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master-magic Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.06.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: 11.02.09, 16:06 Titel: Geburtsurkunde zur Heirat |
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Meine Frage lautet.
Eine Späteaussiedler aus Polen möchte in Deutschland heiraten.
Er besitzt beide Staatsangehörigkeiten sprich Deutsch-Polnisch.
Von Geburt an Deutscher, geboren in Polen.
Zur Anmeldung der gewünschten Heirat im Standesamt hat die Person folgende Unterlagen.
Orginal Geburtsurkunde (polnisch).
Beglaubigter Übersetzung der Urkunde ins deutsche.
Registerkarte.
Im Standesamt wird von der Person die Geburtsurkunde als zu alt angesehen und eine aktuelle gefordert.
Ist das überhabt legitim bzw. wo ist die rechtliche Grundlage dies zu verweigern? |
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1Anonyma1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2009 Beiträge: 31
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Verfasst am: 11.02.09, 16:33 Titel: Jaja....diese Ämter... |
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mein Verlobter und ich wollen auch bald heiraten.
Und uns wurde gesagt, dass man eine Urkunde vorlegen muss, die weniger als 2 Wochen alt ist.
Kostet 10,- Euro und kann beim Standesamt des Geburtsortes geholt werden.
Fragen Sie mich nicht warum. Ich finde, dass es Schwachsinn und Geldmache ist....aber was will man machen!? |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 11.02.09, 16:52 Titel: |
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Hallo,
ein absolutes Verfallsdatum fü eine Urkunde gibt es nicht, allerdings muß ein tagesaktuller Nachweis des Personenstandes geführt werden. Da bekannt ist, dass im polnischen Geburtseintrag Eheschließungen vermerkt werden, dürfte die Forderung nach einer aktuellen Urkunde schon in Ordnung gehen.
Warum hat der Deutsche seine Geburt in Deutschland nicht nachbeurkunden lassen?
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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master-magic Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.06.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: 11.02.09, 18:52 Titel: Re: Jaja....diese Ämter... |
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@1Anonyma1
weniger als 2 wochen ist aber ser knapp.
Und eine Polnische Urkunde wird sicher mehr Kosten, da es Länder übergreifend ist.
@Ronny1958
was heist Personenstand? Die Namen und Daten ändern sich nicht. Und alle eventualitäten sind doch in der registerkarte ausgeschlossen, oder?
Hinzufügen muss ich das die Person mit 8 Jahren in deutschland zurückgesiedelt ist.
Somit kann zu dem zeitpunkt keine Eheschliessung vermerkt sein.
Und Die unterlagen bezüglich des Ehestandes wird nicht geforder da hier die deutsche Stattsbürgerschaft vorrangig ist. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 11.02.09, 20:19 Titel: |
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Zitat: | was heist Personenstand? |
ist gleich:
Ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, verpartnert....
Was versteckt sich hinter der Registerkarte?
Die Meldebescheinigung ?
Oder was meinen Sie mit dem Begriff?
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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master-magic Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.06.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: 11.02.09, 20:53 Titel: |
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Entschuldigung ich meinte Registrierschein / Einweisungsbescheid
Dieser Schein ist das erste offizielle Dokument dass jeder Spätaussiedler erhält.
Darauf ist auch der Familien-Stand vermerkt. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 11.02.09, 21:13 Titel: |
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Hallo,
der alte Registrierschein (der Beroffene dürfte vor dem 01.011993 eingereist sein?) ist kein Nachweis des Personenstandes, sorry
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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master-magic Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.06.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: 11.02.09, 22:23 Titel: |
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war vor 93.
Nur die Person ist als minderjähriger nach Deutschland gekommen, somit auch nicht verheiratet. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 11.02.09, 22:37 Titel: |
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Das ist egal, eine Urkunde wird er immer nur aus Polen bekommen solange er seine Geburt nicht nachbeurkundet hat.
Haben die Eltern auch kein famiienbuch auf Antrag angelegt?
Ich weiß leider aus Efahrung das de Wenigsten dieses Angebot genutzt haben.
Schnellste Lösung wäre IMHO:
Aus Polen die Odpis zupelny aktu urodzenia besorgen, mögichst keine Odpis scrozony die ist unollständig. dazu noch eine ed.Vers. dass in deutschland auch keine Ehe geschlossen wurde...
Längerfristig wäre immer noch die Nachbeurkundung der Geburt (geht heute beim Wohnsitzstandesamt) zu empfehlen.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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master-magic Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.06.2008 Beiträge: 16
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Verfasst am: 13.02.09, 18:32 Titel: |
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Also nach mehrfachen nachfragen in mehren Standesämtern.
Hat sich die Standesamtmitarbeiterin selbst erkundigt.
und es wurde als ausreichend angesehen.
Vielen Dank für die Mithilfe |
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