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Mieterin will nach 3 Monaten doch nicht einziehen

 
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Maffy
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 17:57    Titel: Mieterin will nach 3 Monaten doch nicht einziehen Antworten mit Zitat

Hallo.

Angenommen…

In 11/2008 wird ein Mietvertrag mit folgenden Vereinbarungen unterschrieben:
Mietbeginn 01.12.2008, Kautionszahlung in 3 Raten, Miet- + Nebenkostenverrechnung für 12/2008 mit den Renovierungsleistungen welche von der Mieterin durchzuführen sind.
Die Teilbeträge für die Kaution zahlt die Mieterin in 12/2008 und 01/2009, die Zahlung per 02/2009 bleibt aus. Miete und Nebenkosten für 01/2009 werden nicht gezahlt, lediglich für 02/2009. Die vereinbarten Renovierungsleistungen wurden von der Mieterin nicht erledigt.

Am 02.02.2009 erklärt die Mieterin dem Vermieter mündlich, dass ihr Partner sie vor 14 Tagen „rausgeworfen“ hätte, sie in ein anderes Bundesland zieht und von dem Mietvertrag zurücktritt. Die Mieterin übergibt dem Vermieter sämtliche Schlüssel. Am 12.02.2009 ruft die Mieterin den Vermieter mehrfach von dem Telefonanschluss des (Ex-)Partners an und verlangt die Schlüsselrückgabe, da sie bis 30.04.2009 Miete gezahlt hätte.

Wie sollte sich der Vermieter, der sich „verarscht“ fühlt, verhalten?

Danke, Maffy
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Hier könnte allerdings eine konkludente Vertragsaufhebung zu Stande gekommen sein. Wenn nicht gilt die Wohnung als ungekündigt und der Mieter darf den Schlüssel haben. Was allerdings zur Folge hat das er auch Miete zahlen muss.
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:46    Titel: Re: Mieterin will nach 3 Monaten doch nicht einziehen Antworten mit Zitat

Maffy hat folgendes geschrieben::
Hallo.



Wie sollte sich der Vermieter, der sich „verarscht“ fühlt, verhalten?

Danke, Maffy


Eine Einigung mit dem Mieter erreichen und die Wohnung neu vermieten.
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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flokon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sie denn Miete für 03/09 und 04/09 gezahlt?

Wenn nein würde ich ihr die Kaution zurücküberweisen und auf den mündlichen Aufhebungsvertrag bestehen.
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

flokon hat folgendes geschrieben::
Hat sie denn Miete für 03/09 und 04/09 gezahlt?

Wenn nein würde ich ihr die Kaution zurücküberweisen und auf den mündlichen Aufhebungsvertrag bestehen.
Ich würde die Kaution erst zurück überweisen wenn all meine, dem Mieter gegenüber bestehenden Ansprüche, befriedigt sind.

Einen mündlichen Aufhebungsvertrag würde ich nicht machen da auf den Mieter kein Verlass ist und er immer noch sagen kann das hat er nie gesagt.
Darum alles nur schriftlich.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Maffy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

@flokon: Nein, die Mieterin hat in 3 Monaten nur 1 x Miete und NK bezahlt (für 02/2009) und sonst NIE.

Die Mieterin ist der Meinung, dass die beiden Kautionsraten auf die Mieten für 03 + 04/2009 angerechnet werden sollen. Die Miete + NK für 01/2009 sowie die NK für 03 +04/2009 will die Mieterin nicht zahlen.

Die Vermieterin ist der Meinung, dass die Kautionsraten auf die nicht bezahlte Miete + NK für 01/2009 anzurechnen sind. Des Weiteren ist die Vermieterin der Meinung, dass die Vereinbarung "Einzugsrenovierung und dafür 1 Monat Miet- und Nebenkosten frei" hinfällig ist, da die Mieterin nicht renoviert hat, und möchte daher den Restbetrag aus der Kaution auf die Miete für 12/2008 anrechnen.

Hat die Vermieterin Recht???

Danke, Maffy
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