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Beamter und Selbständig

 
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Sixpack
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 61
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 19:26    Titel: Beamter und Selbständig Antworten mit Zitat

Folgender Fall :
Beamter A arbeitet Vollzeit und ist nebenbei noch selbständig.
Sollte er in Vorruhestand gehen und die Mindestpension beziehen greift dann auch hier die 325 Euro Regel oder nur dann wen er in einem Arbeitnehmerverhältnis sich noch etwas hinzuverdienen würde ?
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mecki111
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Auch in diesem Fall ist § 53 BeamtVG zu beachten. Danach erfolgt eine Ruhensberechnung auch bei Erwerbseinkommen aus selbständiger Tätigkeit bis zum 65. Lebensjahr.
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