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Darf die Polizei Bilder auf meiner Digitalkamera betrachten?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Kleinalrik. Lachen

Mir wäre es sehr lieb, wenn sich Polizeibeamte dienstlich so verhielten, daß sie erst gar keinen Anlass für
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
so einem Schmuhhh
gäben. Mit den Augen rollen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

@Biber

Sie scheinen tatsächlich ein Problem mit der Obrigkeit zu haben. Ich stelle mal folgendes fiktives Fallbeispiel zur Diskussion:

In X-Stadt ist Gymnasium Z. beheimatet Seit geraumer Zeit wird festgestellt, dass Fotos nackter unter der Dusche stehender Schülerinnen kusieren. Eines Tages wird Schüler A. mit einer Digitalkamera dabei erwischt, wie er sich aus den Umkleidekabinen der Schülerinnen stielt. Lehrer B!!!!!! hält in an und ruft die Polizei (oder auch Bullen, wenn´s besser gefällt). B!!!!! fordert die Polizei (Bullen) auf, die Digitalkamera nach eindeutigen Beweisen zu untersuchen.Diese lehnen selbstverständlich ab, da dies gegen den Datenschutz und diverser anderer Gesetze verstößt. B!!!!! ist erbost und kündigt rechtliche Schritte an.
Verrückt
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Obermotzbruder, das Beispiel passt doch gar nicht.

In diesem Beispiel wird der Schüler dabei erwischt, wie er aus der Umkleidekabine der Mädchen schleicht, in der er weder mit noch ohne Kamera etwas zu suchen hat.

Beim hier diskutierten Sachverhalt war aber nicht die Rede davon, dass der Graffitifotograf z.B. noch die Sprühdose in der Hand oder die feuchte Farbe am Ärmel hatte oder an verbotenem Ort angetroffen wurde...
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Herzliche Grüße
Kormoran
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Hallo Obermotzbruder, das Beispiel passt doch gar nicht.


Na, dann werde ich es mal anpassen.

Ein junger Mann fotografiert eine Sporthalle und wird von der Polizei angesprochen. Der Polizist will die Aufnahmen sehen.

Nach der Begründung gefragt sagt er: "Junge Männer, die Sporthallen fotografieren, fotografieren auch nackte Schülerinnen unter der Dusche."

(Übrigens: Bei alten Männern wären es Seniorenheime).
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Kormoran! Cool

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Sie scheinen tatsächlich ein Problem mit der Obrigkeit zu haben
Zu dieser Frage hatte ich mich doch kürzlich schon mal geäußert - war das nicht sogar auf eine (recht ähnliche) Frage von Ihnen?

Falls mich mein Gedächtnis aber täuscht bzw. falls Sie meine Antwort vergessen haben: mir fehlt das - regelmäßig als selbstverständlich vorausgesetzte - Obrigkeitshörigkeitsgen. Oder anders ausgedrückt: den Satz 'Nun gut, Sie sind hier der Oberförster, und wenn Sie das sagen, stell' ich das Reh da wieder hin' wird man von mir sicher eher selten hören.

Und nein, ich habe kein Problem mit 'der' Obrigkeit (schon allein deshalb, weil ich derartige Verallgemeinerungen schlicht für unzulässig halte, aber wenn Sie z.B. alle Polizisten über eien Kamm scheren wollen - nun ja). Ich treffe allerdings gelegentlich auf einzelne Mitglieder der Obrigkeit, die ein Problem mit Menschen haben, die sich im Zweifel die Freiheit nehmen, eine Maßnahme dieses Mitgliedes der Obrigkeit zu hinterfragen.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Na ja, man kann sich halt auch alles passend machen. Das Beispiel passt nicht und dies nicht, und dass natürlich auch nicht. Mit den Augen rollen
Aber was soll´s: Sie haben recht und ich hab´ meine Ruhe.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
...
Beim hier diskutierten Sachverhalt war aber nicht die Rede davon, dass der Graffitifotograf z.B. noch die Sprühdose in der Hand oder die feuchte Farbe am Ärmel hatte oder an verbotenem Ort angetroffen wurde...



