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19Daniel77 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.02.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.02.09, 13:34 Titel: Vaterschaft beantragen |
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Hallo, ich habe mich in diesem Forum angemeldet in der Hoffnung Hilfe zu bekommen.
Folgende Situation:
Mann A ist mit seiner Freundin schon länger zusammen und beide wohnen auch zusammen.
Sie hat einen 3 jährigen Sohn, der nicht der von Mann A ist.
Allerdings kennt er seinen leiblichen Vater auch nicht.
Die Vaterschaft wurde damals vor Gericht festgestellt. Aber der Vater hat diese nie anerkannt. Des Weiteren hat er sich noch nie gemeldet und zahlen ist auch nicht drin. Dementsprechend bekommt die Freundin nur den Unterhaltsvorschuss.
Das Sorgerecht wurde ihr alleine zugesprochen.
Nun meine Frage:
Wie schaut es aus, wenn Mann A nun die Vaterschaft haben möchte?
Am liebsten wäre es den beiden, wenn sie einfach zum Amt gehen und Mann A als Vater eintragen lassen. Aber ist das auch so einfach möglich? Oder muss der leibliche Vater sein einverständniss geben (von dem ist nicht mal mehr eine Adresse bekannt)?
Oder muss Mann A eine Adoption beantragen?
Zusammengefasst: Was muss gemacht und beachtet, damit Mann die Vaterschaft offiziell übernimmt?
MfG
Daniel
PS: Da dies mein erster Beitrag hier ist, hoffe ich das ich keine Regel oder so übersehen habe und mein Beitrag korrekt formuliert ist. Falls nicht, bitte ich dies zu entschuldigen
EDIT: Fragestellung verallgemeinert |
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Blaise FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.02.2005 Beiträge: 275
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Verfasst am: 14.02.09, 14:02 Titel: |
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Hallo,
wenn die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde, dann ist der betroffene Mann Vater. Er muss dazu nichts mehr anerkennen (siehe § 1592 BGB)! Eine erneute Anerkennung der Vaterschaft durch A hilft da nicht weiter, weil diese unwirksam ist (siehe § 1594 Abs. 2 BGB).
Da bleibt A wohl nur noch die Adoption des Kindes. Der Vater muss dieser Adoption zustimmen - was bei der intensiven Beziehung des Vaters zum Kind nicht überraschen würde. _________________ Blaise
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain) |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 14.02.09, 16:49 Titel: |
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Blaise hat folgendes geschrieben:: | Da bleibt A wohl nur noch die Adoption des Kindes. Der Vater muss dieser Adoption zustimmen ..... |
Auch die Mutter des Kindes muss der Adoption im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreterin des Kindes zustimmen.
Mit der Adoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seiner Mutter (§ 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB). Das Kind erhält die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Adoptivvaters (§ 1754 Abs. 2 BGB). Das Kind erhält auch den Namen des Adoptivvaters (§ 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB). |
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MichaelaT FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.07.2007 Beiträge: 311
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Verfasst am: 14.02.09, 18:20 Titel: |
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Hallo, Herr Königs
Franz Königs hat folgendes geschrieben:: | Mit der Adoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seiner Mutter |
ähm???
Verstehe ich das jetzt richtig - wenn der Ehepartner der Kindesmutter das Kind adoptiert, ist das Kind nicht mehr mit der Mutter verwandt??
Jetzt bin ich ja echt am grübeln...
Liebe Grüße,
Michaela |
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19Daniel77 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.02.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.02.09, 19:17 Titel: |
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Hallo und erstmal Danke für die Antworten.
Allerdings ergibt sich nun eine neue Frage....
Laut Aussage erhält das Kind den Namen des Adoptivvaters.....
Ist das in jedem Fall so?
Wenn Mann A jetzt Müller heißt und Freundin mit Kind Meyer....die beiden aber nicht verheiratet sind heißt das Kind dann nach der Adoption (angenommen Frau Meyer und der leibliche Vater stimmen zu) auch Müller und nicht mehr Meyer? |
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MichaelaT FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.07.2007 Beiträge: 311
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Verfasst am: 14.02.09, 19:33 Titel: |
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Hallo Daniel,
vielleicht sollten die Mutter und der zukünftige Adoptivvater erst heiraten?
Ich glaube nicht, dass die Adoption für einen Lebensgefährten der Mutter einfach wird.
Zumal die Mutter - die ja wahrscheinlich das alleinige Sorgerecht hat - sich mit diesem Sachverhalt etwas schwer tun könnte.
Im extremsten Fall heiraten die Beiden nicht, der Lebensgefährte adoptiert das Kind und nach der Trennung beantragt der Adoptivvater das alleinige Sorgerecht incl. Unterhalt seitens der Kindesmutter.
Liebe Grüße,
Michaela |
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19Daniel77 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.02.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.02.09, 20:16 Titel: |
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Hallo Michaela,
ich kann Deine "Bedenken" (um es mal so zu nennen ohne was unterstellen zu wollen) sehr gut nachvollziehen und auch verstehen.
