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Verfasst am: 11.02.09, 21:07 Titel: Wer haftet für Staatsschulden?
Guten TAg!
Wer kann mir eine Antwort geben auf die immer brennender werdende Frage, wer eigentlich für die derzeit inszenierte Staatsschuldenblase haftet? Die Antwort: Die Staatsbürger erachte ich als nicht ausreichend.
Wo gibt es einen Paragrafen im Gesetzesdschungel, der regelt, unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß Bürger eines Staates für vollkommen überzogene, nicht den Bedürfnissen des Staatsvolkes gedient habene, Schulden aufkommen müssen?
Da bekanntermaßen schon die bisher - vor den Rettungspakente für Banken - zusammengekommenen Staatskredite nicht in einer Generation zurückzahlbar sind, handelt es sich hier um generationsübergreifende Fragen, also um eine Art Kollektivhaftung. Gibt es dafür irgendwo - und sei es im Völkerrrecht - eine "legale" Handhabe, ein parlamentarisch zustandegekommenes GEsetz oder dergleichen? Wenn ja, wie heißt es, wo finde ich es?
Danke
Gruß B. Ullrich
Mit der Wahl dieser Bande in das Parlament haben wir sozusagen einen Blankoscheck ausgestellt. Früher hat sich unsereins mit Mistgabeln bewaffnet aufgemacht und die ordentlich verjackt (hat oft nicht funktioniert )
Das ist übrgens mal wieder fällig *phantasier* aber wer hat heutzutage noch ne Mistgabel
Verfasst am: 15.02.09, 01:15 Titel: Re: Wer haftet für Staatsschulden?
Ullrich hat folgendes geschrieben::
...
Wer kann mir eine Antwort geben auf die immer brennender werdende Frage, wer eigentlich für die derzeit inszenierte Staatsschuldenblase haftet? ...
Unsere Kinder und Kindeskinder - sprich "die nächsten Generationen". Dann aber werden die meisten Politiker, die diese Staatsverschuldung verursacht haben, nicht mehr sehen können, was sie angerichtet haben.
historische Beispiele, dass eine Staatsschuld getilgt wurde, sind mir nicht bekannt. Staatsschulden werden durch neue Schulden finanziert. Ist das nicht möglich, löst er Staat das Problem durch Staatsbankrott oder Inflation.
Dementsprechend sind es die Geldanleger, die letztlich die Zeche zahlen.
Würde der Staat tatsächlich in Einzelfällen seine Schulden zurückzahlen, hat Dipl.-Sozialarbeiter recht, wenn er "die nächsten Generationen" als Lastenträger betrachtet.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 16.02.09, 12:45 Titel:
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Würde der Staat tatsächlich in Einzelfällen seine Schulden zurückzahlen, hat Dipl.-Sozialarbeiter recht, wenn er "die nächsten Generationen" als Lastenträger betrachtet.
Wobei man dann aber auch die Frage stellen muss, welcher Anteil der Staatsschulden auch zum Nutzen der nächsten Generation verwendet wurde.
Eisenbahnschienen, Häfen, Straßen, Schulgebäude oder das Bundeskanzleramt haben i.d.R. keine Nutzungsdauer von nur 20 oder maximal 30 Jahren --> http://de.wikipedia.org/wiki/Generation
Ein Atommüllendlager müsste wohl mindestens 100.000 Jahre halten. Daher kann man durchaus die Kosten für die Errichtung auch auf 100.000 Jahre (oder 3333 Generationen) verteilen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ein Atommüllendlager müsste wohl mindestens 100.000 Jahre halten. Daher kann man durchaus die Kosten für die Errichtung auch auf 100.000 Jahre (oder 3333 Generationen) verteilen.
Das es gerechtfertigt sein kann, maximal die Investitionen per Kredit zu finanzieren, ist auch der Grundgedanke hinter Art. 115 GG. Dummerweise haben wir seit langem Nettodisinvestitionen bei gleichzeitiger Nettoverschuldung des Staates.
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.02.09, 19:37 Titel: Re: Wer haftet für Staatsschulden?
Ullrich hat folgendes geschrieben::
Wo gibt es einen Paragrafen im Gesetzesdschungel, der regelt, unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß Bürger eines Staates für vollkommen überzogene, nicht den Bedürfnissen des Staatsvolkes gedient habene, Schulden aufkommen müssen?
Wenn es ihn gäbe, müsste es einen zweiten Paragraphen geben, der regelt, wann Schulden vollkommen überzogen und nicht den Bedürfnissen des Staatsvolkes dienend sind. Und ich würde diverse Körperteile verwetten, dass dieser Paragraph nach jeder Veränderung der Machtverhältnisse geändert würde. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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