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Verfasst am: 11.02.09, 19:40 Titel: Problem mit Arbeitslosigkeitsmeldung
Es geht um folgenden Fall. Jemand meldet sich etwa 3 Monate vor Ende seines laufenden Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit, um die voraussichtliche Arbeitslosigkeit anzumelden. Dort erhält er ein Formular, auf welchem er diverse Informationen angeben muss.
Da er sich mit den Formalitäten nicht gut auskennt, hat er Probleme beim Ausfüllen des Formulars. Vom zu jener Zeit zuständigen Sachbearbeiter wird er dann nach Hause geschickt, weil er das Formular noch nicht ganz ausgefüllt hat.
Nun hat die betreffende Person im HInterkopf, dass die Meldung bereits erfolgt ist, jedoch die Informationen von dem Formular noch nachgeliefert werden müssen. Dies tut die Person aber erst drei Monate später, einige Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
Von der Agentur für Arbeit wird die Person dabei unter anderem nach einer Begründung der verspäteten Meldung gefragt. Da die Person im Prinzip das Nachliefern der Informationen versäumt hat, gibt sie keinen ausdrücklichen Grund an.
Die Agentur für Arbeit sendet der Person danach ein Schreiben zu, in welchem angekündigt wird, dass eine Kürzung der Zuwendungen von einer Woche vorgenommen werden soll.
Wie genau sieht es nun mit der Rechtslage aus? Zählt für die Meldung das Datum des ersten Besuchs bei der Agentur oder zählt das Datum, zu welchem sämtliche Daten vorliegen?
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