigungsfristen sind vom 4. bis zum 6. Monat zwei Wochen, ab dem 6. Monat vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Am 4. Februar waren die 6 Monate um, ohne dass die Zeitarbeitsfirma gekündigt hätte. Nun teilt sie der Angestellten A mit, dass sie momentan keine neue Beschäftigung für sie hat. Sie stellt ihr zwei Alternativen in Aussicht:
1. Fristgerechte Kündigung zum 15.03., aber in der Zwischenzeit muss sie einen Drecksjob annehmen, bei dem Fahrtzeit zum Arbeitsplatz allein drei Stunden einfach beträgt. In dieser Zeit könnte A auch nicht einem Nebenjob nachgehen, den sie seit drei Jahren schon hat.
2. Rückdatierte Kündigung, so dass die zweiwöchige Kündigungsfrist für unter sechs Monate Zugehörigkeit greift und das Risiko, vom Arbeitsamt wegen verspäteter Meldung gesperrt zu werden.
Welche Möglichkeiten / Alternativen hat A nun gegenüber diesem Unternehmen?
Besten Dank im voraus für Ihre Antworten.... |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 10.02.09, 13:43 Titel: |
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Zu 1. sollte man mal prüfen welche Tätigkeiten und Arbeitsort der AG überhaupt zuweisen darf, d.h. was vertraglich vereinbart ist.
MfG
Matthias |
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SMB222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.08.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 10.02.09, 14:12 Titel: |
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Im Vertrag steht unter anderem:
"Der Mitarbeiter darf vorübergehend mit zumutbaren, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechenden auch berufsfremden Aufgaben betraut werden. "
"Der Mitarbeiter erklärt sich einverstanden, an verschiedenen Orten bei Kunden der Firma im gesamten Bundesgebiet und im angrenzenden europäischen Ausland tätig zu werden."
A ist als Fachkraft angestellt, die Frage ist, ob es zumutbar ist, täglich einfach 325 km zu fahren und dort Obstkisterl auszuwaschen.... |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 10.02.09, 14:36 Titel: |
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SMB222 hat folgendes geschrieben:: |
"Der Mitarbeiter erklärt sich einverstanden, an verschiedenen Orten bei Kunden der Firma im gesamten Bundesgebiet und im angrenzenden europäischen Ausland tätig zu werden."
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Sowas könnte ein unklare Klausel sein, die einseitig zu Lasten des ANs ausgelegt wird. Das könnte unwirksam sein.
MfG
Matthias |
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SMB222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.08.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 10.02.09, 18:05 Titel: |
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Die Angestellte hatte grade nochmal eine Diskussion mit der Zeitarbeitsfirma.
Sie bekäme nur den Grundlohn von 7,30 Euro, kein Zimmer gestellt, kein Fahrtgeld, keine Auslöse, nada - und das bei 325 km Fahrtweg einfach. Anscheinend hat das Methode - einen miesen Job androhen oder eine rückdatierte Kündigung machen.
Weiterhin hat die Angestellte zwei alte Eltern mit 100% Behinderung, für die sie sorgen muss. Könnte dies evt. eine Unzumutbarkeit dieses Arbeitsplatzes begründen? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 10.02.09, 18:54 Titel: |
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Ich würde mal zu einem Anwalt gehe, wenn nötig Prozesskostenhilfe beantragen.
Bei Schreiben von Anwälten werden die oft zahm, wenn sie merken dass sie sich nicht alles erlauben können.
MfG
Matthias |
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SMB222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.08.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 10.02.09, 19:20 Titel: |
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Hallo,
das ist eine Überlegung wert....  |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 10.02.09, 19:26 Titel: |
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Ehe ich Geld fuer den Anwalt ausgebe, wuerde ich in den gueltigen Tarifvertrag nach Regelungen ueber Fahrtgeld, Unterkunft u.a. suchen. |
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SMB222 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.08.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 10.02.09, 21:15 Titel: |
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Der gültige Tarifvertrag wäre AMP - es war aber in dieser Hinsicht nichts zu finden... |
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Günni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2004 Beiträge: 1232
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Verfasst am: 11.02.09, 15:25 Titel: |
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Dann schau dir mal Ziffer 2.4 des Entgeltrahmentarifvertrages an. (Google ist im Zweifel dein Freund) _________________ mfg
Günni |
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