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zu erst einmal die Erklärung:
Verkäufer A verkauft Käufer B ein Surfboard. Transport über einen Versandhandel.
Als das Surfboard bei Käufer B ankommt, hat es einen Transportschaden, mehrere Dellen, Risse u.ä..
Käufer B schreibt dies Verkäufer A und dieser Entschuldigt sich, indem er sagt, er habe vergessen die Kanten richtig zu schützen, gibt also zu, dass die Verpackung unzureichend war.
Normalerweise bleibt ja nun Käufer B auf der Sache sitzen, wenn Verkäufer A bezeugen kann, dass das Surfboard beim Versand i.O. war. Jedoch hat Verkäufer A zugegeben, dass die Verpackung unzureichend war.
Wie ist hier die Rechtslage?
Tag,
in kaufrechtlicher Hinsicht: M. E. gehört das Unterlassen des Schutzes der Kaufsache für den Versandt nicht zu den Risiken, die nach § 447 BGB schon bei Transportbeginn auf den Käufer übergehen. Der Käufer hat hier ursächlich einen Schaden verursacht, für den er wohl einzustehen hat.
in transportrechtlicher Hinsicht: Der Verkehrsunternehmer wird sich auf den Haftungsausschluss wegen Verpackungsmangel berufen können, so dass dessen Haftung wohl schwer durchzusetzen ist.
Tag,
in kaufrechtlicher Hinsicht: M. E. gehört das Unterlassen des Schutzes der Kaufsache für den Versandt nicht zu den Risiken, die nach § 447 BGB schon bei Transportbeginn auf den Käufer übergehen. Der Käufer hat hier ursächlich einen Schaden verursacht, für den er wohl einzustehen hat.
Der Käufer hat doch keinen Schaden verursacht, sondern der Verkäufer, oder ist das ein Tippfehler?
Also sehe ich das richtig, dass also der Käufer hierbei Pech hat?
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