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Eine Person kauft in 2008 ein Haus. Es war als ganzes Haus im Grundbuch eingetragen. Kurz vor dem Kauf wurde es in 2 Wohnungen aufgeteilt.
Das Haus hat 5 Ebenen:,Keller, EG, OG, DG (mit Abstellräumen; Raumhöhe 2 Meter) und einen Dachboden.
Gesamtwohnfläche des Hauses: incl. DG: 254 qm.
Wohnung 1 im EG ist vermietet. Zu dieser Wohnung gehören noch einige Abstellräume im Dachgeschoß.
Die Wohnfläche beträgt incl. der Abstellräume: 123 qm.
Wohnung 2 im OG wird vom Hauskäufer selbst genutzt. Zu dieser Wohnung gehören die übrigen Abstellräume im Dachgeschoß. Die Wohnfläche beträgt incl. der Abstellräume: 131 qm.
Was muß in der Anlage V eintragen werden:
Zeile 7: Gesamtwohnfläche des Hauses oder nur der vermieteten Wohnung?
Zeile 8: Die Mieteinnahmen für die EG-Wohnung komplett im Feld „Erdgeschoß“ eintragen oder aufgeteilt in die Felder Erdgeschoß und Obergeschoß (für die Abstellräume im Dachgeschoß)?
Da der Kauf in 2008 war, entfällt das Ausfüllen der Anlage FW in jedem Fall?
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