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Steuerfrage - Vermietung an Angehörige
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 20:48    Titel: Steuerfrage - Vermietung an Angehörige Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

mal angenommen jemand vermietet eine Wohnung an Angehörige. Angesetzt wird wird eine Miete welche 75% der Untergrenze des Mietspiegels entspricht.

Das Finanzamt nimmt nun nicht die Untergrenze, sondern den durchschnittlichen Wert im Mietspiegel als Berechnungsgrundlage.

Das führt logischerweise zu Abzügen bei der Steuerrückzahlung da dann nicht mehr 75% erreicht werden.

Es gibt zwar einen Mietspiegel für die ganze Stadt aber es gibt natürlich trotzdem Ortsteile die diesem nicht entsprechen.

In diesem Fall liegen im besagten Ortsteil die Realmieten oft sogar unter der Untergrenze des Mietspiegels - unabhängig vom Baujahr.

Wie geht man am besten vor um das Finanzamt davon zu überzeugen dass in diesem Stadteil die Mieten unter dem Mietspiegel liegen ? Kann man das FA dazu bringen das selbst mal zu prüfen oder muß man quasi ein paar Beispiele bringen ?

Dann diskutiert mal fleissig diesen fiktiven Fall Winken

Gruß
Manfred
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.11.08, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der besagte Mietspiegel nicht in Stadtgebiete/Lage aufgeteilt ?
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es gibt nur eine normale Lage und eine gute Lage in dem Mietspiegel. Als Grundlage wurde vom "Vermieter" und auch vom FA die normale Lage genommen.
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.11.08, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Als Grundlage wurde vom "Vermieter"und auch vom FA die normale Lage genommen.


Ja wie jetzt? Dann sind die beiden sich ja einig?

Diese Aussage beißt sich jetzt mit dem Ausgangsthread
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nein Winken

Es gibt für jede Lage die Angabe von/bis.

Unterteilt ist das in etwa so:

Baujahr: vor 1948
Wohnfläche: 70m² bis 90m²
Miete: von 3.77€/m² bis 4.73€/m² (bei normaler Lage)
Durchschnitt: 4.25€/m².

Der Vermieter nimmt nun 3.77€ als Grundlage das FA 4.25€.
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.11.08, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das meinen Sie. Ok, ist klar.

Um es mal ganz einfach zu sagen.
Wie stehts mit der Totalüberschussprognose ?
Positiv, oder negativ?
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine ein BFH Urteil im Kopf zu haben welches sagt, dass die ortsübliche Miete gegeben ist, wenn die Überlassung zu einem Mietpreis erfolgt, der innerhalb der Spanne des örtlichen Mietspiegels liegt.

Folge wäre, es wäre mit dem genannten Mietzins keine Überschussprognose aufzustellen und die WK wären in voller Höhe zu berücksichtigen
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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daSchizo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die ist (noch) nicht bekannt. Einen Steuerberater gibt es auch. Der wird dann wohl die Überschussprognose machen müssen. Bevor jemand sagt - fragen Sie den. Das ganze ist ja quasi in Arbeit aber es interssiert mich, und evtl. auch andere, wie so ein fiktiver Fall evtl. gelöst werden könnte.

Im übrigen hat ein Steuerberater vorgeschlagen die Untergrenze des Mietspiegels zu nehmen als er erfuhr was die Angehörigen vorher im selben Ort bezahlt haben.

Lustigerweise hat der Vermieter den Mietspiegel für ein Haus Baujahr 1952 angenommen weil das Haus 1952 nach der Zerstörung im Krieg neu aufgebaut wurde. Da wäre der Mietspiegel noch ungünstiger gewesen.

Das Finanzamt geht vom Ursprungsbaujahr 1929 aus und kommt dadurch auf eine Miete von 72% des Durchschnitts im Mietspiegel. Es fehlen 3% - kosten dem Vermieter aber einige 100€.

Der Vermieter ist quasi gezwungen den Angehörigen mehr zahlen zu lassen als er zuvor 2 Strassen weiter für eine ähnliche Wohnung gezahlt hat.
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 13.11.08, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werfe mal das für die Diskussion in den Raum

@Raiden
Posten Sie mal bitte das AZ dieses Urteils. Würde mich sehr freuen
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daSchizo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

@Mona85

der genannte Mietspiegel ist jedenfalls "Qualifiziert gem. §558 des BGB" und gilt für "nicht Preisgebundenen Wohnraum" im Stadtgebiet Duisburg.

@Raiden

wäre natürlich gut wenn das jemand zur Hand hätte. Ein Steuerberater kann/muß ja nun auch nicht jedes Urteil auswendig kennen.

Mal angenommen es gibt ein solches Urteil und das Finanzamt würde/müsste das anerkennen - könnte ich dann die Miete einfach auf 75% der Untergrenze senken WinkenSehr glücklich um die Angehörigen zu entlasten oder könnten die darauf hin nervöse Zuckungen bekommen WinkenSehr glücklich

Edit: Dieses Urteil könnte natürlich vieles erleichtern. Ich hätte da echtes interesse dran.
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.08, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
könnte ich dann

wiiiiie ? Sie ? ja wo denn wie denn was denn?
Ich dachte der Fall ist rein fiktiv? Winken

Zitat:
könnte ich dann die Miete einfach auf 75% der Untergrenze senken

Erstmal dieses Urteil finden und dann reden wir weiter.

Ich, natürlich in einem rein fiktiven Falle, wäre extrem angepisst,
wenn ein Bearbeiter mir, durch einen Schuß, locker aus der Hüfte raus, ohne TÜP WK streichen würde.

Das Ansetzen von einem Durchschnittswertes zeugt nur von "Ich-will-mal-den-Fall-schnell-vom-Tisch.haben".

Meine Lösungsvorschläge, mal locker aus der Hüfte raus, wären auf Anhieb:

1. und wirklich als 1. ) Die positive TÜP
und als
2. Bausachverständigen und Ermittlungsbeamten erbeten.

So, das war nun meine Meinung zu dem Thread, bis Raiden das Az nachliefert

edit:
Zitat:

Edit: Dieses Urteil könnte natürlich vieles erleichtern. Ich hätte da echtes interesse dran.

Ich auch Sehr glücklich
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.08, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

*MonaleinsichganzstolzselbstaufdieSchulterklopf*

Ich habe das Urteil:
*Klick*

Ist zwar ein wenig andere Baustelle, aber es gibt dazu Kommentare, dass das auch für Vermietung an Angehörige gelten soll.

(Man, war das eine schwere Geburt Winken )

Aber jetzt hammas ja Teufel-Smilie
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.08, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Und hier einer der Kommentare dazu

(das Hellblaue sind übrigens Links. Nur zur Sicherheit. Ein anderer Usere wusste das bei mir heute nicht Winken )
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.08, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch mein persönlicher Dank an Raiden.
Ohne dich hätte ich das Urteil nicht gefunden, da ich nicht wusste dass es das gibt: VIELEN DANK Smilie
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Raiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 06:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr gerne!

War gestern Abend schon im Land der Träume. Sonst hätte ich es natürlich gerne für euch gesucht!

Gut gemacht Mona Winken
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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