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Bandera Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.02.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.02.09, 19:39 Titel: nachbarin loch im nagelneuen teppich gmacht |
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hallo,
hier meine frage. unsere nachbarin war bei uns eingeladen und hat am tisch eine zigarette geraucht, dabei ist die glut auf dem teppich gegangen und nun ein loch.
der teppich wurde am 23.1.09 frisch verlegt, kann ich nun von ihrer vers. verlangen, dass mit hierbei ein neuer eingebracht wird? wären dann die 60qm bis der nächste
kommt zimmer ist wie ein L.
oder reden die sich heraus, dass nur das verbrannte mit einer stanze gestochen wird und das stück wieder eingeklebt wird?
hierbei wird man das dann auch sehen, die ränder. |
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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 12.02.09, 19:59 Titel: |
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ein 12 m langes Wohnzimmer...........alle Achtung _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Bandera Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.02.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.02.09, 20:07 Titel: |
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die länge weis ich auch, brauche eine antwort bitte |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 12.02.09, 20:39 Titel: |
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Bei einem berechtigten Schadenersatzanspruch wird der Zeitwert der beschädigten Sache von der Privaten Haftpflichtversicherung erstattet.
Der Zeitwert ergibt sich aus Alter, Abnutzung usw...
Wenn der Teppich gerade nagelneu war, ist auch der entprechende (Neu-)wert zu erstatten.
Die Versicherung wird natürlilch nen Nachweis über das Alter haben wollen (i.d.R. Rechnung) oder den Schaden direkt durch einen Sachverständigen besichtigen lassen. Dabei werden auch die Qm ermittelt. 60 qm für ein Wohnzimmer ist zwar nicht ausgeschlossen, immerhin aber nicht alltäglich...da der Spaß sicherlich ein paar Euro mehr kosten wird, tippe ich darauf, daß eine Besichtigung stattfinden wird.
Ausstanzen und nur das Brandloch beseitigen ist zwar grundsätzlich eine mögliche Lösung, meistens aber nur in Bereichen zuzumuten, die nicht direkt sichtbar sind, z.B. unter einem Heizkörper, unmittelbar in einer Ecke des Raumes, oder ähnliches, wo es halt nicht auffällt, wenn man bei genauem hinsehen Ränder der Reparatur erkennen kann. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Bandera Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.02.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 13.02.09, 09:10 Titel: |
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also kann die versicherung nicht sagen, dass diese nur das rundloch zahlen.
ich bedanke mich hiermit für die hilfreiche unterstützung von euch. |
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wido FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2006 Beiträge: 178 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 13.02.09, 10:12 Titel: |
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talla hat folgendes geschrieben:: | Ausstanzen und nur das Brandloch beseitigen ist zwar grundsätzlich eine mögliche Lösung, meistens aber nur in Bereichen zuzumuten, die nicht direkt sichtbar sind, z.B. unter einem Heizkörper, unmittelbar in einer Ecke des Raumes, oder ähnliches, wo es halt nicht auffällt, wenn man bei genauem hinsehen Ränder der Reparatur erkennen kann. |
Das kann ich nicht bestätigen.
In der früheren Wohnung haben wir eine Reihe von Brandlöchern (aus Dummheit mit Nadelholz den Kamin gefeuert) mit dem Eisen ausgstochen und mit dem gleichen Eisen einen neuen "Flecken" aus einem Teppichrest wieder ausgestochen . Der wurde in Florrichtung wieder eingeklebt. Das war anschließend -auch in nur sichtbaren Bereichen- nicht mehr zu erkennen.
Erst als Jahre später der gesamte Teppichboden zum Erneuern abgezogen wurde, wurden wir durch einen Schweizer Käse wieder an die alte Aktion erinnert.
_________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 13.02.09, 11:32 Titel: |
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Auch ich bin mir sicher, das ein vom Versicherer bestellter Gutachter auftauchen wird, der den Schaden und die Ersatz- oder Reperaturoptionen akribisch untersuchen wird. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 14.02.09, 11:18 Titel: |
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wido hat folgendes geschrieben:: |
Das kann ich nicht bestätigen.
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Ja, aus so einem Einzelfall kann man natürlich problemlos auf alle anderen Fälle schließen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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wido FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2006 Beiträge: 178 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 14.02.09, 11:36 Titel: |
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talla hat folgendes geschrieben:: |
Ja, aus so einem Einzelfall kann man natürlich problemlos auf alle anderen Fälle schließen... |
Das habe ich nicht gemacht, ich habe nur meinen "Fall" beschrieben !
_________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 14.02.09, 11:54 Titel: |
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Eben, es war ihr Fall, und deshalb können sie nicht andere Fälle bestätigen oder nicht bestätigen: Brandflecken sind anders, Teppichmuster sind anders, Materialien sind anders... |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 15.02.09, 13:40 Titel: |
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talla hat folgendes geschrieben:: |
Ausstanzen und nur das Brandloch beseitigen ist zwar grundsätzlich eine mögliche Lösung, meistens aber nur in Bereichen zuzumuten, .... |
_________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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