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Verfasst am: 12.02.09, 17:50 Titel: Meldeschein für Ferienwohnung erforderlich?
Hallo,
wenn man in ein Hotel geht, muss man ja immer einen Meldeschein ausfüllen. Wie ist das andersherum, wenn man eine Ferienwohnung vermietet? Muss dann der Gast einen Meldeschein ausfüllen? Oder gilt das nur für Kurorte? In welchem Gesetz lässt sich so etwas nachlesen?
Verfasst am: 12.02.09, 18:38 Titel: Re: Meldeschein für Ferienwohnung erforderlich?
Axelino hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn man in ein Hotel geht, muss man ja immer einen Meldeschein ausfüllen. Wie ist das andersherum, wenn man eine Ferienwohnung vermietet? Muss dann der Gast einen Meldeschein ausfüllen? Oder gilt das nur für Kurorte? In welchem Gesetz lässt sich so etwas nachlesen?
danke für eure Antwort
Hallo,
das sollte das Landesmeldegesetz beantworten können.
oder gleich das zuständige Meldemamt.
Ich komme leider (eigentlich nicht, weil schon Wochenende *freu*) erst am Montag wieder an meine Sammlung
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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