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Kontopfändung Finanzamt

 
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dimugi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Gießen

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:45    Titel: Kontopfändung Finanzamt Antworten mit Zitat

abgetrennt von hier (report -mod-)

Hallo allerseits,

habe das selbe obige Problem jedoch mit 5400,- EUR, da schaut man nicht einfach so drüber weg.

Aufgefallen ist mir das erst als ich von Lieferanten Anrufe und Emails bekamm, weil Rechnungen nicht abgebucht werden konnten.

Ich schaute auf mein Konto und hatte tatsächlich nur noch um die 100 EUR, gewöhnlich habe ich zwischen 3000 - 5000 EUR und teilweise mehr auf dem Konto.

Nichts von einer Pfändung bemerkt habe ich dann innerhalb eines Tages mit Zahlungen von Kunden das Konto wieder nahe der 5000 gebracht und heute sogar fast auf 6000.

Trotdem rief mich ein Lieferant an, das er seine Rechnung nicht abbuchen konnte.
Ich versprach mich darum zu kümmern. eigentlich hätte alles OK sein müßen da ich noch über einen noch nie Angetastenden Kontokorentkredit verfügen mußte.

Mußte, denn online stellte ich fest das dieser auf 0 EUR stand. Über eine Link mit der bezeichnung Info bekamm ich heraus das eine Kontopfändung vorliegt, allerdings nicht durch wen. Ein Anruf bei der Bank brachte Klärung. Das Finanzamt hat eine Kontopfändung veranlaßt.

Da gleichzeitig die Bank den noch nie in Anspruch genommenen Dispo gestrichen hat, werde wenn ich morgen nichts erreiche, ich mein gewerbe schließen können.

Bisher bekamm ich immer vom Finanzamt zurück und das dürfte auch für die austehende Stererklärund der Fall sein. Denoch machen die eine Rechnung zu meinen Ungunsten und dann in dieser Höhe auf.

Briefe gab es bisher nicht, weder psotiv noch negativ, noch nicht mal die KFZ-Steuer im November letzten Jahres, die man einfach dann abgebucht hat. Die war zwar berechtigt, jedoch ein Schreiben über die höhe und fälligkeit wäre doch nett gewesen.

Ich habe heute durch meine Rechtanwältin erfahren, daß das Finanzamt noch nicht mal mehr Einschreiben oder so versendet, sondern nur noch normale Briefe.

Im zweit erwerb trage ich ebenfalls Briefe und weis was da so alles achief gehen kann.
Eine kleine Sammlung mit fehlern der Post habe ich ja schon erstellt.

Wenn ein Brief bei mir ankommt, der nicht mir gehört, lasse ich mir vom Empfänger schriftich bestätigen, das er den Brief von mir und nicht von der Post erhalten hat. Dazu habe ich mir eigens ein Schriftstück aufgesetzt. Auch heute fand ich sogar in meinen Postfach wieder einen Brief der nicht mir gehört. Ich spiele sogar mit der Idee mir dies vom Postbeamten beim Postfach bestätigen zu lassen.

Kein Medium ist sicher, nicht Post, FAX oder Email usw.

Warum werden keine "Einschreiben eigenhändig" verschickt wenn es doch um so wichtige Dinge geht.

Die Frage ist wirklich. Muß das Finanzamt nicht den erhalt nachweisen?

Gruß

Dimugi
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Inessa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wahrscheinlich ist es, dass sämtliche Briefe des FA nicht angekommen sind? Bis zu einer Pfändung dürften es schon ein paar gewesen sein.

Entschuldigung, aber die Beiträge machen mich einfach Böse

Warum warten immer so viele mit der Erklärung der Steuern, bis Sie geschätzt werden?
Diesem Ärger kann man doch ganz einfach aus dem Weg gehen...
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ersteinmal Rücksprache mit dem Finanzamt halten, bevor man böses unterstellt.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber dimugi,

Sie sollten schleunigst Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, um klären zu können, um welche Forderungen es geht. Mal unterstellt, dass es um Schätzungen geht, dann käme 1. ein Schätzungsbescheid, 2. eine Mahnung, 3. eine Vollstreckungsankündigung, 4. normalerweise auch ein Vollziehungsbeamter und 5. anschliessend die Durchschrift über die Kontenpfändung.

