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Darfdie Polizei Geschwindigkeiten verbindlich schätzen ?
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depampgan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 10:56    Titel: Darfdie Polizei Geschwindigkeiten verbindlich schätzen ? Antworten mit Zitat

guten tag !

ich habe jetzt schon öfter gehört dass hier kompetente leute sitzen, und habe mich deswegen mal angemeldet. Smilie

ich habe auch gleich ein problem:

neulich hielt mich ein polizist an, der mir glatt 15 euro verwarngeld abgeknöpft hat, weil ich "seiner schätzung nach" viel zu schnell unterwegs war...
(beweise hat er keine ! foto oder video oder dergleichen)

darf der das ? wie ist hier die rechtslage ?

danke !
depampgan
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal: Nein.

War die Geschwindigkeit denn überhöht? Wenn ja, würde ich es dabei beruhen lassen. Vor Gericht könnte das aber schön düsterer für die Beweisbarkeit aussehen. Die Frage ist, ob sich das bei 15 Euro lohnt.

lg
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depampgan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

hmm, überhöht, ich war ausserorts mit knapp 90 laut tacho, anstatt der erlaubten 80 unterwegs. das merkt man doch nichtmal beim hinterherfahren...

ich habe ihn gefragt, seit wann das schätzen ohne beweis erlaubt sei, und er sagte "seit neuestem". beweis mal einem polizisten das gegenteil, wenn du es nicht genau weisst...

es geht mir auch nicht primär um die 15 euro, ich würde nur gern wissen, ob das schätzen ohne beweis tatsächlich zulässig ist. es widerspricht einfach so ziemlich meinem kompletten rechtsverständnis !

danke !
depampgan
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

depampgan hat folgendes geschrieben::
ich war ausserorts mit knapp 90 laut tacho, anstatt der erlaubten 80 unterwegs.
Also zu schnell.
Zitat:
das merkt man doch nichtmal beim hinterherfahren...
Offenbar doch, Sie waren zu schnell und wurden angehalten. Und übrigens merkt man das sehr wohl.

Zitat:
es widerspricht einfach so ziemlich meinem kompletten rechtsverständnis
Es widerspricht also Ihrem Rechtsverständnis, dass Sie zahlen sollen wenn Sie zu schnell waren?Geschockt Die meisten Leute zahlen dann und wissen, dass sie es verdient haben....

Und was den Beweis angeht: Es gibt ja mindestens einen Zeugen.
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schätzen ist nur in verkehrsberuhigten Bereichen unter strengen Maßstäben gültig.

In 'freier Wildbahn' käme lediglich das hinterher fahren in Frage. Auch dies unter strengen Maßstäben und nahezu absurden Toleranzabzügen zugunsten des Betroffenen.

Nachträglich Beschwerde einlegen und Rückerstattung fordern -wenn es denn tatsächlich so war.
_________________
Alles wird gut.
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depampgan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish hat folgendes geschrieben::
depampgan hat folgendes geschrieben::
ich war ausserorts mit knapp 90 laut tacho, anstatt der erlaubten 80 unterwegs.
Also zu schnell.
Zitat:
das merkt man doch nichtmal beim hinterherfahren...
Offenbar doch, Sie waren zu schnell und wurden angehalten. Und übrigens merkt man das sehr wohl.

Zitat:
es widerspricht einfach so ziemlich meinem kompletten rechtsverständnis
Es widerspricht also Ihrem Rechtsverständnis, dass Sie zahlen sollen wenn Sie zu schnell waren?Geschockt Die meisten Leute zahlen dann und wissen, dass sie es verdient haben....

Und was den Beweis angeht: Es gibt ja mindestens einen Zeugen.


zieht man nochmal 5 km/h ab, die der tacho streut, warens vielleicht 82 oder 83 "geeichte" km/h...

nein, es widerspricht mir nicht, strafe zu zahlen, wenns gerechtfertigt ist !
es widerstrebt mir, dass ich zahlen muss, nur weil ein polizist "meint" ich war zu schnell, hinzu kommt noch, dass ich nicht 140 statt 80 gefahren bin, sondern meinetwegen 85 statt 80. also nicht lebensbedrohlich oder ähnliches.
was den 2. polizisten angeht, der wird seinem kollegen wohl kaum widersprechen, oder ?

wie gesagt, wegen den 15 euro muss ich nicht insolvenz anmelden Winken .
ich hätte nur gern gewusst, ob es dafür wirklich ein gesetz gibt, nach dem sich der herr gerichtet hat, oder ob es nur willkür war.

@casimir: haben sie da eine offizielle quelle ?

danke !
depampgan
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Waren Sie vielleicht mit einem 50er Roller unterwegs? Winken

Wie, oder besser von wo aus wurde denn geschätzt? Fuhr er hinter ihnen her?
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish, ich denke nicht, dass man dem TE hier derartige moralische Vorhaltungen machen muss. Im Bereich 10 km/h schneller fahre ich sehr oft ausserorts (und jetzt steinigt mich) Winken edit: genauso wie Polizisten, Richter u.ä.

Es ist schlicht und ergreifend für einen Menschen unmöglich die Geschwindigkeit einzuschätzen. Beim hinterherfahren wäre alleine der Toleranzabzug schon unter der eigentlichen Geschwindigkeitsbeschränkung.

