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Verurteilung ohne Anwesenheit bei Verhandlung

 
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vinzenz990
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 74
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 21:53    Titel: Verurteilung ohne Anwesenheit bei Verhandlung Antworten mit Zitat

Guten Abend!
Eine Bekannte von mir hat mir letzte Woche folgende Geschichte erzählt:
Beim Abbiegen an einer Ampel in ihrem KFZ sei Sie mit einem Radfahrer zusammengestossen. Polizei und Krankenwagen wurden gerufen. Der Radfahrer verstarb in der Klinik. Die Polizei am Unfallort räumte sofort nach dem Eintreffen die Unfallstelle, als einziger Beweis blieb ein Blutfleck auf der Strasse, Fotos wurden nicht gemacht. 2 Stunden später kam ein Gutachter, der feststellte, dass sie bei ausreichender Vorsicht den Unfall hätte vermeiden können.
Über ihre Rechtsschutzvers. bekam sie einen Anwalt.
Eine Befragung durch die Polizei meiner Bekannten fand nicht statt.
Nach einmaligen Brief des Anwalts erhielt meine Bekannte durch das zuständige Gericht ihr Urteil zugestellt, ohne je einen Gerichtssaal von innen gesehen zu haben (150 Tagessätze).
Kann diese Story stimmen, kann man verurteilt werden, ohne je selbst vor dem Richter gestanden zu haben oder auch ohne je vor der Polizei eine Aussage gemacht zu haben.
Kann die Höhe eines Tagessatztes geschätzt werden, da meine Bekannte nie eine Verdienstbescheinigung vorgelegt hat?
Hat jemand eine Idee?
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das klingt aber sehr seltsam. Normalerweise wird am Unfallort schon von der Polizei anders gehandelt als hier beschrieben.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass die Polizei keine Vernehmung gemacht hat.
Und bei so eioner Gerichtsverhandlung ( es ist ja jemand gesorben ) kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sie da nicht geladen wurde.

Gruß roni
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch denkbar ist es schon, dass ein Unfallverursacher einen Strafbefehl bekommt. Ob allerdings Strafbefehle in dieser Hoehe moeglich sind, weiss ich nicht. Ausserdem kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Toetungsdelikt ohne Verhandlung per Strafbefehl abgenickt werden sollte.

Zur Darstellung von Spurensicherung und Vernehmung hat Roni ja bereits etwas gesagt.
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vinzenz990
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 74
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen!
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Eine Verhandlung hat ja angeblich stattgefunden, nur eben ohne ihr Wissen (hat angeblich ihr Anwalt für sie gemacht) und ohne Ihre Anwesenheit vor Gericht.
Von der Verhandlung habe sie erst mit der Zustellung des Urtelis per Post erfahren.
Ist so ein Vorgehen üblich bzw. überhaupt möglich in Deutschland (genauer gesagt in Bayern, falls das relevant sein sollte)?
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vinzenz990
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 74
Wohnort: Ostwestfalen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wow, vielen Dank für diese ausführliche Antwort!!!
Das Urteil lautete übrigens auf "fahrlässige Tötung", falls das Relevanz haben sollte, ich glaube, ich hatte das noch vergessen zu erwähnen.
Trotzdem erstmal vielen Dank für Ihre Zeit!
Hier schneit es übrigens schon wieder, ich kann es nicht mehr sehen!
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