Diese wurden schon besprochen und die Mutter hat kein Problem mit Adoption ohne Heirat.
Allerdings wäre eine "einfachere" Lösung besser gewesen.....frei nach dem Motto:
- Biologischer Vater will nichts mit Mutter und Kind zu tun haben
- Vaterschaft MUSSTE gerichtlich festgestellt werden
- Mutter bekommt alleiniges Sorgerecht
- Vater will immer noch nichts damit zu tun haben und zahlt auch nicht
- Mutter findet neuen Partner, der das Kind akzeptiert und das Kind ihn ebenso (und ihn als Vater ansieht)
- Mutter und Freund gehen zum Amt (zu welchem auch immer) und sagen: Der Biologische will nichts von uns jetzt ist der Freund der Vater
- Amt sagt ja
- Alle sind happy (Ohne Hochzeit, ohne Adoption und so weiter)
Aber anscheinend ist es leider rechtlich nicht machbar |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 14.02.09, 20:28 Titel: |
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Zitat: |
Aber anscheinend ist es leider rechtlich nicht machbar |
ebensowenig wie bei dem Sachverhalt die Adoption durch eine Einzelperson... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 14.02.09, 20:58 Titel: |
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MichaelaT hat folgendes geschrieben:: | ...
ähm???
Verstehe ich das jetzt richtig - wenn der Ehepartner der Kindesmutter das Kind adoptiert, ist das Kind nicht mehr mit der Mutter verwandt??
Jetzt bin ich ja echt am grübeln...
... |
Hallo MichaelaT,
im fiktiven Fall haben wir folgende Ausgangssituation
19Daniel77 hat folgendes geschrieben:: | Mann A ist mit seiner Freundin schon länger zusammen und beide wohnen auch zusammen. |
Hier hat Franz Königs vollkommen recht. Adoptiert der Freund der Kindesmutter das Kind, ist die leibliche Mutter nicht mehr die rechtliche Mutter des Kindes.
Anders ist es, wenn die beiden verheiratet sind.
§ 1755 Abs. 2 BGB hat folgendes geschrieben:: | (2) Nimmt ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten an, so tritt das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten ein. |
Erkennst du den kleinen, aber feinen Unterschied?
Der Fehler war, daß Partner der Mutter nicht automatisch "Ehepartner" heißt.
Liebe Grüße
Klaus |
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MichaelaT FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.07.2007 Beiträge: 311
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Verfasst am: 14.02.09, 21:04 Titel: |
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Hallo Klaus
oha - Denkfehler gefunden, tausend Dank!
Das heißt also auf klar deutsch: adoptiert der FREUND der Mutter das Kind, ist er sozusagen alleinerziehender Vater mit Freundin.
Die unverheiratete Mutter hätte de facto das Kind zur Adoption freigegeben, ebenso wie der biologische Vater.
Gott neee, was für ein Durcheinander.
Viele liebe Grüße,
Michaela |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 14.02.09, 21:08 Titel: |
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19Daniel77 hat folgendes geschrieben:: | ...
Diese wurden schon besprochen und die Mutter hat kein Problem mit Adoption ohne Heirat.
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Aber anscheinend ist es leider rechtlich nicht machbar |
Diese Konstellation ist im BGB nicht vorgesehen. |
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19Daniel77 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.02.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15.02.09, 17:24 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | 19Daniel77 hat folgendes geschrieben:: | ...
Diese wurden schon besprochen und die Mutter hat kein Problem mit Adoption ohne Heirat.
...
Aber anscheinend ist es leider rechtlich nicht machbar |
Diese Konstellation ist im BGB nicht vorgesehen. |
Heißt auf Deutsch? Ohne Heirat keine Adoption? |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 15.02.09, 17:44 Titel: |
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19Daniel77 hat folgendes geschrieben:: | ...
Heißt auf Deutsch? Ohne Heirat keine Adoption? |
Nein, das heißt es nicht. Denn
§ 1741 Abs. 2 BGB hat folgendes geschrieben:: | (2) Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. |
Nur in diesem Fall ist das Kind nicht nur seinen leiblichen Vater, sondern auch seine leibliche Mutter los. |
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MichaelaT FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.07.2007 Beiträge: 311
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Verfasst am: 15.02.09, 17:46 Titel: |
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Hallo
Ohne Heirat hat der adoptionswillige Mann doch gar kein Verhältnis zum Kind der Freundin.
Jedenfalls aus rechtlicher Sicht.
Und nu, Daniel?
Stadtbummel mit Schaufenster beim Juwelier begucken??
Liebe Grüße,
Michaela |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 15.02.09, 17:56 Titel: |
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MichaelaT hat folgendes geschrieben:: | ...
Stadtbummel mit Schaufenster beim Juwelier begucken??
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Hallo Michaela,
sollen wir beide da nicht mal die Trauzeugen machen?
Denn wie heißt es doch so schön: "FDR verbindet".
Liebe Grüße
Klaus |
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