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nachbarin loch im nagelneuen teppich gmacht

 
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Bandera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:39    Titel: nachbarin loch im nagelneuen teppich gmacht Antworten mit Zitat

hallo,
hier meine frage. unsere nachbarin war bei uns eingeladen und hat am tisch eine zigarette geraucht, dabei ist die glut auf dem teppich gegangen und nun ein loch.

der teppich wurde am 23.1.09 frisch verlegt, kann ich nun von ihrer vers. verlangen, dass mit hierbei ein neuer eingebracht wird? wären dann die 60qm bis der nächste
kommt zimmer ist wie ein L.

oder reden die sich heraus, dass nur das verbrannte mit einer stanze gestochen wird und das stück wieder eingeklebt wird?

hierbei wird man das dann auch sehen, die ränder.
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

ein 12 m langes Wohnzimmer...........alle Achtung Geschockt
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Bandera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

die länge weis ich auch, brauche eine antwort bitte
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem berechtigten Schadenersatzanspruch wird der Zeitwert der beschädigten Sache von der Privaten Haftpflichtversicherung erstattet.

Der Zeitwert ergibt sich aus Alter, Abnutzung usw...

Wenn der Teppich gerade nagelneu war, ist auch der entprechende (Neu-)wert zu erstatten.

Die Versicherung wird natürlilch nen Nachweis über das Alter haben wollen (i.d.R. Rechnung) oder den Schaden direkt durch einen Sachverständigen besichtigen lassen. Dabei werden auch die Qm ermittelt. 60 qm für ein Wohnzimmer ist zwar nicht ausgeschlossen, immerhin aber nicht alltäglich...da der Spaß sicherlich ein paar Euro mehr kosten wird, tippe ich darauf, daß eine Besichtigung stattfinden wird.

Ausstanzen und nur das Brandloch beseitigen ist zwar grundsätzlich eine mögliche Lösung, meistens aber nur in Bereichen zuzumuten, die nicht direkt sichtbar sind, z.B. unter einem Heizkörper, unmittelbar in einer Ecke des Raumes, oder ähnliches, wo es halt nicht auffällt, wenn man bei genauem hinsehen Ränder der Reparatur erkennen kann.
_________________
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Bandera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

also kann die versicherung nicht sagen, dass diese nur das rundloch zahlen.
ich bedanke mich hiermit für die hilfreiche unterstützung von euch.
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wido
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
Ausstanzen und nur das Brandloch beseitigen ist zwar grundsätzlich eine mögliche Lösung, meistens aber nur in Bereichen zuzumuten, die nicht direkt sichtbar sind, z.B. unter einem Heizkörper, unmittelbar in einer Ecke des Raumes, oder ähnliches, wo es halt nicht auffällt, wenn man bei genauem hinsehen Ränder der Reparatur erkennen kann.

Das kann ich nicht bestätigen. Mit den Augen rollen
In der früheren Wohnung haben wir eine Reihe von Brandlöchern (aus Dummheit mit Nadelholz den Kamin gefeuert) mit dem Eisen ausgstochen und mit dem gleichen Eisen einen neuen "Flecken" aus einem Teppichrest wieder ausgestochen . Der wurde in Florrichtung wieder eingeklebt. Das war anschließend -auch in nur sichtbaren Bereichen- nicht mehr zu erkennen.
Erst als Jahre später der gesamte Teppichboden zum Erneuern abgezogen wurde, wurden wir durch einen Schweizer Käse wieder an die alte Aktion erinnert.
Verlegen
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Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ich bin mir sicher, das ein vom Versicherer bestellter Gutachter auftauchen wird, der den Schaden und die Ersatz- oder Reperaturoptionen akribisch untersuchen wird.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

wido hat folgendes geschrieben::

Das kann ich nicht bestätigen. Mit den Augen rollen


Ja, aus so einem Einzelfall kann man natürlich problemlos auf alle anderen Fälle schließen...
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wido
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::

Ja, aus so einem Einzelfall kann man natürlich problemlos auf alle anderen Fälle schließen...

Das habe ich nicht gemacht, ich habe nur meinen "Fall" beschrieben !
Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Eben, es war ihr Fall, und deshalb können sie nicht andere Fälle bestätigen oder nicht bestätigen: Brandflecken sind anders, Teppichmuster sind anders, Materialien sind anders...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::

Ausstanzen und nur das Brandloch beseitigen ist zwar grundsätzlich eine mögliche Lösung, meistens aber nur in Bereichen zuzumuten, ....

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