Die Vielzahl an vernünftigen Polizisten hat wegen solchen "Dünnbrettbohrern" mit Imageproblemen zu kämpfen.


Zuletzt bearbeitet von flipmow am 12.02.09, 11:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 12.02.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Mir kam gerade der Gedanke, ob es sich überhaupt um einen "richtigen" Polizisten handelte?
Ich würde mal bei der zuständigen Polizeidienststelle nachfragen....
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hast du von ihm eine Quittung bekommen ??

Gruß roni
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 12.02.09, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

In welchem Bundesland hat sich das Ganze abgespielt.
Zumindest in NRW nimmt die Polizei kein Bargeld mehr.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es widerspricht also Ihrem Rechtsverständnis, dass Sie zahlen sollen wenn Sie zu schnell waren? Die meisten Leute zahlen dann und wissen, dass sie es verdient haben....


Bestrafung setzt nicht nur eine Straftat, sondern auch den Nachweis voraus (Justizförmigkeit des Verfahrens).

Vorliegend wurde jedoch nur eine Verwarnung angeboten. Mit der Annahme der Verwarnung haben Sie die Tat eingestanden. Damit hat sich die Sache erledigt. Lediglich wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht über die Möglichkeit der Ablehnung der Verwarnung belehrt worden sind, können Sie gegen die Verwarnung richterliche Entscheidung beantragen. In diesem Fall wird die Verwarnung aufgehoben und die Behörde geht ins Bußgeldverfahren über. Hier dürfte dann eingestellt werden, da auch Hiterherfahren nicht ausreichen dürfte. Diese Feststellung ist zu pauschal und eine Behörde wird hier aufgrund der Massenverfahren keine wissenschaftliche Überprüfung durchführen.
_________________
mfg
Klaus
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 12.02.09, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hier dürfte dann eingestellt werden, da auch Hiterherfahren nicht ausreichen dürfte.

Woraus ergibt sich das?
Das Hinterherfahren eignet sich sehr wohl um eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor Gericht beweisen zu können.
Es gibt dafür extra einen Erlass des Innenministers (hier in NRW) aus dem sich ergibt, was und wie gemessen werden muss.
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Hafish, ich denke nicht, dass man dem TE hier derartige moralische Vorhaltungen machen muss. Im Bereich 10 km/h schneller fahre ich sehr oft ausserorts (und jetzt steinigt mich) Winken
So war das auch gar nicht gemeint. Mich selbst hats vor 2 Monaten wegen 8km/h zu schnell erwischt. Was ich meinte war nur folgendes:
Wenn man dann erwischt wurde, dann steht man dazu und zahlt.
Und der TE hat doch selbst geschrieben dass er zu schnell war. Und interessanterweise wurde er auch prompt gefasst. Das spricht entweder für unverschämtes Glück eines willkürlich handelnden Polizisten, oder dafür, dass er eben doch erkennen konnte, dass der TE zu schnell fuhr.

Achso und was das "nur" 10 km/h zu schnell angeht: Das mag ja sein, dass 10 km/h zu schnell bei 80 nicht gefährlich sind. Insbesondere weil die Überlegungen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen meist aus Zeiten stammen, als die Autos technisch weniger gut waren. Der Bremsweg ist z.B. kürzer geworden aufgrund höhrer Bremskraftwirkung. Vielfach ist auch eine Geschwindigkeitsübertretung aufgrund der Verkehrslage nicht gefährdend für andere. Wie gesagt, ich fahre auch mal zu schnell, aber immer nur dann, wenn ich niemanden gefährde. Darüber will ich auch gar nichts sagen. Nur wo ist da die Grenze? 15 km/h? 20km/h? oder 15 bei Tag und 30 bei Nacht? Moment - die Grenze wurde durch den Gesetzgeber bzw die ausführende Verwaltung festgelegt. Per Gesetz und Straßenschild. Hier war die Grenze 80. 90 ist aber mehr als 80. Wie gesagt, ich verurteile das ja gar nicht moralisch solange es ungefährlich war, aber zahlen sollte man trotzdem wenn man erwischt wird.

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Bestrafung setzt nicht nur eine Straftat, sondern auch den Nachweis voraus (Justizförmigkeit des Verfahrens).
Jaja, aber diese Idee ist zum Schutz vor Unrechtbehandlungen bzw. Willkür durch den Staat da und hat nicht das geringste mit Gerechtigkeit zu tun.
Oder würden Sie sagen, dass eine tatsächlich begangene Straftat "gut" wird, weil man sie nicht nachweisen kann? Sozusagen das perfekte Verbrechen...
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

In derTat, würde man bei Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h eine Toleranz bis 120 km/h gewähren, dann käme am nächsten Tag die Beschwerde dessen, der mit 121 km/h erwischt wurde und vorträgt, es handele sich doch nur um einen winzigen km/h, da müsse man doch eine Toleranz gewähren ...

Wenn ich einen Verkehrsverstoß begehe (was vorkommt) und erwischt werde, dann zahle ich, nehme mir besseres Verhalten für die Zukunft vor und versuche nicht, mich herauszuwinden.

Gruß,
moro
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