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Hausverbot/Platzsperre gegen Vorstandsmitglieder

 
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 22:59    Titel: Hausverbot/Platzsperre gegen Vorstandsmitglieder Antworten mit Zitat

Im Verein A gibt es 6 Vorstandsmitglieder, jeweils 3 zusammen gelten als geschäftsführend.
Gegen 3 der 6 Vorstände laufen Ermittlungsverfahren der Polizei und des Finanzamtes, da sie Vereinsgelder veruntreut haben.
Die drei weigern sich jedoch bei der Aufklärung mitzuhelfen, geben auch keinen Eintritt in das Clubheim, für das sie allein die Schlüssel besitzen.
Die anderen drei Vorstände befürchten, dass die 3 Beschuldigten Beweismaterial zur Seite bringen wollen.
Da diese sich auch weigern zurück zu treten, ist die Situation verfahren.

Lait Satzung dürfen 3 Vorstände geschäftsführend auch mit Begründung Platzverweise erteilen (Hausverbot.)

Frage : Die drei redlichen Vorstände erteilen gemeinsam jedem der drei anderen Vorstände Hausverbot bis zur Klärung der Sachverhalte.
Sind die drei anderen Vorstände in der Lage dieses gegen sie ausgesprochene Hausverbot wieder aufzuheben (sie sind ja zusammen auch geschäftsführend), oder darf der jeweils betroffene Vorstand nicht für die Aufhebung des gegen ihn ausgesprochenen Hausverbotes stimmen, so dass sie nur zu zweit wären und daher nicht geschäftsführend ?
Bei der Entlastung ist es ja so, dass der betroffene Vorstand nicht für seine eigene Entlastung stimmen darf....
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Nachtpilater
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das verstehe ich jetzt nicht. Wieso dürfen die drei schändlichen denn sich überhaupt noch
in irgendwelchen Räumen des Vereins aufhalten?.Ich meine wegen dem Ermittlungsverfahren Polizei und Finanzamt. Müsste da nicht von deren Seite was kommen?
Und sei es durch einen Wink.
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das versteht niemand, aber es ist eine Lehrstunde, wie Demokratie einmal nicht funktioniert.
Die drei sitzen einfach da und sagen : Wir sind der Vorstand, wir treten nicht zurück, basta. Man nennt das glaube ich, Taktik der verbrannten Erde. Die Polizei ermittelt, das heißt, die Akten liegen erst einmal rum, bis sie bearbeitet werden. Da kommt erst mal nichts. Das Finanzamt ermittelt, das dauert ebenfalls. Verbände und Stadtsportbund verweisen auf die Autonomie. Wird nun eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangt, prallt das erst mal am 1. Vorsitzenden ab. Das bedeutet Gang zum Gericht, dauert mindestens 3 Monate.
So lange dürfen die anscheinend schalten und walten. Das nur aufgrund eines Passus in der Satzung, nämlich dass nur der 1. Vorsitzende zu Mitgliedsversammlungen einberufen darf, ebenso darf nur der 1. Vorsitzende Vorstandssitzungen einberufen.
Klar ist jetzt irgendwann der Verein pleite, irgendwann brechen die inzwischen 7 oder 8 Strafanzeigen über den dreien zusammen. Bis dahin sitzen sie aber in ihrem Bunker und blockieren insgesamt 200 Vereinsmitglieder, die sich geschlossen gegen sie stellen.
Also, ich hätte angst, abends auf die Straße zu gehen.....
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Nachtpilater
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Geben Sie doch bei der Polizei ,Finanzamt ihre Befürchtungen bekannt.
Frage an die Forenmitglieder, könnte man nicht irgendwie die Herrausgabe der Schlüssel erzwingen?
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

bitte mal in der Satzung nachlesen wegen Einberufung der MV auf Antrag der Mitglieder.
Da müsste was stehn, wieviele den Antrag stellen müüsten. Dann muss der zuständige Vorstand ja einberufen.
Man sollte viellt. mal 100 € für einen Anwalt ( Vereinsrecht ) investieren

Gruß roni
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.
Gelder in Vereinsrechtsanwälte wurden bereits im vierstelligen Bereich investiert. Das Resultat - null, denn der 1. Vorsitzende beantwortet einfach keine Anwaltsbriefe.
Die Polizei ist schon längst eingeschaltet. Jedoch geschieht hier auch wenig, außer dem Einstellen von Verfahren.
So hat der 1. Vorsitzende beispielsweise in der Satzung eine Seite ausgetauscht, die genau die Vorstandsverteilung regelt. In der Originalsatzung steht, dass der Jugendvorstand gleichzeitig mit geschäftsführender Vorstand des Vereins ist. Übergeben wurde eine Satzung, wo genau dieser Passus fehlt.- Strafanzeige - Einstellung, da der Vorsitzende glaubhaft machte, er habe die Seite versehentlich ausgetauscht
Das Recht zur Mitgliederversammlung ist ganz einfach so toll geregelt, dass der 1. Vorsitzende uneingeschränkten Machtanspruch hat, denn er ist laut Satzung der einzige, der Versammlungen einberufen darf. In der Praxis sah das 3 x so aus : Mitgliederbegehren mit 20% der Unterschriften aller Mitglieder beim 1. VS eingereicht, einen Monat nichts passiert, Anmahnung, dass man das Gericht einschaltet, 1 Monat später dann Mitgliederversammlung, Nach Punkt 1 Begrüssung wird abgebrochen, da immer ein Punkt eingebaut ist, warum die Versammlung nicht beschlussfähig ist ( Es wurden nicht alle eingeladen, der 1. VS weiß nicht, ob denn alle im Saal stimmberechtigt sind, wenn die Diskussion etwas heftiger wird, wird wegen "Tumult" vom 1. VS abgebrochen usw.). Laut Satzung ist er auch der einzige, der Sitzungen leiten darf.
Ach ja, Stadtsportbund, Verband und Landesverband können auch nicht einschrieten, da der Verein ja autonom ist).
Ach ja, Finanzamt : Da der Verein nicht steuerpflichtig wegen seines Umsatzes ist, handelt es sich nur um eine Körperschaftssache und man schreitet auch nicht ein.

Das einzige, was wir jetzt halt können ist die Platzsperre, denn die geht über die Satzung durch 3 geschäftsführende Vorstände. Dann können wir den 1. VS zur Not erst mal mit Polizei vom Platz verweisen und erhaten endlich Zutritt zu seinem Büro, um die Unterlagen einzusehen.
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bei dem geschilderten Minderheitenbegehren wurde offenbar der Fehler begangen, beim Amtsgericht nicht die Anordnung eines Versammlungsleiters mit zu beantragen. Entspricht das Amtsgericht nämlich einem solchen Antrag und setzt einen bestimmten (zum Beispiel einen von den Antragstellern vorgeschagenen) Versammlungleiter ein, dann ist der 1. Vorsitzende in der Versammlung plötzlich nur noch ein ganz kleines Licht ... der nicht mehr zu sagen hat, als jedes andere Mitglied auch.

Auf diese Weise sollte sich das Problem lösen lassen.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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