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Sperrmüll
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Larsemann83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:23    Titel: Sperrmüll Antworten mit Zitat

Ein Mieter hat bereits drei Tage vor Abholung des Sperrmülls die Gegenstände auf den Gehweg gestellt. Nun kommen fremde und stellen Farbeimer, Lackdosen, also alles das, was nicht entsorgt wird, dazu. Die Sachen werden dann vom Müllunternehmen stehen gelassen. (Die Vorgaben des ansässigen Müllunternehmens weisen darauf hin, dass Sperrmüll FRÜHESTENS den Abend vor Abholung rausgestellt werden darf)

Wie ist die Rechtslage? Ist der Auftraggeber auch für dazu gestellte Gegenstände, welche nicht mitgenommen werden, verantworltich oder bleibt dies am Vermieter hängen?
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte das den Mieter oder den Vermieter kümmern, wenn irgendwelche Leute irgendwelche Sachen irgendwo hinstellen?
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Wir machen das mit den Fähnchen!
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wer die Musik bestellt muss diese auch bezahlen.

Wenn namentlich bekannt ist wer die Sperrmüllabholung bestellt hat, hat dieser auch dafür zu sorgen das alles weg kommt.

Hat er selbst oder andere was zur Abholung hingestellt und dies wird nicht mitgenommen hat er dafür Sorge zu tragen das dies dann irgendwie weggeschafft wird.

Leider kommt es immer wieder vor das fremde bei Sperrmüll etwas beistellen aber man kann es nicht verhindern oder man schiebt dort mit einem Baseballschläger Wache. Winken

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Wer die Musik bestellt muss diese auch bezahlen.

Das mag oft, aber eben nicht immer und grundsätzlich sein.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sagt eigentlich, daß hier etwas bestellt wurde und etwas bezahlt werden muß?
Es gibt auch noch Kommunen in denen es eine regelmässige Sperrmüllabfuhr gibt, deren Kosten bereits in den Müllgebühren enthalten sind.
Das hat meiner Ansicht nach auch nichts mit der geschilderten Situation zu tun.
Falls die stehngebliebenen Sachen stören, könnte man den Sachverhalt bei der zuständigen Stelle der Kommunalverwaltung melden.
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flokon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::

Falls die stehngebliebenen Sachen stören, könnte man den Sachverhalt bei der zuständigen Stelle der Kommunalverwaltung melden.


Und die würde sich bei uns (wo es nur Spermüllentsorgung auf Anfrage gibt) an den halten, der den Sperrmüll beantragt.

Code:
Wenn Sie das Sperrgut am Abend vorher herausstellen, berücksichtigen Sie, dass Sie für Gegenstände, die dazugestellt werden, letztlich verantwortlich sind, und für die ordnungsgemäße Entsorgung aufkommen müssen


http://www.wittencms.de/p/dl8.asp?artikel_id=&liste=1061
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Larsemann83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wir gehen einfach mal von aus, dass es bestellt werden muss.... Winken

aber danke schon mal für eure antworten...
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Es gibt auch noch Kommunen in denen es eine regelmässige Sperrmüllabfuhr gibt, deren Kosten bereits in den Müllgebühren enthalten sind.
Sorry, war ein fehl Denken von mir, da ich hier von meiner Stadt ausgegangen bin wo ich Sperrmüll nur mit Aufklebemarken abholen lassen kann.
karli hat folgendes geschrieben::
Das hat meiner Ansicht nach auch nichts mit der geschilderten Situation zu tun.
In solchen Fall hätte es schon etwas mit der geschilderten Situation zutun.

Larsemann83 hat folgendes geschrieben::
Wir gehen einfach mal von aus, dass es bestellt werden muss.... Winken
Dann wäre es so wie beschrieben das der Besteller das was nicht mitgenommen wurde weiter entsorgen muss.

