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Beschlagnahme

 
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Walvater
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 10:55    Titel: Beschlagnahme Antworten mit Zitat

Habe eben ein wenig in den Gesetzestexten gestöbert
http://bundesrecht.juris.de/stpo/__111b.html
Verstehe ich das richtig das ein beschlagnahmter Gegenstand nach spätestens 12 Monaten zurück gegeben sein muss?
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:08    Titel: Re: Beschlagnahme Antworten mit Zitat

Walvater hat folgendes geschrieben::

Verstehe ich das richtig das ein beschlagnahmter Gegenstand nach spätestens 12 Monaten zurück gegeben sein muss?


Nein!
Zitat:
Ohne Vorliegen dringender Gründe darf die Maßnahme über zwölf Monate hinaus nicht aufrechterhalten werden.

_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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