Beim hier diskutierten Sachverhalt fehlen uns aber Informationen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass wenn der TE nur fotografiert der Bahnmitarbeiter die Polizei ruft und die ohne weitere "Anhaltspunkte" eine Ausweiskontrolle machen (repressiv oder präventiv mal dahingestellt) und nach den Bildern fragen.

Da fehlt was !

- Erscheinungsbild der TE
- örtliche Lage
- Lagebild der Polizei
- Alter des TE
- Kleidung, die auf Szene tippen lässt

nur wenn der Polizist und/oder Bahnmitarbeiter eine unbefriedigende Nacht, verkochtes Frühstücksei und/oder "Mecker am Morgen" vom Chef hatte, reicht das noch nicht...
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Ich kann mir kaum vorstellen, dass wenn der TE nur fotografiert der Bahnmitarbeiter die Polizei ruft und die ohne weitere "Anhaltspunkte" eine Ausweiskontrolle machen (repressiv oder präventiv mal dahingestellt) und nach den Bildern fragen.
Ihre Vorstellungskraft in Ehren: genau das ist aber nach Aussagen des TE passiert. Und solche Feinheiten
Wächter hat folgendes geschrieben::
- Erscheinungsbild der TE
- örtliche Lage
- Lagebild der Polizei
- Alter des TE
- Kleidung, die auf Szene tippen lässt
wird es bei einem gepflegten Vorurteil wie diesem
Polizeibeamter hat folgendes geschrieben::
Wer Fotos macht, der sprüht auch meistens
wohl eher nicht geben.

Wächter hat folgendes geschrieben::
nur wenn der Polizist und/oder Bahnmitarbeiter eine unbefriedigende Nacht, verkochtes Frühstücksei und/oder "Mecker am Morgen" vom Chef hatte, reicht das noch nicht...
Stimmt. Rechtlich gesehen sind diese Dinge völlig irrelevant.

Gibt es von Ihnen eigentlich noch eine Antwort zu meiner Frage weiter oben?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Ihre Vorstellungskraft in Ehren: genau das ist aber nach Aussagen des TE passiert.
Der TE kann nur seine Perspektive der Situation kennen und nicht die Motive der daran beteiligten Polizisten. Falls es gerade eine Fahndung gab, deren Täterbeschreibung auf die beschriebener Person passte
Wächter hat folgendes geschrieben::

- Erscheinungsbild der TE
- örtliche Lage
- Lagebild der Polizei
- Alter des TE
- Kleidung, die auf Szene tippen lässt
und Die auch noch gerade das Corpus Delikti fotografiert, könnte meiner Ansicht nach möglicherweise auch die Kontrolle der Kamera gerechtfertigt sein.
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Wir machen das mit den Fähnchen!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Der TE kann nur seine Perspektive der Situation kennen und nicht die Motive der daran beteiligten Polizisten.
Nö.
beteiligter Polizist hat folgendes geschrieben::
Wer Fotos macht, der sprüht auch meistens


Alles andere ist pure Spekulation.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass nun jeder aus den Postings erkennen kann, wo das Problem liegen könnte.


Die Frage des TE dürfte nun auch beantwortet sein - zumal er auch gar nicht mehr da zu sein scheint, scheint das Interesse abgeflacht...


@Biber

Pfeil wir drehen uns im Kreise

Ich bin klug genug, um Ihren Standpunkt zu verstehen. Geprägt durch mein positives Menschenbild unterstelle ich Ihnen, dass sie meinen Standpunkt auch verstehen.

Also: ich höre auf, mich im Kreis zu drehen.

