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Ich habe ein eine frage wegen einer hausdurchsuchung wegen handels mit BTM
Also Person A und B hatten eine hausdurchsuchung da sie im verdacht stehen mit betäubungsmittel in nicht geringen mengen gehandelt zu haben ausserdem wurden bei person A und B handys abgehört und dadurch hat sich herausgestellt das sie mit betäubungsmittel handeln bei den personen wurde aber nichts verdächtiges gefunden.
vor der durchsuchung wurden auch kunden befragt, da muss einer wohl gesagt haben das der person A und B ihre drogen bei person C lagern, einen tag später nach der durchsuchung bei Person A und B wurde bei Person C eine hausdurchsuchung durchgeführt aber es wurde nichts verdächtiges gefunden.
Bei Person A und B kann es bestimmt zur einer verurteilung kommen aber um Person A und B geht es nicht sondern um Person C kann es bei der zu einer verurteilung kommen oder wirds das verfahren eingestellt ? es liegen keine beweise vor aus telefongespräche usw. halt nur eine aussage
von einem kunden der ausgesagt hat das bei person C das lager von Person A und B ist
Es kann natürlich keiner vorhersagen, wie ein solches Verfahren ausgehen wird.
Wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Aussage, C habe die Drogen gelagert, wahr ist, dann kann auch C verurteilt werden.
Eine Rolle dafür dürfte spielen, wie A und B sich dazu äußern. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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