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"Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich nach Entdeckung -in Anwesenheit des Fahrers der Spedition- schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel."
Das mit den offenen Mängeln leuchtet mir ja noch ein, aber das mit den versteckten?
Den Satz hab ich aus einem Onlineshop eines Gewerbetreibenden, der nur an andere Gewerbetreibende verkauft. Ich dachte immer, das versteckte Mängel eben versteckt sind und es gar nicht möglich ist, diese sofort zu melden. Und ein SpediFahrer wird mit Sicherheit keine Zeit haben, darauf zu warten, das jmd die Ware auspackt.
Ich dachte immer, das versteckte Mängel eben versteckt sind und es gar nicht möglich ist, diese sofort zu melden.
Hallo Claudia, drum steht da auch
ganascia528 hat folgendes geschrieben::
schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel."
"Versteckte Mängel" steht nur im Zusammenhang mit "schriftlich gemeldet werden". Ist bißchen blöd geschrieben. Es sollen alle Mängel (offene und versteckte) schriftlich gemeldet werden.
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