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Wie kann man als Jugendliche/r auf Schmerzensgeld klagen?
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anja8495
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 08:19    Titel: Wie kann man als Jugendliche/r auf Schmerzensgeld klagen? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ( 18, Schülerin) hatte gestern einen Unfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen, bzw. der Autofahrer ist über die rote Ampel gefahren und hat mich dann beim Überqueren der Straße während meiner Grünphase umgefahren (ich war auf dem Fahrrad). Die Polizei hat den Fall dann aufgenommen und ermittelt jetzt weiter, ob der Autofahrer ein Bußgeld zahlen muss. Dieser behauptete nämlich, dass seine Ampel auch grün angezeigt hat, wobei die Polizisten aufgrund einiger Tatsachen weiterhin davon ausgegangen sind, dass er eine Vorfahrtsregel gebrochen haben muss. Bei dem Sturz bin ich auf meine rechte Körperhälfte gefallen und hatte dann starke Schmerzen in Hüfte und Ellenbogen. Außerdem begannen dort die Kopfschmerzen. Als ich dann zu Hause war wurde mir plötzlich schwindelig und schlecht. Ich musste auch erbrechen und bin sofort in die Notaufnahme gefahren. Der Arzt hat eine Prellung am Ellenbogen und eine HWS-Distorsion festgestellt. Außerdem sind bei dem Sturz meine Jacke und meine Schuhe kaputt gegangen und das Fahrrad ist ebenfalls beschädigt. Nun möchte ich gerne Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen, habe aber finanziell nicht die Mittel, mir selbst einen Anwalt zu finanzieren, da ich noch Schülerin bin. Auf welchem Weg ist es mir möglich, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen?

Wie ist die Rechtslage ?

Mit freundlichen Grüßen
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Schuld des Autofahrers festgestellt wurde, kommt für alle Ihre Schäden/Kosten dessen Versicherung auf. Ggf. auch für die eines Anwalts.
Allerdings besteht auch für den geschädigten eine Schadensminderungspflicht, d.h. wenn die Versicherung schon von sich aus alle Ihre Ansprüche anerkennt dürfte es schwierig werden, auch evtl. Anwaltskosten erstattet zu bekommen.
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung wird aber kaum Schmerzensgeld zahlen. Daher kann es sich durchaus lohnen, dennoch einen Anwalt zu beauftragen.

Da ein Jugendlicher hierzu die Einwilligung der Eltern braucht, sollte es doch nicht so schwer sein, die Eltern gleich einmal zu fragen, ob sie vielleicht eine geeignete Rechtschutzversicherung haben.
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anja8495
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:05    Titel: RE Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

meine Eltern wissen von dem Unfall . Sollen wir dann zuerst die Rechtsschutz anrufen und denen alles schildern, oder ist der Autofahrer derjenige, der dazu verpflichtet ist? Denn, so wie er sich verhalten hat, wird er sich nicht rühren, mir entgegenzukommen. Zudem läuft über unsere Rechtsschutz momentan auch ein anderer Fall, könnte diese sich evtl weigen, diesen jetzt auch zu übernehmen?

Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unfallgegener wird sich sicherlich nicht mit eurer Rechtschutzversicherung in Verbindung setzen; damit hat er nichts zu tun.

Ob ihr eure Rechtschutzversicherung nun mit einem zweiten Fall "belasten" wollt oder lieber darauf verzichtet, muesst ihr schon selber wissen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
...
Da ein Jugendlicher hierzu die Einwilligung der Eltern braucht, sollte es doch nicht so schwer sein, die Eltern gleich einmal zu fragen, ob sie vielleicht eine geeignete Rechtschutzversicherung haben.

Die Eltern sind aus dieser Nummer raus, denn

anja8495 hat folgendes geschrieben::
...
ich ( 18, Schülerin) hatte gestern einen Unfall.
...

