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Verfasst am: 13.02.09, 11:54 Titel: schulbezirk und einzugsgebiet - unterschied?
hallo!
niedersachsen: für eine gesamtschule ist ein schulbezirk angegeben, dem bestimmte stadt- und ortsteile (nahe der schule) zugeordnet sind. für die gleiche schule ist dann auch ein einzugsgebiet angegeben mit ebenfalls bestimmten orten (etwas weiter entfernt).
heißt es für die kinder aus dem einzugsgebiet nun auch, - wie für kinder aus dem schulbezirk - dass sie diese schule besuchen müssen oder können sie an einer anderen gesamtschule angemeldet werden? im schulbezirk der kinder des einzugsgebietes gibt es keine gesamtschule.
eine Stadt kann maximal das eigene Stadtgebiet zum Schulbezirk ernennen, aus dem die Schüler eine bestimmte Schule besuchen müssen. Sie kann umliegende Gemeinden zum Einzugsgebiet erklären, kann von diesen Gemeinden Geld verlangen und im Gegenzug Schülern aus diesen Gemeinden einen Vorrang vor Schülern aus anderen Gemeinden geben. Sie kann möglicherweise Schülern aus Gemeinden außerhalb des Einzugsgebiets sogar grundsätzlich die Aufnahme verweigern. Eine andere Form der Zwangsausübung auf Schüler von außerhalb liegenden Gemeinden wäre nur vorstellbar, wenn der Landkreis Schulbezirke festlegt.
herzlichen dank für ihre antwort!
der landkreis ist schulträger und hat die schulbezirke und einzugsgebiete festgelegt. so gehe ich dann davon aus, dass kinder in den einzugsgebieten eine wahlmöglichkeit haben.
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