Ob der Nichterhalt dieser Briefe eine Schutzbehauptung ist, kann ich nicht beurteilen und will es genau genommen auch gar nicht. Grds. geht man davon aus, dass Briefe zwar bei der Post verloren gehen können, aber letztlich würde vorm Finanzgericht kein Richter glauben, dass mehrere Briefe nicht angekommen sind.

Warum sind Sie denn nicht der Ursache auf den Grund gegangen, als auf einmal mehrere tausend Euro auf dem Konto gefehlt haben? Bei der Durchsicht der Kontoauszüge muss das doch auffallen oder nicht?

lg flipmow
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Inessa hat folgendes geschrieben::
Wie wahrscheinlich ist es, dass sämtliche Briefe des FA nicht angekommen sind? Bis zu einer Pfändung dürften es schon ein paar gewesen sein.


Der Kontenpfändung geht die Vollstreckungsankündigung voraus (ich meine sogar, in einem blauen Umschlag), dieser geht mindestens ein Brief (wenn nicht zwei) voraus (wobei mir gerade deren Titel nicht einfallen).
Vor dem ersten Brief muss der Steuerpflichtige erst einmal säumig werden.

Vom Zeitpunkt des Säumniseintritts bis zur vollzogenen Kontenpfändung vergehen so in etwa vier bis zwölf Wochen.

IdR ruft die Bank ihre Kunden an, wenn eine Kontenpfändung vom Finanzamt eingereicht wird.
Eine Kontenpfändung vom Finanzamt ist ein grellrotes Warnsignal für die Bank und kann - vor allem wenn keine weiteren Gespräche mit der Bank geführt werden - die Kündigung des Dispositionskredites nach sich ziehen.

Meine Empfehlung - unabhängig von der Rechtslage: Zügigst den Telefonhörer schwingen und mit allen Beteiligten (Finanzamt, Bank, einziehende Lieferanten) reden. Dabei das große-Klappe-Hormon kräftigst unterdrücken.
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dimugi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Gießen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich mich ein paar Tage nicht um mein Konto kümmern konnte kam mir das mit den 100 EUR nicht kommisch vor. Von einigen Kunden war noch kein Zahlungseingang vorhanden und bar eingenommenes hatte ich auch noch nicht eingezahlt.

Wie ich schrieb habe ich das Konnto dann innerhalb eines Tages wieder auf 4700 und heute sogar wieder über 6000 EUR. Nur hat die Bank weiterhin Lieferantenforderungen abgelehnt die sich mit meiner Einzahlung überschnitten hatten.

Die Bank hat mir dann auch den Kontokorentkredit, den ich nie verwendet hatte und nun hätte brauchen können sofort auf Null gesetzt. Zuvor war das Konnto seit ca. 5 Jahren immer im possitiven mit 3000 - 5000 EUR geführt worden und laufende Einahmen sind auch da.

Nein, ich habe erst nach anrufen meiner Lieferanten von der Kontopfändung erfahren, nach dem ich online bei der Bank nachgesehen habe. Dort stand allerdings nur über einen Info-Button erreichbar etwas von einer Pfändung ohne nährere Angaben. Erst ein Anruf bei der Bank brachte Klärung.

Online stand nur etwas von einem ausstehenden Auftrag und dort war der Info-Button.

Nein, ich habe keinnerlei Briefe bekommen, weder vom Finanzamt noch von der Bank.
Ich war heute beim Finanzamt, dort hat man mir auch nichts von verschickten Schreiben an mich vorgehalten. Die Bank sagte mir, daß diese zu solchen Informationsschreiben oder Anrufen nicht verpflichtet sei.

Unten hatte ich ja geschildert, das ich noch unwissend auf mein Konto eingezahlt habe und mir ja damit den Geldhahn selbst abgedreht habe. Warum sollte ich das tun? Hätte ich von der Pfändung gewußt hätte ich mir doch eher etwas zurück gehalten um meine Lieferanten bedienen zu können.

Ich hoffe morgen possitiv von der Bank zu höhren und bis Montag das mit dem Finanzamt geklärt zu haben. Das Geld ist ja noch nicht abgebucht, ich kann nur nicht mehr darüber verfügen. Ändert sich nichts, wäre mein Gewerbe in kürze geschlossen.

