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Darf die Polizei Bilder auf meiner Digitalkamera betrachten?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Mit den Graffitis liegt eine Sachbeschädigung vor (§ 303 Abs 1, 2 StGB)
Stimmt.

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Jemand muss als Täter oder Teilnehmer (oder der Begünstigung) verdächtig sein.
Stimmt auch. Allerdings stimmt auch das
Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Bloße Vermutungen genügen nicht. Der Tatverdacht muss auf tatsächliche Anhaltspunkte oder kriminalistische Erfahrung zu stützen sein.
Und da reicht das Vorurteil
beteiligter Polizist hat folgendes geschrieben::
Wer Fotos macht, der sprüht auch meistens
wohl kaum aus - siehe dazu meine Anmerkungen zu Elbchaussee / Handtaschen / Drogenhandel.

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand grob in das Raster passt und Graffitis fotografiert, dann sind die Voraussetzungen für die Durchsuchung nach § 102 StPO gegeben.
Laut der Darstellung des TE gibt es kein 'und': der Polizist hat sein Eingreifen lediglich mit dem Fotografieren begründet. Sollte das tatsächlich für eine Durchsuchung ausreichen, dürfte zukünftig niemand mehr irgendeinen Tatort fotografieren, ohne sich verdächtig zu machen.

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Da gibt es m. E. gar nicht viel zu diskutieren. Insofern stimme ich Wächter und allen, die seinen Vortrag teilen, ganz klar zu.
Bekanntermaßen gilt ja 'Zwei Juristen, drei Meinungen'.

Im übrigen nochmal: es soll ja durchaus noch Menschen geben, die ganz herkömmliche Fotoapparate mit ganz herkömmlichen Negativfilmen benutzen. Die kann man bekanntermaßen erst nach Entwicklung betrachten. Also müßte der Beamte in diesem Fall den Film beschlagnahmen, der Betroffenen könnte gegen diese Maßnahme vorgehen, ein Richter müßte entscheiden (und bei der hier in Rede stehenden Begründung des Beamten dürfte die Entscheidung m.E. klar sein). Wenn der betroffene Digitalfotografierer sich weigern würde, müßten ihm ja die gleichen Rechte zustehen, oder etwa nicht?
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 21.02.09, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Deswegen wird man bei einer korrekten Antwort so formulieren müssen:
Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand grob in das Raster passt und Graffitis fotografiert, dann sind die Voraussetzungen für die Durchsuchung nach § 102 StPO gegeben.
Zum einen wurde so nicht formuliert, zum anderen ist auch diese Formulierung keine wesentliche Änderung von dem bereits genannten Vorurteil.

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Wenn sich ein TE zu einer Voraussetzung nicht äußert, heißt dass nicht, die Voraussetzung ("grob-ins-Raster-passen") deshalb nicht gegeben ist.
Zunächst mal müssen wir hier im FDR von dem mitgeteilten Sachverhalt ausgehen, alles andere ist Spekulation.

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Ungeachtet dessen spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass die entsprechenden Umstände vorliegen.
Bei solchen Aussagen verweise ich bekanntermaßen auf dieses Hilfsmittel und diese Warnung.

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Das hier breit zu treten, würde aber sicher zu weit führen.
Nö. Versuchen Sie es doch mal - aber bleiben Sie dabei bei den Faktem, die der TE mitgeteilt hat.

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Ein Sachargument stellt das nicht dar.
Wohl wahr. Wenn ich mich nicht irre, wird dieser Spruch aber gerade von Juristen ausgesprochen gern zitiert.

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Sie eröffnen hier einen ganz neuen Sachverhalt, der zumindest von der Ausgangsfrage völlig verschieden ist.
Die Nachfrage ist schon älter. Und so verschieden ist der Sachverhalt eben nicht: wenn der Digitalfotografierer sich weigert, die Kamera herauszugeben, muß der Beamte ja auch beschlagnahmen, um an die Bilder zu kommen.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

@ Biber

es ist nett und zeugt von juristischem Grundverständnis wie Sie hier diskutieren und hinterfragen.
Ich denke, dass das in einem Forum oder juristischen Gebäude auch durchaus seinen seinen Sinn macht.

Der Polizist auf der Straße hat neben dem rechtmäßigen Einschreiten und der Taktik auch noch die Gesprächsführung und vieles mehr "im Kopf". Ob die hier im Fall gelungen oder angemessen war, lass ich offen, da ich nicht einseitig denken und argumentieren will - ich unterstelle dem TE keine Lügen, ich vertraue einfach nur dem Polizisten
(was wir alle etwas mehr tun sollten - gerade im Rahmen komplexere Rechtslagen und wachsendem Widerstand und steigenden Angriffen gegen Polizisten).


Sie sollten (oder könnten) etwas von Ihrem Sachverstand aufwenden, diesen Thread auf die reale Situation zu erweitern und die polizeiliche Maßnahme zu erklären.
Ich unterstelle, dass Ihnen bewusst ist, dass der TE nur seine Sicht aufzeigt und nicht bewusst lügen muss, um einseitig zu hinterfragen.

(Ein Indiz für meine Sichtweise und daraus resultierende "harsche" Schreibweise ist, dass
der TE sich gar nicht mehr zu Wort meldet. Ich unterstelle, dass er nur "Stimmung" gegen die Polizei "machen wollte" und damit nicht ganz auf (erhofften) auf Erfolg gestoßen ist.


