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Dienstsitzänderung ohne Zustimmung

 
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julia26
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 23:42    Titel: Dienstsitzänderung ohne Zustimmung Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer kann Hilfestellung bei dem folgenden theoretischen Sachverhalt geben?

Der Dienstsitz für Helmut's Angestelltentätigkeit wurde verlegt und stillschweigend
von ihm akzeptiert. Heute bei der Steuerabrechnung ergeben sich für ihn nicht unwesentliche
Differenzen bei der Berechnung der Dienstfahrten mit seinem eigenen PKW (Km-Pauschale).

Die Frage ist: War der Dienstsitzwechsel rechtens, da er ihn schriftlich nicht bestätigt hat?

Konkreter:

Helmut wurde mit einem 24-Monatigen Vertrag Angestellter einer Beraterfirma. Im Arbeitsvertrag
ist der Dienstsitz Dortmund festgelegt. Er selbst ist in Wiesbaden (40km von Frankfurt entfernt)
ansäßig.
Die besagte Beraterfirma ist ebenfalls in Frankfurt angesiedelt. Nach der Probezeit wurde ihm mitgeteilt,
dass der Dienstsitz nach Frankfurt verlegt wird. Dieses Schreiben hat er gelesen und
nichts weiter gedacht, da dies keine direkte Auswirkung auf seine Arbeit hatte. Die meisten Kunden während
der Beratertätigkeit lagen in Frankfurt. Als er aus Wiesbaden (sein Wohnsitz) nach Frankfurt
(Kunde) gefahren ist so war das für ihn eine Dienstfahrt. Er ist ja nicht zu seiner Firma gefahren sondern
zu einem Kunden. Seine Firma will ihm dafür aber keine Dienstfahrten-Bescheinigung ausstellen, da Frankfurt
nach der Probezeit sein neuer Dienstsitz wäre, so argumentiert sie. Entschädigt von der Firma wurde er
aber auch nicht (kein Benzingeld), da Fahrten bis 75 km Radius in seinem Vertrag als nicht erstattungsfähig
deklariert wurden.

Erklärung:
- Vom Wohnsitz zu Kunden in Frankfurt waren es täglich ca. 45-50 km.
- Der Dienstsitz im Vertrag war anfangs vermutlich deswegen als Dortmund festgelegt, da seine
Beraterfirma ihn ursprünglich zu ihrem größten Kunden nach Dortmund ordinieren wollte, dies aber
nicht realisiert wurde und er im Rhein-Main Gebiet verblieben bin.

Ohne diese Bescheinigung kann er die Fahrten bloss als Pendlerpauschale (einfache Fahrt) angeben aber nicht
als Dienstfahrt (gesamte Fahrstrecke).

Wer kann es mir erklären?

Herzlichen Dank.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julia26,

willkommen im FDR.
Ich verschiebe das mal zum Steuerrecht, vielleicht können die Experten dort etwas dazu sagen.

Gruß
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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