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Verfasst am: 12.02.09, 16:42 Titel: Bank ändert Kontobedingungen, zulässig?
Guten Abend,
Fall: eine Bank bietet 3 verschieden Konten ab, der 21 Jährige Kunde entscheidet sich für Konto 1 welches bis zum Erreichen des 26. LJ kostenfrei ist.
Jetzt informiert die Bank (4 Monate nach Kontoabschluss), dass das Konto 1 nur noch von Personen unter 22 Jahren zu führen ist, sobald das 22 LJ. erreicht wird, wird das Konto 1 auf Konto 2 umgestellt und ist somit mit Kosten verbunden.
In den AGBs heißt es, dass Änderungen der Entgelte (also Kontoführungsgebühren) jederzeit von der Bank vorgenommen werden dürfen und der Kunde darüber informiert werden muss.
Genau genommen wurden in diesem Fall aber nicht die Entgelte (laut AGB), sondern die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen geändert, die beim Vertragsabschluss noch ganz anders waren. Ist es dennoch dasselbe? Der Kunde wird durch diese Voraussetzungen dazu gezwungen, zu einem anderen, kostenpflichtigen Produkt zu wechseln.
Ist das, in Hinblick auf die AGBs, erlaubt? Sind Entgelte mit Rahmenverbindungen gleichzusetzen? Müssten es in den AGBs dann nicht heißten "Zugangsbedingungen für Konten können jederzeit geändert werden" ??
Irgendwo wird auch stehen, das sich die Bank vorbehält ihre AGB anzupassen
Ist so eine AGB erlaubt? Dass ich meine AGB jederzeit beliebig anpassen darf? Mmhh, wenn ich so drüber nachdenke, vermutlich schon. Immerhin wird der Kunde ja nicht gezwungen sondern erhält die großzügige Möglichkeit, sich innerhalb von 6 Wochen eine andere Bank zu suchen...
Also wenn ich das richtig verstehe, ist mit diesem Satz
Zitat:
Künftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich
bekannt gegeben.
die Bank befugt jede Rahmenbedingung für bestehende Konten zu ändern?
Es ist vllt etwas verwirrend, aber eine Geschäftsbedingung zu ändern ist doch immer noch etwas anderes als "die zum Zeitpunkt des Kontoabschlusses geltenden Bedinungen" zu ändern, oder nicht? Müsste die Bank mit dem Infoschreiben nicht eigentlich über eine Änderung der AGB informieren, nämlich dass die geltenden Bedingungen zum Zeit des Abschlusses verändert wurden?
Immerhin wird der Kunde ja nicht gezwungen sondern erhält die großzügige Möglichkeit, sich innerhalb von 6 Wochen eine andere Bank zu suchen
Was zu schaffen ist.
Aber fragen wir uns mal, was ihre Hausbank mit diesem Husarenstreich bezwecken will. Man will eine bestimmte Kosten verursachende Klientel loswerden. Wenn die nicht freiwillig zahlen, bzw. wechseln, wird die Bank noch viel unangenehmere Mittel finden die Kostenverursacher los zu werden. Denn wäre diese Bank irgendwie um Kulanz bemüht, so hätte man den Altkundenbestand zu den alten Bedingungen weiterlaufen lassen können.
[quote="jangoolEs ist vllt etwas verwirrend, aber eine Geschäftsbedingung zu ändern ist doch immer noch etwas anderes als "die zum Zeitpunkt des Kontoabschlusses geltenden Bedinungen" zu ändern, oder nicht? Müsste die Bank mit dem Infoschreiben nicht eigentlich über eine Änderung der AGB informieren, nämlich dass die geltenden Bedingungen zum Zeit des Abschlusses verändert wurden?[/quote]
Wir müssen hier unterscheiden.
Bei Verträgen mit spezifischer Laufzeit gelten die bei Vertragsabschluss gültigen AGB weiter. Einseitige Änderungsrechte hat werden Bank noch Kunde.
Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. laufenden Konten) hat die Bank die Möglichkeit, die AGB zu ändern. Der Kunde kann diese Änderung akzeptieren, der Änderung widersprechen oder die Bank wechseln.
Widerspricht der Kunde, so bleiben die AGB für diesen Vertrag zunächst unverändert. Die Bank wird daraufhin den Vertrag kündigen und anbieten, gerne einen neuen zu den neuen AGB abzuschliessen. Faktisch kann die Bank also einseitig ändern.
Preise und Konditionen ändern sich aber häufiger. Hier jedesmal die AGB zu ändern ist nicht sachgerecht. Daher verweisen die AGB auf das Preis/Leistungsverzeichnis der Bank. Eine Änderung dort (egal ob bezüglich Zinssätzen, Preisen oder Bedingungen) bedarf keine (stillschweigenden) Anerkennung durch den Kunden.
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