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Verfasst am: 09.02.09, 22:55 Titel: Modernisierung durch Balkon = keine Heizung! + Mietkürzung?
Hallo,
Vermieter A will Balkone anbauen und dann die Miete erhöhen.
Durch den Anbau der Balkone müssen die Heizungen im Flur abgebaut werden.
Es ist auch nicht vorgesehen diese neu zu installieren.
d.h. im Flur ist keine Heizung mehr.
1- Darf der Vermieter einfach die Heizung deinstallieren?
2- Darf der Vermieter die Heizung als Ersatz an die inneren Wände montieren?
3- Darf Mieter B während der Renovierungsarbeiten die Miete kürzen aufgrund von Staub, Lärm etc.?
Info: Vermieter A hat darauf hingewiesen, dass etwaige Schönheitsreperaturen, die durch den Anbau der Balkone entstehen könnten bzw. die man selber nicht übernehmen möchte, durch eine Firma in Auftrag gegeben werden können. Hierdurch jedoch sich die Kosten für die neue Miete erhöhen würden.
1.) Ja, solange der Raum noch ausreichend geheizt werden kann.
2.) Ja, wieso nicht?
3.) Ja, wie hoch und wie lange kommt allerdings auf den konkreten Sachverhalt an.
Der VM ist ja ein bisschen lustig, die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands kann er nicht einfach so auf die Miete aufschlagen. Er kann das nur über eine normale Mieterhöhung machen, sofern dies möglich ist. Ansonsten muss er die Kosten aus der Modernisierungsumlage rausrechnen.
Der VM ist ja ein bisschen lustig, die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands kann er nicht einfach so auf die Miete aufschlagen. Er kann das nur über eine normale Mieterhöhung machen, sofern dies möglich ist. Ansonsten muss er die Kosten aus der Modernisierungsumlage rausrechnen.
Selbstverständlich können Kosten, welcher Art auch immer, nicht "einfach so" auf die Miete aufgeschlagen werden.
Lustig ist allerdings die Vorstellung, dass die Modernisierung mit dem rohen Wanddurchbruch nach Einbau der Balkontür abgeschlossen sein sollte und die anschließend noch anfallenden Verputz- und Malerarbeiten nicht in die Modernisierungsumlage eingehen sollten.
Zu den Kosten der Modernisierung gehören grundsätzlich alle Kosten, die bei der Durchführung der entsprechenden Maßnahme bis zur endgültigen Fertigstellung anfallen.
1.) Ja, solange der Raum noch ausreichend geheizt werden kann.
2.) Ja, wieso nicht?
3.) Ja, wie hoch und wie lange kommt allerdings auf den konkreten Sachverhalt an.
Der VM ist ja ein bisschen lustig, die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands kann er nicht einfach so auf die Miete aufschlagen. Er kann das nur über eine normale Mieterhöhung machen, sofern dies möglich ist. Ansonsten muss er die Kosten aus der Modernisierungsumlage rausrechnen.
1) wie soll das nachgewiesen werden? und wer trägt hier die Beweislast bei Widerspruch des Mieters?
2) aus dem Grunde nicht, weil im Raum keine Wand mehr frei ist, weil Mobiliar wie Regale und Schränke an den inneren Wänden stehen. Außerdem ist es energetisch nachgewiesen, dass Heizungen im Innneraum nicht rentabel sind. Erst recht nicht, wenn eine dauernd verdunstende Röhre als Messinstrument angebracht ist.
Der VM ist ja ein bisschen lustig, die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands kann er nicht einfach so auf die Miete aufschlagen. Er kann das nur über eine normale Mieterhöhung machen, sofern dies möglich ist. Ansonsten muss er die Kosten aus der Modernisierungsumlage rausrechnen.
Selbstverständlich können Kosten, welcher Art auch immer, nicht "einfach so" auf die Miete aufgeschlagen werden.
Lustig ist allerdings die Vorstellung, dass die Modernisierung mit dem rohen Wanddurchbruch nach Einbau der Balkontür abgeschlossen sein sollte und die anschließend noch anfallenden Verputz- und Malerarbeiten nicht in die Modernisierungsumlage eingehen sollten.
Zu den Kosten der Modernisierung gehören grundsätzlich alle Kosten, die bei der Durchführung der entsprechenden Maßnahme bis zur endgültigen Fertigstellung anfallen.
Es ist schon klar, dass der Balkoneinbau nicht mit Durchbruch abgeschlossen ist.
Es geht mir jedoch darum, ob die Wandbekleidung im Innenraum, Teppich, Wandleisten, Staub, Schmutz und deren Säuberung auch zu den Modernisierungskosten gehören.
