Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Die Mieter eines MFH (6 Wohnungen) erhalten die Nebenkosgtenabrechnung mit doppelt so hohem Verbrauch von Allgemeinstrom.
Es wurde festgestellt, dass im Keller über einen Luftschacht ein Kabel an den Zähler der
Treppenhausbeleuchtung (unfachmännisch) angeschlossen war, was darauf hin deutet, dass ein Stromdieb am Werk ist. Ein Mieter, der schon seit fast einem Jahr der Strom abgesperrt ist, gerät dadurch dringend in Verdacht.
Die Mieter haben nun schon die Nebenkostennachzahlung geleistet, worauf mir jemand
sagte, dass sei dumm gewesen, die erhöhten Allgemeinstromkosten hätten wir in dem Fall nicht zahlen sollen. Der Vermieter müsse sich das Geld vom Stromdieb holen.
Ich denke, dass der Verm. ja beim Stromanbieter in der Pflicht ist und seine Kosten nun auf die Mieter umlegt und ihn iin diesem Fall gar keine "Schuld" trifft.
Der Vermieter muss feststellen lassen wohin der besagte Kabel geht und wenn es zu dem Mieter führt sollte er diesen Anzeigen.
Den Betrag der an Mehrkosten im Stromverbrauch angefallen ist sollte er von der Person die den Kabel angeschlossen hat zurück verlangen oder einklagen.
Den Betrag dann natürlich an die anderen Mieter wieder auszahlen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Falls der Vermieter nicht zügig handeln sollte, empfiehlt es sich, selbst einmal beim Energieversorger anzurufen und denen den Sachverhalt mitzuteilen.
Diese haben selbst ein großes Interesse daran, den Vorfall aufzuklären. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Das Kabel wurde zufällig zwei Tage bevor die NK-Abr. die Mieter erreichte entdeckt, und von den "Entdeckern" abgeklemmt.
Auch aus Sicherheitsgründen, denn es handelte sich um ein (vom Querschnitt her) unzureichendes Kabel und es hötte womöglich , je nachdem was der "Dieb" daran anschließt, zum Brand kommen können.
Der Vermieter war vor Ort und wollte den "D" zur Rede stellen, der aber wie immer die Tür nicht öffnete. Da der besagte Mieter auch schon mit mehreren Mieten im Rückstand ist, will er ihm jetzt kündigen.
Mir geht es eigentlich darum zu wissen, ob es rechtens wäre, den Betrag von der Nachzahlung einfach abzuziehen und so dem Vermieter den schwarzen Peter zuzuschieben.
Zuletzt bearbeitet von Polly am 13.02.09, 14:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
das ist insofern schwierig, weil man ja nicht weis was Allgemeinstrom ist und was genau entwendet wurde.
Wie will man das beziffern ? Und bei diesem Mieter ist ja auch nichts zu holen ?
Ja, genauso sehe ich das.
Der Allgmeinstrom bezieht sich auf die Treppenhaus- und Hofbeleuchtung und
ist normalerweise recht gering. Es handelt sich um einen Mehrbetrag von ewa 30 Euro für jeden Mieter.
Aber wenn im Nebenhaus (gleicher Vermieter) nur 11 Euro berechnet werden und im vorliegenden Fall 65 Euro , ist das schon auffällig.
Der Übeltäter ist ja so gut wie ermittelt, wobei, selbst, wenn der Vermieter das Geld einklagen wollen würde, wohl kaum etwas dabei rumkommt, da der Mieter ja wohl zahlungsunfähig ist.
Der Übeltäter ist ja so gut wie ermittelt, wobei, selbst, wenn der Vermieter das Geld einklagen wollen würde, wohl kaum etwas dabei rumkommt, da der Mieter ja wohl zahlungsunfähig ist.
Das kommt immer darauf an was er sozusagen auf dem Kerbholz hat und was der Richter sagt.
Ein Titel hat man glaube ich so satte 30 Jahre an der Backe und im Knast kann man auch noch Geld verdienen.
Das kann der Vermieter sich schon einen Titel für den Guten Mann besorgen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.