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Verfasst am: 13.02.09, 17:52 Titel: ohne Leitungsrecht Kabel verlegt worden
Hallo!
Ein Telekommunikationsunternehmen hat in unserem Baugebiet für ausreichend Telefonleitungen gesorgt.
Dabei hat das Unternehmen das Kabel zum Teil (aus versehen?) auf unserem Grunstück verlegt.
Das ist bei einer Störung aufgefallen, da die Muffe des Kabels frei gebaggert werden musste. Dabei muss ca. 20cm unter unserem Pflaster gebuddelt werden, damit keiner meine Pflastersteine neu legen muss (ähnlich eines Fuchsbaus).
Nun hat aber das Unternehmen gar kein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen.
Somit muss ich nun jederzeit damit rechnen, das ca. 10qm meiner Einfahrt aufgebuddelt werden, wenn ein Schaden am Kabel festgestellt wird, oder bei einem Schaden an der Muffe kaum mehr mit dem Auto aus der Einfahrt komme.
Innerhalb 3 Jahren ist schon drei mal an der Muffe repariert worden und zum Glück nicht an dem Kabel.
Wie ist die Rechtslage?
Kann ich eine Verlegung des Kabels durchsetzen?
Oder kann man eine Entschädigung verlangen und im Gegenzug Leitungsrecht eintragen lassen?
Oder kann ich Miete verlangen?
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