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Widerspruch gg. Mahnbescheid eingelegt -was nun?

 
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interessent_nbg
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Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:20    Titel: Widerspruch gg. Mahnbescheid eingelegt -was nun? Antworten mit Zitat

Hallo Forum! ich hoffe hier kann mir jemand besser helfen, bzw erklären als mein RA... Traurig

folgender Fall:

3 Personen haben gegen einen Reiseveranstalter geklagt ( A hat eine Rechtschutzversicherung B und C nicht) da sie nicht verwandt waren wurde der Fall gesondert für jeweilige Antragsteller von RA "bearbeitet".
Lt. Gerichtsurteil hat die Person A Recht, so dass der Reiseveranstalter zu zahlen hat.
Nach langem hin und her ( Mahnbescheid...usw) hat A sein Geld bekommen.
Die RA-Kosten wurden ja von der RV übernommen.

B und C sind nun an der Reihe... RA bezieht sich auf das Urteil von A und verlangt von Reisefirma geld für B und C. Forderungsbeträge unterscheiden sich aber von A.
Vorgejensweise dieselbe wie beim A ( Mahnbescheid usw. ) mit derm Unterschied dass B und C die RA Kosten selber tragen.
Nun ist der Mahnbescheid raus , die Gegenseite legt aber Widerspruch ein, gegen den gesamten Anspruch. Was passiert jetzt? neue gerichtsverhandlung ? Wird der fall jetzt für B und C wieder aufgerollt und vllt. sogar anders beim Gericht ausgehen als beim A?
von RA kommt eine neue Rechnung für seine Tatigkeit + Anweisung die Gebühr an das Gericht zu überweisen, damit der Antrag auf Durchführung des verfahrens gestellt werden kann.

Die Gesamtkosten aller RA-Tatigkeiten werden bald den Anspruchswert überschreiten, sodass B und C im Endeffekt drauf zahlen, obwohl sie eingetlich beim gericht gewonnen haben -gleicher Fall wie A (namen stehen aber nicht im Urteil)

Frage:

-Wenn B und C weiter machen - was passiert nach Widerspruch ? Gibt es eine reale Hoffnung irgendwann das Geld zu bekommen oder wird die Sache von der gegenseite nur hinausgezögert bis B und C irgendwann keine Nerven mehr haben?
-Wenn B und C nicht mehr weiter, machen müssen sie die Rechnung von RA trotzdem zahlen? ( die haben schon eine Vorschußrechnung bezahlt wo seine Tatigkeit bis zur Mahnantragsstellung abgerechnet wurde)
-Wenn B und C sich selber vertreten wollen ( um RA-Kosten zu sparen) geht es überhaupt ohne RA ?

vielen Dank für Eure Hilfe
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und willkommen im FDR.

Zu den Fragen:
Zitat:
-Wenn B und C weiter machen - was passiert nach Widerspruch ?

Das Verfahren wird zur Klärung an das zuständige Gericht abgegeben. Es geht für B & C somit wohl den gleichen Weg wie für A.

Zitat:
Gibt es eine reale Hoffnung irgendwann das Geld zu bekommen oder wird die Sache von der gegenseite nur hinausgezögert bis B und C irgendwann keine Nerven mehr haben?

Bei einem bereits gewonnenen Urteil in der gleichen Angelegenheit vor dem gleichen Gericht mit dem gleichen Anwalt sind die Chancen schon recht gut. Eventuelle Verzögerungen sollten einen nicht aus der Bahn werfen.

Zitat:
-Wenn B und C nicht mehr weiter, machen müssen sie die Rechnung von RA trotzdem zahlen? ( die haben schon eine Vorschußrechnung bezahlt wo seine Tatigkeit bis zur Mahnantragsstellung abgerechnet wurde)

Dann wäre wohl nichts mehr zu zahlen, wenn man jetzt abbricht.

Zitat:
-Wenn B und C sich selber vertreten wollen ( um RA-Kosten zu sparen) geht es überhaupt ohne RA ?

Kommt auf den Streitwert an. Unter 5.000 Euro --> Amtsgericht, geht auch ohne Anwalt.

Gruss
report
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::

Bei einem bereits gewonnenen Urteil in der gleichen Angelegenheit vor dem gleichen Gericht mit dem gleichen Anwalt sind die Chancen schon recht gut. Eventuelle Verzögerungen sollten einen nicht aus der Bahn werfen.


Naja, falls § 651g Abs. 1 BGB einschlägig sein sollte, dürfte das schon viel zu spät sein. Allerdings wäre es unwahrscheinlich, daß ein RA diese Frist verstreichen läßt.

Nicht ganz klar ist, warum die Rechtsschutzversicherung im ersten Fall den RA bezahlt hat. Ich dachte er hat gewonnen?
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interessent_nbg
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Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

[Nicht ganz klar ist, warum die Rechtsschutzversicherung im ersten Fall den RA bezahlt hat. Ich dachte er hat gewonnen?[/quote]

ja das war auch unsere Frage, aber so hat das Gericht entschieden, im Urteil steht dass die Gerichtskosten zu 88% der Kläger trägt und 12 % der Beklagte,was uns auch ein wenig irritiert hat, das war aber im Fall A ziemlich egal, da die Kosten von RV gezalt wurden. Wenn aber das Urteil im Fall B&C genauso aussehen wird, dann haben die wohl schlechte Karten, denn das ganze "gewonenne" Geld reicht nicht mal aus um RA Kosten zu decken...
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