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Angenommen, der Admin eines kleinen Internetforums will angemeldetete User erstmal persönlich kennenlernen, bevor sie Beiträge im Forum platzieren dürfen oder weitergehende Rechte erhalten (z.B. wenn sie sich als Mods beteiligen wollen):
Wie ist sein Ansinnen in Bezug auf Folgen für seine Forenhaftung zu beurteilen? Kann man sagen, dass er damit im Grunde dieselben Absichten verfolgt wie mit einer proaktiven Beitragskontrolle (vgl. dazu hier: http://www.linksandlaw.de/forenhaftung-tmg.htm - insbes. Punkte 5 und 6!)? Intentional geht es ihm explizit um dasselbe Anliegen wie im Link beschrieben, nur dass ihm eine Beitragskontrolle nicht reicht; er will die "Echtheit" seiner User prüfen, um die Glaubwürdigkeit der Beiträge zu gewährleisten und Spinner, Spammer und andere unliebsame Leute abuschrecken.
Es geht mir mit meiner Frage um den rein rechtlichen Aspekt, nicht um die Diskussion, ob dergleichen sinnvoll oder praktikabel ist. Hier dürften die Meinungen klar sein ... ich stelle die Frage natürlich rein hypothetisch
Wie ist sein Ansinnen in Bezug auf Folgen für seine Forenhaftung zu beurteilen?
Was ist denn genau gemeint?
Ob sich damit die Haftbarkeit des Betreibers ggfs. verringert (weil er Verletzte direkt auf die verifizierten Beitragsschreiber verweisen kann) oder erhöht (weil er für die Überprüfung der Authentität der Beitragsschreiber garantieren will) oder wie? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Letzteres. Meines Erachtens liegt damit eine ähnliche Konstellation vor wie bei der Aneignung durch proaktive Beitragskontrolle (s. mein Link). Das heißt, der Schuss geht nach hinten los: Durch mehr Kontrolle bewirkt er eine Ausweitung seiner Haftung als Forenbetreiber. Meine Frage ist, ob diese Schlussfolgerung zutreffend ist.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 12.02.09, 11:43 Titel:
Hallo,
es geht hier wohl um zwei Dinge: die Inhalte (Beiträge) und die User
Wenn der Betreiber Inhalte vor einer Veröffentlichung prüft, dürfte ihn auch eine erweiterte Haftung treffen. Kommt aber ganz darauf an bei welchem Landgericht letztlich eine Klage wegen der Inhalte verhandelt würde.
Ob die User sich dem Betreiber gegenüber verifizieren müssen (realer Name, ladungsfähige Anschrift usw. ...) ist das gute Recht des Betreibers. Ob sich allerdings für so ein Forum viele Interessenten finden, steht auf einem anderen Blatt.
Außerdem würde dadurch nicht verhindert, daß es zu Rechtsverletzungen kommt.
Man könnte nur schneller und einfacher den Verursacher ermitteln.
Aus der evtl. Haftung als Mitstörer kann sich mA der Betreiber somit nicht befreien. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.02.09, 15:53 Titel:
Per se dürfte sich die Haftbarkeit des Betreibers nicht schon deswegen erhöhen, weil er seine Poster "verifizieren" will.
Und auch wenn er eine Art von "Garantie" übernehmen würde ("Hier dürfen nur von mir persönlich verifizierte Teilnehmer schreiben, also sind Sie hier sicherer vor pöbelnden Unbekannten"), wäre die Frage, in wieweit sich seine Haftbarkeit dadurch erhöht.
Angenommen, User B beleidigt User A. A möchte nun mit Hilfe des Betreibers die Identität von B herausbekommen.
Der Betreiber müßte diese Informationen sowieso nur der Staatsanwaltschaft herausrücken.
Es könnte also nur der Fall auftreten, daß der Betreiber die Daten von B nicht herausgeben kann, weil er sie verschlampt hat.
Dann könnte man evtl. konstruieren, daß er für den Schaden, den A durch die Nichtverfolgbarkeit hat, haftbar ist, wenn A sich in dem Vertrauen angemeldet hat, daß er im Notfall eben Beleidigern problemlos habhaft werden kann.
Wie hoch dieser "Schaden" dann ist, müßte A aber schon genau begründen können (vor dem Hintergrund, daß die Beleidigung an sich ohnehin nicht verhindert werden konnte). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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