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Stundenhonorar

 
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Phoebus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 14:13    Titel: Stundenhonorar Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Kommt es eigentlich oft vor, dass Anwälte für ihre Tätigkeit ein Stundenhonorar von 200 EUR + 19% MWSt. verlangen oder nur bei hohen Sachwerten? Ab welchem Sachwerten ist es wohl insgesamt günstiger ein solches Stundenhonorar zu vereinbaren.
Bei einem Sachwert von zB 15000 EUR ist der Anwalt ja schon nach 10 Stunden Arbeit im Plus gegenüber den Gebühren nach RVG, wenn man von außergerichtlicher Tätigkeit und Einigung ausgeht. Dass man nicht wirklich nachvollziehen kann wie lange der Anwalt in seiner Kanzlei wirklich an der Sache gearbeitet hat oder mit welchem Elan, sei nur am Rande erwähnt.
Kann man mit Anwälten, die ein solches Stundenhonrar verlangen, verhandeln, dass sie doch nach RVG abrechnen oder kann man sich das gleich abschminken?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Verhandeln kann man immer viel...

Stundenhonorare bevorzugen Anwälte in der Regel dann, wenn der Fall so komplex erscheint, daß sie davon ausgehen, bei Abrechnung nach RVG einen sehr niedrigen Netto-Stundenlohn zu haben.
Wenn man für 2000 EUR nur zwei Briefe schreiben muß, ist das natürlich mit RVG leichter, geht man hingegen davon aus, daß man 20 dicke Aktenordner mit Fachgutachten durcharbeiten muß, um sich auch nur in den Sachverhalt einzuarbeiten, wäre man nach 100 Stunden bei RVG-Abrechnung gerade mal mit müden 20 EUR/Std. entlohnt worden. Brutto.
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Phoebus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

So ungefähr habe ich mir das auch gedacht. Wahrscheinlich ist das arbeitszeitbasierte Honorar wohl in fasst allen Fällen ein Vorteil für den Anwalt (gerade was Planungssicherheit angeht) und für den Mandanten eine Spekulation darauf, dass Arbeitszeit*Stundenhonorar<Gebühren gemäß RVG (ohne jegliche Planungssicherheit).

Weiß jemand vielleicht was in diesem Zusammenhang der Begriff "außergerichtliche Gebührenvereinbarung" zu bedeuten hat. Ist das eine Vereinbahrung für die Beratung oder für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts oder beides? Oder gibt es vielleicht noch eine Gebührenvereinbahrung, die gerichtlich festgelegt wird?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Phoebus hat folgendes geschrieben::
Wahrscheinlich ist das arbeitszeitbasierte Honorar wohl in fasst allen Fällen ein Vorteil für den Anwalt


Er muß natürlich Mandanten finden, die sich darauf einlassen - wie überall in der Marktwirtschaft. Cool

In einer "normalen" Sache würde ich als (privater) Mandant im Leben keine stundensatz-basierte HV unterschreiben. Als gewerblicher Mandant mit einem komplexen Fall wäre es mir vermutlich recht.
Das Problem für den Mandanten ist ja auch noch, daß der Erstattungsanspruch gegenüber dem unterlegenen Gegner auf die RVG-Gebühren gedeckelt ist. D.h. das lohnt sich für den Mandanten nur, wenn der Erfolgsfall sich auch wirklich finanziell lohnt. 5000 EUR wieder reinzuholen, dafür aber 6000 EUR Stundenhonorare zu zahlen ist ja ein Minusgeschäft reinsten Wassers. Smilie
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:27    Titel: Re: Stundenhonorar Antworten mit Zitat

Phoebus hat folgendes geschrieben::
Dass man nicht wirklich nachvollziehen kann wie lange der Anwalt in seiner Kanzlei wirklich an der Sache gearbeitet hat oder mit welchem Elan, sei nur am Rande erwähnt.
Wie regelt man das eigentlich? Nennt der Anwalt irgendeine Stundenanzahl und das war's oder wird noch kontrolliert, belegt oder glaubhaft gemacht?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, Stunden zum Einarbeiten in die Akte kann man nur glaubhaft machen - oder soll die Sekretärin mit der Stopuhr daneben stehen? Winken
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
oder soll die Sekretärin mit der Stopuhr daneben stehen? Winken
Nein, diese Lösung wäre vermutlich etwas daneben Lachen.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
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BeitragVerfasst am: 15.02.09, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Stunden- oder Pauschalhonorare nehme ich im übrigen auch öfter bei sehr frustaktiven Fällen, also denen, bei denen entweder die Materie gähnend langweilig, die Sache völlig aussichtslos oder der Mandant sehr nervig ist. Da sage ich mir immer, warum soll ich umsonst leiden... Cool

Beste Grüße

Metzing
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Stunden- oder Pauschalhonorare nehme ich im übrigen auch öfter bei sehr frustaktiven Fällen, also denen, bei denen entweder ... oder der Mandant sehr nervig ist.
Wie beurteilst Du denn, inwiefern der Mandant nach Mandatserteilung nervig sein wird?
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Glaub' mir, ich erkenne meine Schweine am Gang Lachen Will sagen, das merkt man meist schon im ersten Gespräch.
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