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Ehevertrag! Müssen beide da sein?

 
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1Anonyma1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:45    Titel: Ehevertrag! Müssen beide da sein? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ein Paar und will am 27.02. heiraten.

Nun hat die Frau aus der Vergangenheit noch Schulden. Und weil der Mann verhindern möchte, dass er da irgendwie hinterher an den Karren gefahren kriegt, möchte er einen Ehevertrag.
An sonsten hat keiner von den beiden irgendwelche Vermögen oder Immobilien. Winken
Also wär der Vertrag an sonsten unnötig.

Nun hat ER am Montag einen Termin bei dem Herrn (Notar!?) gemacht und das 1 Stunde, bevor sie einen anderen seeehr wichtigen Termin hat. Das würde also sehr knapp werden.
Denn sie weiß nicht, ob da schon der Vertrag gemacht wird, wie lange das da dauert usw.
Ich habe da leider keine Ahnung.
Müssen beide Ehepartner da dabei sein?

Denn ansonsten soll einfach nur er gehen.

Wie ist da die Rechtslage?
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:52    Titel: Re: Ehevertrag! Müssen beide da sein? Antworten mit Zitat

Der Vertrag muss von beiden bei gleichzeitiger Anwesenheit unterschrieben werden.
Ich rate aber den Termin zu verschieben, da einer solcher Vertrag nicht mal so eben geschlossen wird. Der Notar muss über den Inhalt und die "Auswirkungen" belehren.

Die Schulden der zukünftigen Ehefrau bleiben übrigens deren Schulden und gehen nicht auf den Ehemann über.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 20:52    Titel: Re: Ehevertrag! Müssen beide da sein? Antworten mit Zitat

Hallo,

CruNCC hat folgendes geschrieben::
Der Vertrag muss von beiden bei gleichzeitiger Anwesenheit
unterschrieben werden.


Nein, man kann sich vertreten lassen, auch durch den anderen, oder einer beurkundet erstmal allein und der andere später seine Zustimmung. Einfach mit dem Notar und v.a. der anderen Vetragspartei absprechen, vgl. z.B. § 128 BGB und § 152 BGB.
_________________
Gruß
Peter H.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 10:02    Titel: Re: Ehevertrag! Müssen beide da sein? Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::

Die Schulden der zukünftigen Ehefrau bleiben übrigens deren Schulden und gehen nicht auf den Ehemann über.


Kommt die Neuregelung des Zugewinnausgleichs nicht erst im September 2009 ? Bis dahin gibt es nämlich kein "negatives Anfangsvermögen", d.h. die Ehefrau kommt mit Null Schulden und mit Null Guthaben in die Ehe. Insofern würde im Fall einer Scheidung der Mann sehr wohl die Schulden mittragen. Während der Ehe ist es natürlich richtig, dass es ihre eigenen persönlichen Schulden sind für die der Mann nicht haftet. Auch ohne Ehevertrag. Aber für das genannte Problem einer (hoffentlich nicht eintreffenden) Ehescheidung ist ein Vertrag ggf. nicht ganz so sinnfrei.
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Hafish
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:05    Titel: Re: Ehevertrag! Müssen beide da sein? Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Hallo,

CruNCC hat folgendes geschrieben::
Der Vertrag muss von beiden bei gleichzeitiger Anwesenheit
unterschrieben werden.


Nein, man kann sich vertreten lassen, auch durch den anderen, oder einer beurkundet erstmal allein und der andere später seine Zustimmung. Einfach mit dem Notar und v.a. der anderen Vetragspartei absprechen, vgl. z.B. § 128 BGB und § 152 BGB.



Also im 152 steht:
Zitat:
Wird ein Vertrag notariell beurkundet, ohne dass beide Teile gleichzeitig anwesend sind, so kommt der Vertrag mit der nach § 128 erfolgten Beurkundung der Annahme zustande, wenn nicht ein anderes bestimmt ist.

Ich denke da an die §§ 1408 ff. BGB (Ehevertrag), insbesondere an
§ 1410 BGB hat folgendes geschrieben::
Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.


Also wird das nichts mit dem sich Vertretenlassen Winken. Wäre auch noch schöner. Die Ehe und alles drumherum sollte den Heiratswilligen schon so wichtig sein, dass sie sich persönlich darum kümmern.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wieder was dazugelernt. §§ 128, 152 BGB geht nicht, aber Stellvertretung, also Abschluss mit Vollmacht m. W. schon.

BGH, Urt. v. 1.4.1998 - XII ZR 278/96.
_________________
Gruß
Peter H.
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