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Rechte eines Zollbeamten

 
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schattenparker
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:20    Titel: Rechte eines Zollbeamten Antworten mit Zitat

Hallo!

Eine Person kauft ab und zu mal eine CD übers Internet, bei Händlern, der die CDs immer aus Fernost schickt. Die Person macht das, weil sie dort die CDs günstiger als in Deutschland bekommt. Natürlich handelt es sich immer um Originale.

Seit neuestem wird die Person immer zum Zoll gebeten, um unter Vorlage der Bestellung und des Zahlungsbelegs (z. B. Kreditkartenabrechnung) die CD abzuholen. Jetzt ist ihr passiert folgendes: Die Person soll wieder zum Zollamt, um seine Ware abzuholen. Diesmal ist es eine Bestellung, die sie über ein großes Internet-Auktionshaus getätigt hat. Der Verkäufer hat einen Wohnsitz in Großbritanien, bezahlt wird in Britisch Pfund, verschickt wird die CD aber aus Hong Kong (es handelt sich um eine Japanische Auflage eines Albums).
Die Person geht wieder mit den benötigten Unterlagen zum Zollamt. Sie muss wieder die Sendung öffnen und die Ware zeigen. Soweit, so gut. Dann fällt dem Zollbeamten auf, dass diese CD über das Online-Auktionshaus gekauft wurde. Er bittet die Person in sein Büro, um etwas an seinem Computer zu prüfen. Auf einmal fordert der Zollbeamte die Person auf, dass sie sich in ihrem Account des Auktionshauses einloggt. Aber nicht, um vielleicht nochmal die genaue Bestellung zu überprüfen, auf einmal wird der Käufer geprüft. Geprüft darauf, ob es sich vielleicht um einen gewerblichen Handel handeln könnte, was ihr auch fast unterstellt wird, weil sie vor kurzem erst ein paar Artikel "ähnlicher" Art in diesem Auktionshaus verkauft hat. Allerdings liegt der Wert der Ware bei unter 22 €, so dass die Person mit der CD "laufengelassen" wird.

Darf ein Zollbeamter sowas? Wie ist die Rechtslage?
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