(gerne diskutiere ich jedoch wieder in einer anderen Fragerunde mit Ihnen. Die unterschiedlichen Ansichten sollten dem dritten durchaus bei seiner Meinungsbildung helfen.)
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
beteiligter Polizist hat folgendes geschrieben::
Wer Fotos macht, der sprüht auch meistens

Der beteiligte Polizist hat hier gar nichts geschrieben, sondern der TE!
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Der beteiligte Polizist hat hier gar nichts geschrieben, sondern der TE!

Das ist schon richtig.

Laut SV hat der Beamte aber genau das "Wer Fotos macht, der sprüht auch meistens" als Begründung für die Kontrolle und Durchsuchung angegeben. Und genau das wird doch diskutiert.

Wenn man davon ausgeht, dass die Sachverhaltsdarstellung ohnehin nicht stimmt, kann man den Thread auch gleich nach der Eröffnung wieder dichtmachen.

Die Seite des Polizeibeamten hören zu müssen, scheint mir insoweit entbehrlich, als dass der ja hier nicht verurteilt werden soll. Hier geht es doch nicht darum, analog zu einer Gerichtsverhandlung alle Seiten zu vernehmen und dann zu einer Entscheidung zu gelangen. Hier geht es um die Frage, ob die genannte Begründung für eine Kontrolle und Durchsuchung reicht oder nicht.

Oder, wie es der TE zusätzlich noch formuliert hat:
Zitat:
Darf die Polizei meine Fotos einfach so angucken?


Es sei mir außerdem eine Bemerkung gestattet:
Wenn denn tatsächlich, wie von einigen hier angenommen, ein wirklicher Grund für eine Kontrolle vorgelegen haben sollte, dann wäre es ja geradezu bescheuert von dem Beamten, stattdessen eine derartig unsinnige Begründung abzuliefern. Es wäre doch absurd, einen Grund zu haben, aber beim Kontrollierten gezielt den Eindruck zu erwecken, man habe eben keinen und man brauche auch keinen, weil der Kontrollierte gegen die Willkür ja doch nichts machen kann. Wer so agiert, darf sich dann nicht wundern, wenn er zu einem unerwünschten Bild der Polizei in der Öffentlichkeit beiträgt.
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Herzliche Grüße
Kormoran
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Komoran:
Du hast nicht unrecht. Aber nur weil ein Poliziste eine (m.E.) schlechte Formulierung gegenüber dem Betroffenen für eine Begründung einer Maßnahme gibt, ist die Maßnahme nicht zwingend unrechtmäßig.
Die Äußerung des Polizisen ist so natürlich schlecht. Richtiger wäre: "Wer sprüht fotografiert auch meistens seine Werke."
Dies lässt m.E. aber keine Schlußfolgerung darauf zu, ob der Fotograf in unserem Sachverhalt nun auch ein Sprayer ist.
Ich persönlich halte zumindest die repressive Durchsuchung in diesem Sachverhalt für unzulässig.
Grundsätzlich wäre es jedoch tatsächlich denkbar eine Durchsuchung auf das jeweilige Polizeirecht zu stützen. Wie schon erwähnt sind insbesondere große Bahnhöfe und teilweise auch kleinere Bahnhöfe häufig gefährliche Orte gem. des Polizeigesetzes.
Hier in NRW ist die Durchsuchung einer Person, die sich an so einem Ort aufhält gem. §39 Abs. 1 Nr. 4 PolG (NW) zulässig.
Ich muss also etwas zurückrudern. Hab ich doch anfangs im Thread mitgeteilt, dass ich eine Durchsuchung komplett für unzulässig halte, bin ich nunmehr der Meinung, dass durchaus die Möglichkeit besteht eine Durchsuchung auf das Polizeirecht zu stützen,

Die Formulierung des Polizisten, so sie denn so war, ist natürlich hmm... suboptimal bis schlecht. Winken
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

@Beitragsschreiber : Ähnlich schrieb ich schon seit Seiten..


Ich kann jedoch auch damit leben, wenn jemand zunächst das Polizeirecht bemüht...


Die Frage des TE muss also damit beantwortet werden: JA Ausrufezeichen der Polizist darf sich die Bilder angucken.
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