Bei Instandsetzungsmaßnahmen hätte der Mieter ein Mietminderungsrecht und würde die Kosten für den Aufwand der Reinigung dem Vermieter in Rechnung stellen.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Außerdem ist es energetisch nachgewiesen, dass Heizungen im Innneraum nicht rentabel sind.
Das verstehe ich nicht - sind Heizkörper nicht eigentlich immer in einem Raum?
Das verstehe ich jetzt auch nicht wirklich. Wo sollten sich die Heizkörper dann befinden?
JennyP hat folgendes geschrieben::
Außerdem ist es energetisch nachgewiesen, dass Heizungen im Innneraum nicht rentabel sind.
Das verstehe ich nicht - sind Heizkörper nicht eigentlich immer in einem Raum?
Das verstehe ich jetzt auch nicht wirklich. Wo sollten sich die Heizkörper dann befinden?
Das ihr das nicht versteht kann ich nachvollziehen, da ihr anscheinend mehr juristisch als bautechnisch geschult seid:-).
Also:
Heizungen sind an die kälteste Wand anzubringen und diese ist naturgemäß ist die Außenwand (natürlich die Innenseite, darüber braucht man hier wohl keine ironischen Bemerkungen zu machen).
und wer trägt hier die Beweislast bei Widerspruch des Mieters?
Wogegen will der Mieter widersprechen? Wenn der Mieter allerdings etwas behauptet, wird er es im Zweifel auch belegen müssen.
JennyP hat folgendes geschrieben::
aus dem Grunde nicht, weil im Raum keine Wand mehr frei ist, weil Mobiliar wie Regale und Schränke an den inneren Wänden stehen.
Das kann man ändern.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Außerdem ist es energetisch nachgewiesen, dass Heizungen im Innneraum nicht rentabel sind.
Das verstehe ich nicht - sind Heizkörper nicht eigentlich immer in einem Raum?
Bin ehrlich gesagt auch etwas geschockt aufgrund des Missverstehens des hier Antwortenden. Entweder absichtlich oder aufgrund von mangelnder Baukenntnis.
1) Habe ich bei höheren Temperaturen außen nicht auch höhere Temperaturen innen???
-> Folglich wird es mit einem einfachen Thermometer nicht messbar sein!
2) Mobiliar und Regale zu verschieben bedeutet, dass der vertragsgemäße Zustand nicht mehr gegeben ist, da der Mieter sich umstellen muss. Er hatte die Wohnung ja so angemietet, dass die Heizung an der Außenwand war (an der Innenseite der Außenwand natürlich!).
JennyP hat folgendes geschrieben::
Erst recht nicht, wenn eine dauernd verdunstende Röhre als Messinstrument angebracht ist.
Was ist damit gemeint?
In lesbar umeditiert - der ganze Text incl. Antwort war ein einziges Zitat. Biber
Sie haben sich da völlig missverständlich ausgedrückt. Egal, ob bautechnisch geschult oder nicht, durfte der geneigte leser davon ausgehen, dass heizkörper im Innenräumen nichts zu suchen haben.
Dass Heizungen in aller Regel an der kältesten Wand in einem Raum installiert werden, ist hier wahrscheinlich jedem klar. Und auch wenn das so ist, befindet sich der Heizkörper immer noch im Innenraum.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.02.09, 15:57 Titel:
JennyP hat folgendes geschrieben::
Heizungen sind an die kälteste Wand anzubringen
Und wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr) geht (so wie in einer meiner ehemaligen Wohnungen)?
JennyP hat folgendes geschrieben::
Habe ich bei höheren Temperaturen außen nicht auch höhere Temperaturen innen???
Möglich. Dann misst man eben an einem sehr kalten Tag.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Mobiliar und Regale zu verschieben bedeutet, dass der vertragsgemäße Zustand nicht mehr gegeben ist, da der Mieter sich umstellen muss. Er hatte die Wohnung ja so angemietet, dass die Heizung an der Außenwand war
Der vertragsgemäße Zustand wird nicht durch verschieben von Mobiliar etc. oder durch die Tatsache des Umstellen-Müssens aufgehoben (wobei ich annehme, daß ein Mieter eher nicht so lange brauchen wird, um sich von 'Schrank steht links' auf 'Schrank steht rechts' umzustellen - Blinde mal außer Acht gelassen). Und ob ein Gericht beschließen würde, der vertragsgemäße Zustand einer Wohnung hänge vom Anbringungsort eines Heizkörpers ab und deshalb wohnwertsteigernde Maßnahmen des Vermieters untersagt, wage ich doch zu bezweifeln. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sie haben sich da völlig missverständlich ausgedrückt. Egal, ob bautechnisch geschult oder nicht, durfte der geneigte leser davon ausgehen, dass heizkörper im Innenräumen nichts zu suchen haben.
Dass Heizungen in aller Regel an der kältesten Wand in einem Raum installiert werden, ist hier wahrscheinlich jedem klar. Und auch wenn das so ist, befindet sich der Heizkörper immer noch im Innenraum.
