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Verfasst am: 13.02.09, 18:03 Titel: Zuzahlung bei Hilfsmitteln
Hallo,
wenn man sich den Arm bricht, braucht man zum Gipsverband wohl nichts zuzahlen, Wie aber verhält es sich, wenn man sich das Schultergelenk bricht, das nicht gegipst werde kann,sondern mit einer sog. "Gilchrist"-Bandage fixiert wird, Gilt die Bandage i. Ggs. zum Gipsverband als zuzahlungspflichtiges"Hilfsmittel" i.S.v. § 33.8 SGB V und wenn ja, warum? _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Danke. Mich wundert nur, dass zwischen Gipsverband und Bandage ein Unterschied gemacht wird.
Weitere Frage: Muß der Arzt auf die Zuzahlungspflicht hinweisen? _________________ Gruß
V.K.
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