Gruß

Dimugi
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Bingo02
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich war heute beim Finanzamt, dort hat man mir auch nichts von verschickten Schreiben an mich vorgehalten.

Und auch sonst wußten die beim Finanzamt nicht so recht, wer sie sind und was sie wollen?
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
....aber letztlich würde vorm Finanzgericht kein Richter glauben, dass mehrere Briefe nicht angekommen sind.


Auch beim Finanzgericht geht es, anders als in einer Kirche, nicht um "Glauben", sondern um "Beweise".

"Der Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsakts nach § 122 Abs. 2 AO 1977 kann von der Finanzbehörde nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (prima-facie-Beweis) geführt werden (Änderung der Rechtsprechung). Es gelten vielmehr die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises." (BFH, Urteil vom 14.3.1989 (VII R 75/85) BStBl. 1989 II S. 534 ).

Aus den Gründen: "Will die Behörde Streit darüber vermeiden, ob ein abgesandter schriftlicher Verwaltungsakt auch angekommen ist, so kann sie den Verwaltungsakt förmlich zustellen oder die Form des Einschreibens mit Rückschein wählen (vgl. auch BFHE 87, 203, BStBl III 1967, 99). Selbst die Verwendung eines einfachen Einschreibens läßt einen im Regelfall ausreichenden Beweis des Zugangs zu, weil die vom Empfänger quittierte Ablieferung der Postsendung bei der Post drei Jahre aufbewahrt wird. Somit stehen der Behörde ausreichende Mittel zur Verfügung, den ihr obliegenden Beweis des Zugangs von vornherein sicherzustellen. Macht sie von diesen Mitteln keinen Gebrauch, so trägt sie nach der gesetzlichen Regelung die Gefahr dafür, daß der Verwaltungsakt nicht ankommt oder sie den Zugang nicht beweisen kann. Für den Steuerpflichtigen als Empfänger wäre es, selbst wenn er einen atypischen Geschehensablauf nicht beweisen, sondern nur glaubhaft machen müßte, eine unbillige Zumutung, über den Verbleib der nicht angekommenen Postsendung Nachforschungen anzustellen. Solche Nachforschungen sind Sache der Behörde."

Nachzulsesen auch in --> www.bfh.simons-moll.de/bfh_1989/XX890534.HTM

Inessa hat folgendes geschrieben::
Wie wahrscheinlich ist es, dass sämtliche Briefe des FA nicht angekommen sind? Bis zu einer Pfändung dürften es schon ein paar gewesen sein.



flipmow hat folgendes geschrieben::
Mal unterstellt, dass es um Schätzungen geht, dann käme 1. ein Schätzungsbescheid, 2. eine Mahnung, 3. eine Vollstreckungsankündigung, 4. normalerweise auch ein Vollziehungsbeamter und 5. anschliessend die Durchschrift über die Kontenpfändung.


Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Der Kontenpfändung geht die Vollstreckungsankündigung voraus (ich meine sogar, in einem blauen Umschlag), dieser geht mindestens ein Brief (wenn nicht zwei) voraus (wobei mir gerade deren Titel nicht einfallen).


Das sind alles reine Spekulationen, die hier nicht weiterhelfen, denn bisher ist noch gar nicht bekannt, welche Schreiben das Finanzamt an wen versendet bzw. welche Maßnahmen es ergriffen haben will.

Fest steht bisher lediglich, dass die Bank behauptet, von einem Finanzamt eine Kontenpfändung erhalten zu haben.

Übrigens führt die Nichtbekanntgabe der Steuerforderung durch Steuerbescheid - soweit vorgeschrieben - zur Nichtigkeit der Forderung.

Ob anschließend noch Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen oder sonst etwas bei dem Steuerbürger eingeht, hat auf die Nichtigkeit der Forderung dann keinen Einfluss mehr.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Kleinalrik
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist keine Spekulation, sondern die Darstellung, wie die Vorgehensweise der Finanzämter (geregelt durch Ablaufprotokolle) üblicherweise ist.
Damit habe ich keineswegs die Kristallkugel angeworfen und unterstellt oder spekuliert, wie es in diesem Falle verlief.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 21.02.09, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Redfox:

Das ist der normale Lauf der Dinge. Es kann zwar Ausnahmen geben, aber das ist meistens nicht der Fall.
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