Warum drücken Sie sich so umständlich aus?
Ich drücke mich nicht umständlich aus, sondern bin davon ausgegangen, dass hier Leute antworten, die ernsthaft an einer Diskussion interessiert sind.
Lächerliches Zeug dahin zu schreiben wie "Heizungen sind doch immer im Innenraum - schock, etc" finde ich einfach anmaßend.
Wenn jemand keine Ahnung zum Thema hat, muss er ja nichts schreiben (damit meine ich jetzt den Herrn Biber)
Aber ich sehe schon, dass Recht zusammen mit Bauen eine sehr spezielle Angelegenheit ist.
Und wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr) geht (so wie in einer meiner ehemaligen Wohnungen)?
JennyP hat folgendes geschrieben::
Habe ich bei höheren Temperaturen außen nicht auch höhere Temperaturen innen???
Möglich. Dann misst man eben an einem sehr kalten Tag.
JennyP hat folgendes geschrieben::
Mobiliar und Regale zu verschieben bedeutet, dass der vertragsgemäße Zustand nicht mehr gegeben ist, da der Mieter sich umstellen muss. Er hatte die Wohnung ja so angemietet, dass die Heizung an der Außenwand war
Der vertragsgemäße Zustand wird nicht durch verschieben von Mobiliar etc. oder durch die Tatsache des Umstellen-Müssens aufgehoben (wobei ich annehme, daß ein Mieter eher nicht so lange brauchen wird, um sich von 'Schrank steht links' auf 'Schrank steht rechts' umzustellen - Blinde mal außer Acht gelassen). Und ob ein Gericht beschließen würde, der vertragsgemäße Zustand einer Wohnung hänge vom Anbringungsort eines Heizkörpers ab und deshalb wohnwertsteigernde Maßnahmen des Vermieters untersagt, wage ich doch zu bezweifeln.
zu den ersten Punkten will ich gar nicht mehr antworten, da ich sehe, dass Ihnen da technische Kenntnisse in hohem Maße fehlen. Es macht da keinen Sinn.
Zum Punkt Mobiliar Umstellung:
Wo wollen Sie denn das Mobiliar hinstellen, dass bereits an ALLEN Wänden aufgestellt ist???
Es geht hier nicht um Hin- und Herrück Spielchen. Denken Sie doch mal umfangreicher.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.02.09, 16:34 Titel:
JennyP hat folgendes geschrieben::
Ich drücke mich nicht umständlich aus, sondern bin davon ausgegangen, dass hier Leute antworten, die ernsthaft an einer Diskussion interessiert sind.
Lächerliches Zeug dahin zu schreiben wie "Heizungen sind doch immer im Innenraum - schock, etc" finde ich einfach anmaßend.
Wenn jemand keine Ahnung zum Thema hat, muss er ja nichts schreiben (damit meine ich jetzt den Herrn Biber)
Aber ich sehe schon, dass Recht zusammen mit Bauen eine sehr spezielle Angelegenheit ist.
JennyP hat folgendes geschrieben::
zu den ersten Punkten will ich gar nicht mehr antworten, da ich sehe, dass Ihnen da technische Kenntnisse in hohem Maße fehlen. Es macht da keinen Sinn.
Zum Punkt Mobiliar Umstellung:
Wo wollen Sie denn das Mobiliar hinstellen, dass bereits an ALLEN Wänden aufgestellt ist??
Es kommt immer wieder einmal vor, daß Nutzer hier nicht die Antworten erhalten, die sie wünschen. Das liegt dann allerdings üblicherweise, so auch hier, nicht an der Böswilligkeit der Antwortenden, sondern an der Tatsache, daß die Sach- und Rechtslage nun einmal keine andere Antwort zuläßt. Mietrecht ist kein Wunschkonzert. Damit muß man sich dann abfinden.
Es kommt immer wieder einmal vor, daß Nutzer hier nicht die Antworten erhalten, die sie wünschen. Das liegt dann allerdings üblicherweise, so auch hier, nicht an der Böswilligkeit der Antwortenden, sondern an der Tatsache, daß die Sach- und Rechtslage nun einmal keine andere Antwort zuläßt. Mietrecht ist kein Wunschkonzert. Damit muß man sich dann abfinden.
Beste Grüße
Metzing
Das hat mit Wunschantworten rein gar nichts zu tun.
Ich kann aus den oben gegebenen Antworten keine einzige brauchbare - brauchbar im Sinne von rechtlich brauchbar - entnehmen.
Tips wie: mit Thermometer die Temperatur messen, Mobiliar hin- und herrücken grenzt schon an Verarsch....
Für die Nutzung dieses Wortes entschuldige ich mich schon mal im Voraus.
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