Gruß
pcwilli
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

flokon hat folgendes geschrieben::
Code:
Wenn Sie das Sperrgut am Abend vorher herausstellen, berücksichtigen Sie, dass Sie für Gegenstände, die dazugestellt werden, letztlich verantwortlich sind, und für die ordnungsgemäße Entsorgung aufkommen müssen

Kommunen schreiben auch oft viel, wenn der Tag lang ist und versuchen sich damit derartige Querelen vom Leib zu halten.
Leider enthält uns die verlinkte Seite einer Stadtverwaltung die entsprechende Rechtsgrundlage vor.
Ich behaupte weiterhin, daß es nicht meinem Verantwortungsbereich unterliegt, wenn jemand seinen Müll rechtswidrig entsorgt, auch wenn das direkt neben Meinem geschieht.
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Larsemann83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

teile zum teil die meinung von karli.... schwieriger fall... Geschockt
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Wer die Musik bestellt muss diese auch bezahlen.


Person A bestellt sich zu einem Anlass eine Blaskapelle. Nun gesellen sich irgendwo ungefragt noch eine Metallband, ein Gospelchor und ein Interpret progressiver Zwölftonmusik mit hinzu. Hat Person A diese auch zu bezahlen?

Ich würde sagen nein und auf diesen Fall bezogen haben die anderen Leute ihren Müll illegal entsorgt und weder Mieter noch Vermieter sind grundsätzlich dafür verantwortlich
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

@Adromir

Im Ergebnis sehe ich das auch so. Aber das Beispiel passt wohl nicht so ganz. Bestellt wurde die Blaskapelle (die Sperrmüllabfuhr). Was sich hinzugesellt hat, sind aber nicht andere Kapellen (Müllabführer), sondern zusätzliche Zuhörer (Müllbereitsteller).

Gruß,
moro
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt schon, nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich Winken
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

So und nun möchte ich doch mal wissen wie oder woran man erkennen soll oder kann das das eine dem oder dem gehört.
Wenn, so wie in vielen Städten der Sperrmüll mit oder ohne Marken abgeholt wird und man hat diese und jene Teile bei der Sperrmüllbestellung angegeben das diese dort stehen hat man zwar einen Beweis aber der hat im Grunde auch nichts zusagen.
Dies gilt nur für die Sperrgutleute damit diese wissen was in etwa auf sie zukommt damit entweder mit leeren Wagen oder mit angeladenen Wagen die Sperrmüllstelle angefahren wird.

So, und nun stehen da ein paar Sachen mehr wie angegeben, auch diese werden weggeschafft ohne das man fragt von wem diese sind.
Nun stehen aber Farbeimer Elektrogeräte und sonstige Sache die einer Sonderabfuhr unterliegen da, ohne Namen und Fingerabdrücke, sodass diese nicht dem Anrufer zuzuordnen sind. Ergo kann es sein das der Besteller diese dahin gestellt hat oder ein Fremder.
Also wird doch der Besteller als, ich sag mal, Verursacher da stehen oder ? ?

Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, das ich Sachen entsorgen musste die mir nicht gehört haben aber bei meinem Sperrmüll standen da diese auch nicht mitgenommen wurden.

Auf jeden Fall hat, wenn der Vermieter den Sperrmüll nicht bestellt hat der Vermieter nichts damit zutun.

Der Besteller muss auch den Gehweg oder die Stelle wo der Sperrmüll stand von evtl. hinterlassenen Schmutz säubern. Das machen nicht die Sperrmüllleute und auch nicht der Vermieter.
So und dann wird der gute Mann schön um die Farbtöpfe und den anderen nicht mitgenommenen Sachen drumherum Fegen ? ? ?

Wer kann mir die Frage beantworten wo danach das Ordnungsamt anschellt ? ? ?

Die Vergleiche mit der Blaskapelle und den anderen Musikern der ist hier nicht zu passend.

Gruß
pcwilli
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Warum sollte das den Mieter oder den Vermieter kümmern, wenn irgendwelche Leute irgendwelche Sachen irgendwo hinstellen?

Falls sich die Gegenstände auf dem Gelände des Vermieters befinden und dort abgestellt wurden so hat der Grundstücksbesitzer dafür zu sorgen das die Sachen entsorgt werden.
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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