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Verfasst am: 11.02.09, 19:26 Titel: Beamter und Selbständig
Folgender Fall :
Beamter A arbeitet Vollzeit und ist nebenbei noch selbständig.
Sollte er in Vorruhestand gehen und die Mindestpension beziehen greift dann auch hier die 325 Euro Regel oder nur dann wen er in einem Arbeitnehmerverhältnis sich noch etwas hinzuverdienen würde ?
Auch in diesem Fall ist § 53 BeamtVG zu beachten. Danach erfolgt eine Ruhensberechnung auch bei Erwerbseinkommen aus selbständiger Tätigkeit bis zum 65. Lebensjahr.
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