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Hauskauf - Darlehen unter Partner

 
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Bit2000
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Anmeldungsdatum: 18.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 12:21    Titel: Hauskauf - Darlehen unter Partner Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt.

A und B kaufen sich gemeinsam ein Haus (wert 160 TSD EUR). Beide sind zu 50% im Grundbuch eingetragen.

A zahlt 90 TSD EUR, B zahlt 70 TSD EUR. Um diese Differenz auszugleichen, möchten Sie untereinander noch einen Darlehensvertrag abschließen, nur in welcher Höhe. Dieser soll im Falle dessen eintreten, dass sich A und B trennen und das Haus verkauft wird.

A ist der Meinung, dass das Darlehen die gesamte Differenz von 20 TSD betragen muss.

B meint, um auf die 50%-Anteil zu kommen, ist lediglich ein Darlehen von 10 TSD nötig.

B's Rechnung (Haus wird wieder zu 160 TSD EUR verkauft).


Erlös Hausverkauf
A: 80 TSD
B: 80 TSD

Kosten für damaligen Hauskauf
A: 90 TSD
B: 70 TSD

ohne Darlehensregelung würde sich folgendes Ergebnis einstellen:
A: -10 TSD
B: -10 TSD

Darlehen von 10 TSD wird in Anspruch genommen

A erhält +10 TSD
B zahlt 10 TSD

Folglich Ergebnis:
A: 0 TSD
B: 0 TSD



Wer hat Recht?

Vg,
Bit2008
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Methew
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ob ich das als "klassischen" Darlehens Vertrag bezeichen würde, sei einmal dahin gestellt.

Immerhin ist das ja eher als eventual Verbindlichkeit zu sehen, wenn B das Geld an A nur zahlen muss wenn das Haus verkauft wird.

Wenn man Zinsen komplett aussen vorlässt, würde ich das ganze so machen wie im vorgenannten Fall beschrieben.

Nur
Zitat:

ohne Darlehensregelung würde sich folgendes Ergebnis einstellen:
A: -10 TSD
B: -10 TSD

würde ich anders sehen, da B ja eigentlich eher +10 TSD haben sollte.

Man könnte sich die Sache mit dem Darlehensvertrag aber auch sparen und folgende 2 alternativen einschlagen:

A)
Das ganze wird nicht 50/50 im Grundbuch sondern 90/160tel an A
und 70/160tel an B, dann hätte man das korrekt dargestellt.

B)
A schließt mit B einen Vertrag (ob notariell beurkundet oder nicht, sollte man prüfen) aus dem hervorgeht dass A 10 TEUR mehr aus dem Verkauf zustehen als B.

Problematsch dürfte doch eher folgendes werden: was passiert wenn das Haus nicht zum Einstandskurs verkauft wird, sondern unter dem Wert oder gar über.
_________________
Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Methew hat folgendes geschrieben::

A)
Da ganze wird nicht 50/50 im Grundbuch sondern 90/160tel an A
und 70/160tel an B, dann hätte man das korrekt dargestellt.

Das die Grundbucheintragung bereits erfolgt ist
Zitat:
Beide sind zu 50% im Grundbuch eingetragen.

müsste wiederum ein notarieller Vertrag geschlossen werden. Hier fallen dann Gebühren und Steuern an.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ging es glaub ich auch eher um eine mathematische Frage.

Diese hat Methew (und B) richtig beantwortet. Das Darlehen (wie auch immer ausgestaltet) müsste über 10 TEUR lauten. Damit es besser veranschaulicht wird vielleicht noch folgende Ergänzung:

Jeder soll 80 TEUR einzahlen. A zahlt 80 ein ... und gibt B 10. B nimmt seine 70, legt die 10 von A dazu und hat auch 80 eingezahlt.

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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