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Verfasst am: 12.02.09, 11:36 Titel: intensiver Zigarettenqualm im Treppenhaus
Hallo,
wir wohnen in einem Mehrparteienhaushalt im 2.OG.
Im EG wohnt ein Mieter, der vermutlich intensiv raucht.
Jedesmal, wenn er die Wohnungstür offen stehen hat, stinkt das ganze Treppenhaus.
Was kann man dagegen tun?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 12.02.09, 11:42 Titel:
Ihn erstmal freundlich bitten die Tür zuzumachen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Und ab und an das Treppenhaus lüften. Wenn das nicht hilft, den VM um Hilfe bitten. Davon sollte man sich aber nicht zuviel versprechen, denn wirklich was tun kann er nicht.
Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus gehört zu den Gemeinschaftsräumen und kann grundsätzlich von allen Mietern und ihren Besuchern genutzt werden. Dabei kann es Probleme geben, wenn die Nutzung des einen Mieters andere Hausbewohner stört. Entscheidend ist einerseits, was noch zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, auf der anderen Seite sind auch Toleranz und gegenseitige Rücksichtsnahme gefragt.
Als erstes steht hier noch die Frage im Raum, öffnet der Mieter absichtlich die Türe zum Lüften der Wohnung oder lässt er diese nur kurz auf um selbst ins Treppenhaus und wieder zurück in die Wohnung zugehen.
Gelange der Rauch jedoch durch die geschlossene Wohnungstür in das Treppenhaus, kann dies dem Mieter nicht angelastet werden. Dann ist offensichtlich die Dichtung der Tür nicht in Ordnung. In diesem Fall müsse der Vermieter diese auswechseln. Problematisch ist die Frage, wann ein Raucher durch das Öffnen der Tür womöglich lüftet.
In der Regel komme es aber den nichtrauchenden Nachbarn nur so vor, als ob ein Raucher die Tür extra lange öffnet. Da kann man ja selbst mal hingehen und das Treppenhaus lüften.
Nur der der die Fenster öffnet, muss sie aber auch wieder schließen.
Toleranz und gegenseitige Rücksichtsnahme besteht aber auch darin, das ich nicht meine Hütte über das Treppenhaus lüfte. Es ist nicht nötig das ich meine Düfte dem Nachbarn unter die Nase setzen.
Es ist einerseits egal, ob es sich um Küchendünste oder Zigarettenrauch handelt, Mieter haben nicht das Recht diese ins Treppenhaus abzulüften.
Ich würde den Vermieter anschreiben und auf diesen Mangel mit einer Fristsetzung hinweisen.
Des weiteren würde ich mich schon mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen und mit diesem über eine Mietzurückhaltung nachdenken.
@Werner, Sofern die Lüftung über die Wohnungstür erfolgt, hat dieses nichts mehr mit Toleranz zu tun, sondern ist eine Belästigung und stellt somit, rechtlich gesehen, einen Mangel der Mietsache dar denn der Vermieter abzustellen hat.
Auch wenn ein Urteil des Amtsgericht München aussagt das sich Mieter mit Zigarettenrauch im Treppenhaus abfinden müssen bezieht sich dieses mehr auf eine kurzfristige Belästigung und nicht auf ein Entlüften der Wohnräume.
Ob dieses zutrifft siehe oben.
Zitat:
Rauchen im Treppenhaus
Passivrauchen im Treppenhaus von Mietshaus zumutbar Mieter müssen sich nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Zigarettenrauch im Treppenhaus abfinden. Beeinträchtigungen durch „Passivrauchen“ seien beim kurzzeitigen Aufenthalt im Flur oder auch im Lift des Mietshauses zumutbar, befand das Amtsgericht in München. Amtsgericht München Az. 2 Z BR 105/98s
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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