Für alle Diskutierer: überlegt mal bitte was ihr wollt: pöppelnde Randalierer oder selbstsichere Polizisten ?

Wer den Ansatz von Jura verstanden hat, weiß wie kompliziert das ist. Also empfehle ich;
Pfeil Neu Usren, die nur polizeiliche Maßnahmen beanstanden, juristisch so zu beraten, dass eure Grundeinstellung "pro Polizei" ist. (es sollen keine klaren Rechtsmißbräuche vertuscht werden)
Etwas später können wir - losgelöst vom Sachverhalt - die juristischen Feinheiten diskutieren.

Heißt für diesen Thread als Beispiel: Ja, die Polizei durfte die Bilder anschauen ; ergibt sich aus 102 StPO oder Polizeirecht - problematisch ist jedoch der Tatverdacht, bzw. die Gefahr... und ab geht die Diskussion -> der TE und alle Zweifler wissen aber nun zukünftig, dass die Polizei kein Karnevalsverein ist. (schließelich ist die Polizei auch eure Polizei - also repräsentiert sie doch bitte rechtlich positiv nach außen).
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Auf den Beitrag gehe ich lieber gar nicht ein, stattdessen verlinke ich mal beispielhaft hierhin. Vielleicht hilft das ja ein bißchen gegen die vorbehaltlose Glorifizierung der Polizei.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

oder hier hin Frage



(beide Beträge sollten wir hier nicht weiter diskutieren, wenn Bedarf bestünde, könnte man einen neuen Thread aufmachen)
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Obermotzbruder
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BeitragVerfasst am: 22.02.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Schon beantwortet.
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Zuletzt bearbeitet von Obermotzbruder am 22.02.09, 14:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ruzd
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::


[...]
dass der TE sich gar nicht mehr zu Wort meldet. Ich unterstelle, dass er nur "Stimmung" gegen die Polizei "machen wollte" und damit nicht ganz auf (erhofften) auf Erfolg gestoßen ist.


Heißt für diesen Thread als Beispiel: Ja, die Polizei durfte die Bilder anschauen ; ergibt sich aus 102 StPO oder Polizeirecht - problematisch ist jedoch der Tatverdacht, bzw. die Gefahr... und ab geht die Diskussion -> der TE und alle Zweifler wissen aber nun zukünftig, dass die Polizei kein Karnevalsverein ist. (schließelich ist die Polizei auch eure Polizei - also repräsentiert sie doch bitte rechtlich positiv nach außen).


1. Unsinn

2. Vielen Dank (Mir ist aus den anderen Beiträgen eine Antwort nicht ganz klar geworden )
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
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BeitragVerfasst am: 22.02.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Na die Antwort ist doch ganz klar, auch wenn @Biber dies nicht akzeptieren will. Die Polizei durfte und konnte nach der StPO. Da Sie ja freiwillig zugestimmt hatten, waren StPO-Maßnahmen nicht notwendig. Andererseits möglich.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Na die Antwort ist doch ganz klar, auch wenn @Biber dies nicht akzeptieren will. Die Polizei durfte und konnte nach der StPO. Da Sie ja freiwillig zugestimmt hatten, waren StPO-Maßnahmen nicht notwendig. Andererseits möglich.



Absolut richtig....

...wobei wir einem User auch zugestehen müssen, dass eine Ansicht der Bilder nach Polizeirecht möglich gewesen wäre...
(das müssen wir jedoch wegen der Freiwilligkeit nicht abschließend klären und der Jurist/ Polizist weiß, dass es durchaus 2 Wege/ Möglichkeiten gibt, die rechtens sind/ sein können und dass es auch eine Gegenmeinung gibt)
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Biber
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BeitragVerfasst am: 22.02.09, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Die Polizei durfte und konnte nach der StPO.
Oder auch nicht. Aber das wird im Zweifel ein Richter zu entscheiden haben. Mit den Augen rollen
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Obermotzbruder
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Beiträge: 3164
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BeitragVerfasst am: 22.02.09, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Genau.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Die Polizei durfte und konnte nach der StPO.
Oder auch nicht. Aber das wird im Zweifel ein Richter zu entscheiden haben. Mit den Augen rollen


selbst wenn wir dem Folgen würden.... also, wenn Sie Recht hätten:

ja und ?
was wäre die Folge ?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
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BeitragVerfasst am: 23.02.09, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
also, wenn Sie Recht hätten
Wenn Obermotzbruder mir zustimmt, habe ich Recht. Mr. Green

Wächter hat folgendes geschrieben::
was wäre die Folge ?
Dann hätten wir ein Urteil und wären nicht mehr auf Spekulationen angewiesen. Mit den Augen rollen
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BeitragVerfasst am: 23.02.09, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Was die "Spekulationen" betrifft, sprechen Sie hoffentlich nur für Ihre eigenen Beiträge. Winken
Nö. Aber wenn Sie uns ein passendes Urteil für die Ihrigen vorlegen, könnte sich das ändern. Auf den Arm nehmen
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 23.02.09, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mache einfach mal nen Praxistest und berichte Smilie Wollte sowieso mal nach Frankfurt Winken
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