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Bank ändert Kontobedingungen, zulässig?

 
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jangool
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:42    Titel: Bank ändert Kontobedingungen, zulässig? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

Fall: eine Bank bietet 3 verschieden Konten ab, der 21 Jährige Kunde entscheidet sich für Konto 1 welches bis zum Erreichen des 26. LJ kostenfrei ist.

Jetzt informiert die Bank (4 Monate nach Kontoabschluss), dass das Konto 1 nur noch von Personen unter 22 Jahren zu führen ist, sobald das 22 LJ. erreicht wird, wird das Konto 1 auf Konto 2 umgestellt und ist somit mit Kosten verbunden.

In den AGBs heißt es, dass Änderungen der Entgelte (also Kontoführungsgebühren) jederzeit von der Bank vorgenommen werden dürfen und der Kunde darüber informiert werden muss.

Genau genommen wurden in diesem Fall aber nicht die Entgelte (laut AGB), sondern die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen geändert, die beim Vertragsabschluss noch ganz anders waren. Ist es dennoch dasselbe? Der Kunde wird durch diese Voraussetzungen dazu gezwungen, zu einem anderen, kostenpflichtigen Produkt zu wechseln.

Ist das, in Hinblick auf die AGBs, erlaubt? Sind Entgelte mit Rahmenverbindungen gleichzusetzen? Müssten es in den AGBs dann nicht heißten "Zugangsbedingungen für Konten können jederzeit geändert werden" ??
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwo wird auch stehen, das sich die Bank vorbehält ihre AGB anzupassen Winken
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 17:52    Titel: Re: Bank ändert Kontobedingungen, zulässig? Antworten mit Zitat

jangool hat folgendes geschrieben::
Der Kunde wird durch diese Voraussetzungen dazu gezwungen, zu einem anderen, kostenpflichtigen Produkt zu wechseln.


Der Kunde kann auch zu einem anderen, kostenfreien Anbieter wechseln. Würden das hinreichend viele Kunden tun, würde die Bank ihr Vorgehen überdenken.

Gruß,
moro
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jangool
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Irgendwo wird auch stehen, das sich die Bank vorbehält ihre AGB anzupassen


Ist so eine AGB erlaubt? Dass ich meine AGB jederzeit beliebig anpassen darf? Geschockt Mmhh, wenn ich so drüber nachdenke, vermutlich schon. Immerhin wird der Kunde ja nicht gezwungen sondern erhält die großzügige Möglichkeit, sich innerhalb von 6 Wochen eine andere Bank zu suchen...

Also wenn ich das richtig verstehe, ist mit diesem Satz
Zitat:
Künftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich
bekannt gegeben.
die Bank befugt jede Rahmenbedingung für bestehende Konten zu ändern?
Es ist vllt etwas verwirrend, aber eine Geschäftsbedingung zu ändern ist doch immer noch etwas anderes als "die zum Zeitpunkt des Kontoabschlusses geltenden Bedinungen" zu ändern, oder nicht? Müsste die Bank mit dem Infoschreiben nicht eigentlich über eine Änderung der AGB informieren, nämlich dass die geltenden Bedingungen zum Zeit des Abschlusses verändert wurden?
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Immerhin wird der Kunde ja nicht gezwungen sondern erhält die großzügige Möglichkeit, sich innerhalb von 6 Wochen eine andere Bank zu suchen


Was zu schaffen ist.

Aber fragen wir uns mal, was ihre Hausbank mit diesem Husarenstreich bezwecken will. Man will eine bestimmte Kosten verursachende Klientel loswerden. Wenn die nicht freiwillig zahlen, bzw. wechseln, wird die Bank noch viel unangenehmere Mittel finden die Kostenverursacher los zu werden. Denn wäre diese Bank irgendwie um Kulanz bemüht, so hätte man den Altkundenbestand zu den alten Bedingungen weiterlaufen lassen können.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

[quote="jangoolEs ist vllt etwas verwirrend, aber eine Geschäftsbedingung zu ändern ist doch immer noch etwas anderes als "die zum Zeitpunkt des Kontoabschlusses geltenden Bedinungen" zu ändern, oder nicht? Müsste die Bank mit dem Infoschreiben nicht eigentlich über eine Änderung der AGB informieren, nämlich dass die geltenden Bedingungen zum Zeit des Abschlusses verändert wurden?[/quote]

Wir müssen hier unterscheiden.

Bei Verträgen mit spezifischer Laufzeit gelten die bei Vertragsabschluss gültigen AGB weiter. Einseitige Änderungsrechte hat werden Bank noch Kunde.

Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. laufenden Konten) hat die Bank die Möglichkeit, die AGB zu ändern. Der Kunde kann diese Änderung akzeptieren, der Änderung widersprechen oder die Bank wechseln.

Widerspricht der Kunde, so bleiben die AGB für diesen Vertrag zunächst unverändert. Die Bank wird daraufhin den Vertrag kündigen und anbieten, gerne einen neuen zu den neuen AGB abzuschliessen. Faktisch kann die Bank also einseitig ändern.

Preise und Konditionen ändern sich aber häufiger. Hier jedesmal die AGB zu ändern ist nicht sachgerecht. Daher verweisen die AGB auf das Preis/Leistungsverzeichnis der Bank. Eine Änderung dort (egal ob bezüglich Zinssätzen, Preisen oder Bedingungen) bedarf keine (stillschweigenden) Anerkennung durch den Kunden.
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