Auch wenn der Titel des Threads heißt: "Wie kann man als Jugendliche/r auf Schmerzensgeld klagen?".
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:32    Titel: Re: RE Antworten mit Zitat

anja8495 hat folgendes geschrieben::
Hallo nochmal,

meine Eltern wissen von dem Unfall . Sollen wir dann zuerst die Rechtsschutz anrufen und denen alles schildern, oder ist der Autofahrer derjenige, der dazu verpflichtet ist? Denn, so wie er sich verhalten hat, wird er sich nicht rühren, mir entgegenzukommen. Zudem läuft über unsere Rechtsschutz momentan auch ein anderer Fall, könnte diese sich evtl weigen, diesen jetzt auch zu übernehmen?

Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen


Weigern kann sich der Rechtsschutzversicherer schon, aber das sollte er nicht. Winken Der Versicherer kann aber durchaus auch merhere Fälle gleichzeitig bearbeiten. Die Meldung erfolgt dann aber über die Eltern.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt so nicht.
Es kommt immer auf die Versicherung an.
Ich selbst bin mit 21 und anderem Wohnsitz immer noch über meine Elterne versichert, da ich Student bin.
Man sollte deshalb einfach mal bei der Versicherung anrufen und nachfragen.

Vielleicht reagiert die gegnerische Versicherung auch von selbst, so ich es zumindest mal erlebt. Da gab es innerhalb kurzer Zeit einen schönen Check über 500€ Schmerzensgeld
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was genau stimmt so nicht?
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Dummerchen hat folgendes geschrieben::
...
Da ein Jugendlicher hierzu die Einwilligung der Eltern braucht, sollte es doch nicht so schwer sein, die Eltern gleich einmal zu fragen, ob sie vielleicht eine geeignete Rechtschutzversicherung haben.

Die Eltern sind aus dieser Nummer raus, denn

anja8495 hat folgendes geschrieben::
...
ich ( 18, Schülerin) hatte gestern einen Unfall.
...

Auch wenn der Titel des Threads heißt: "Wie kann man als Jugendliche/r auf Schmerzensgeld klagen?".
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ganascia528
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, das es noch wichtig wäre, zu klären, ob das ganze auf dem Schul- bzw. Arbeitsweg passiert ist. Dann müßte die Schule, bzw. Berufsgenossenschaft informiert werden.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wir diskutieren hier über einen normalen Verkehrsunfall zwischen einem PKW- und Fahrradfahrer (beide volljährig).

Nach erstem Anschein müßte die KFZ-Haftpflichtversicherung (Schuldfrage müßte evtl. anderweitig geklärt werden) die Schäden des Radfahrers ersetzen.

Weitere Schäden - wie Verdienstausfall und Krankenhauskosten - müßten ebenfalls mit der KFZ-Versicherung des PKW-Fahrers geklärt werden.

Der Radfahrer könnte evtl. ein Schmerzengeld erhalten, dieses müßte dem PKW-Fahrer gegenüber geltend gemacht werden (notfalls Privatklage).

Für die Klage braucht ein 18jähriger nicht die Erlaubnis der Eltern (da volljährig). Allerdings trägt der 18jährige (wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden) das mögliche Prozeßrisiko.

Die Hauptfrage lautet:

anja8495 hat folgendes geschrieben::
Auf welchem Weg ist es mir möglich, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen?

... und dürfte damit beantwortet sein. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
wenn die Versicherung schon von sich aus alle Ihre Ansprüche anerkennt dürfte es schwierig werden, auch evtl. Anwaltskosten erstattet zu bekommen.
Ich frage lieber gar nicht nach einer Quelle für diese - nunja, ausgesprochen erstaunliche Behauptung! Mit den Augen rollen Sehr böse
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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anja8495
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:02    Titel: RE Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

danke für die vielen hilfreichen Mitteilungen. Ich habe jetzt noch zwei Fragen. Meine Eltern sind rechtsschutzversichert. Welche Rechtsschutzversicherung würde denn in diesem Fall angemessen sein? Und bin ich jetzt als 18-jährige Schülerin über meine Eltern mitversichert oder eher nicht?

Wie ist die Rechtslage?

MfG
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:06    Titel: Re: RE Antworten mit Zitat

anja8495 hat folgendes geschrieben::
... Und bin ich jetzt als 18-jährige Schülerin über meine Eltern mitversichert oder eher nicht?

Wie ist die Rechtslage?

Dies steht im Kleingedruckten der Versicherungspolice. Winken
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